Prüfen und Beurteilen elektrischer Betriebsmittel

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Das Prüfprotokoll für Ihre Dokumentation

Prüfungen elektrischer Anlagen sind mit einem Prüfprotokoll zu dokumentieren. Dieses dient als Basis für sichere Abläufe bei Wiederholungsprüfungen. Doch welche Angaben müssen auf Ihrem Prüfprotokoll vorhanden sein? Und welche Aufgabe hat überhaupt ein Prüfprotokoll? Dieser Beitrag klärt auf.

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Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Die regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie stellt sicher, dass elektrische Geräte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, technische Mängel frühzeitig erkannt werden und ein sicherer Betrieb gewährleistet bleibt. Normen, Prüfschritte und Verantwortlichkeiten bilden dabei den Rahmen für eine rechtssichere Umsetzung.

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Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen

Für Leser von elektrofachkraft.de – Das Magazin: Überwachungsbedürftige Anlagen wie Druckbehälter, Aufzüge oder Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben. Das neue ÜAnlG bündelt die wichtigsten Anforderungen an Sicherheit, Prüfpflichten und Betreiberverantwortung. Auch Cybersicherheit und Digitalisierung rücken stärker in den Fokus − für mehr Transparenz, Schutz und Zukunftssicherheit beim Betrieb technischer Anlagen.

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Die elektrotechnische Prüfung im Überblick

Damit elektrische Arbeitsmittel und Betriebsmittel sicher betrieben werden, sind regelmäßige Prüfungen notwendig und vorgeschrieben.

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Welche Prüfnorm gilt?

Für Wiederholungsprüfungen elektrischer Geräte gilt die DIN VDE 0701 bzw. 0702. Aber welche Prüfnorm ist bei Erstprüfungen elektrischer Betriebsmittel  anzuwenden und welche Norm gilt für Maschinensteuerungen?

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Darf nur eine befähigte Person elektrische Arbeitsmittel prüfen?

Für das Prüfen elektrischer Arbeitsmittel sind eine hohe Qualifikation, Fachwissen und Erfahrung des Prüfpersonals unerlässlich.

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Rechtskonforme Wiederholungsprüfungen: Diese Vorgaben sind einzuhalten

Für Leser von elektrofachkraft.de – Das Magazin: Mit gutem Grund verpflichtet der Gesetzgeber jeden Arbeitgeber, seinen Beschäftigten sichere elektrische Geräte, Maschinen und Anlagen für die Arbeit zur Verfügung zu stellen. Damit der sichere Zustand über den gesamten Nutzungszyklus erhalten bleibt, müssen elektrische Maschinen und Anlagen regelmäßig geprüft werden. Den erforderlichen Umfang und Turnus dieser Prüfungen müssen Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung selbst ermitteln.

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Ganzheitliches Prüfkonzept für die Elektrosicherheit

Mit einem gut organisierten und durchgeführten Prüfmanagement können Sie Un- und Ausfälle vermeiden.

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Wiederholungsprüfungen an unter Spannung stehenden Teilen

Schleifenwiderstand messen, FI testen – und das bei laufendem Betrieb? Wiederholungsprüfungen an unter Spannung stehenden Teilen erfordern höchste Sorgfalt. Welche Sicherheitsregeln gelten und wie lässt sich die Gefahr von Stromunfällen minimieren?

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6 rechtliche Gründe für die Prüfpflicht elektrischer Geräte

Ein beliebtes Diskussionsthema ist die Notwendigkeit oder eben deren Negierung von Prüfungen elektrischer Geräte. Ein wohlmeinender Berater sieht sich hier ganz schnell damit konfrontiert, entsprechend geforderte Prüfungen deutlich rechtfertigen zu müssen. Für die Darstellung der Prüfpflicht für elektrische Arbeitsmittel (Betriebsmittel) gibt es nämlich mehrere unmittelbare und mittelbare Ansätze.

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„Wer haftet bei einer Wiederholungsprüfung im Schadensfall?“

Frage aus der Praxis: Ich muss momentan in einem Industriebetrieb eine Wiederholungsprüfung durchführen. Inzwischen habe ich aber mehrere Informationen im Internet darüber gefunden, dass ich bei der Prüfung einiges nicht vorschriftsmäßig oder unvollständig gemacht habe, noch dazu hätte ich die Prüfung gar nicht durchführen dürfen, weil ich keine befähigte Person dafür bin. Meine Frage daher: Wie sieht es mit der Haftung in einem Schadensfall aus?

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Maschinenabnahme und Erstprüfung: So vermeiden Sie Versäumnisse und Fehler

Für Leser von elektrofachkraft.de – Das Magazin: Die Pflicht zur Erstprüfung neu beschaffter Maschinen und Anlagen hat der Gesetzgeber mit gutem Grund in mehreren Gesetzen und Verordnungen festgeschrieben. Schließlich hängt der spätere sichere Betrieb maßgeblich von der korrekten Errichtung und Inbetriebnahme am endgültigen Standort ab. Daneben ist die gesetzlich vorgeschriebene Erstprüfung eine wichtige Gelegenheit, das gesamte Sicherheitskonzept für die Maschine oder Anlage noch einmal unter die Lupe zu nehmen. Außerdem sollten verantwortliche Elektrofachkräfte (VEFKs) wissen, welche vertragsrechtlichen Aspekte zu bedenken sind.

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Was gilt für die Prüfung von Einbaugeräten?

Bei Einbaugeräten handelt es sich um ortsfeste Geräte. In Arbeitsstätten sind diese laut DGUV Vorschrift 3 mindestens alle 4 Jahre zu prüfen. Für private Haushalte gibt es keine verbindlichen Vorgaben, lediglich die Empfehlung, die elektrische Anlage alle 10 Jahre bzw. bei einem Mieterwechsel zu prüfen.

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Ermittlung von Prüffristen elektrischer Arbeitsmittel

Prüfart, -umfang und -frist elektrischer Arbeitsmittel werden anhand einer schriftlichen Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 BetrSichV ermittelt.

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Elektroprüfungen rechtskonform planen: Rechtsgrundlagen, Gefährdungsbeurteilung und Definition von Fristen

Für Leser von elektrofachkraft.de – Das Magazin: Wer elektrische Arbeitsmittel prüfen lässt, muss mehr tun, als nur die Vorgaben aus Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), DGUV Vorschrift 3 und einschlägigen Normen umzusetzen. Entscheidend ist eine fundierte, betriebsspezifische Gefährdungsbeurteilung − durchgeführt und verantwortet von einer qualifizierten Elektrofachkraft (EFK). Nur so lassen sich Art, Umfang und Intervalle der Prüfungen rechtssicher festlegen. Planung bedeutet Verantwortung − und im Ernstfall auch Haftung.

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Elektrotechnische Prüfung von Maschinen

Für Leser von elektrofachkraft.de – Das Magazin: Es kann im Allgemeinen davon ausgegangen werden, dass Maschinen innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums sicher in Verkehr gebracht werden und entsprechend geprüft worden sind. So lautet zumindest die Vermutung vieler Unternehmen, denn schließlich besitzt die Maschine das so begehrte CE-Zeichen. Bedauerlicherweise muss man als Einkäufer, Betreiber oder verantwortlicher Unternehmer ein wenig genauer hinsehen.

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Unterschied Differenzstrommessung und Isolationsmessung

Kann eine Differenzstrommessung die Messung des Isolationswiderstands ersetzen? Unser Experte hilft weiter.

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Steckbrief der Differenz- und anderer Ströme

Differenzstromüberwachung in TN-S- und TT-Systemen – besonders wichtig in Industriebetrieben mit moderner Steuerungstechnik, um Ableitströme, Oberschwingungen und EMV-Störungen frühzeitig zu erkennen.

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Prüfung elektrischer Anlagen: Anforderungen und Verantwortlichkeiten

Für Leser von elektrofachkraft.de – Das Magazin: Die Organisation der Prüfung von Maschinen und Anlagen ist die wohl wichtigste Aufgabe in der Elektrosicherheit. Schließlich kann nur dadurch sichergestellt werden, dass die Beschäftigten ausschließlich mit den rechtlich geforderten funktionstüchtigen, sicheren Arbeitsmitteln tätig werden. Für die sachgerechte Durchführung von Elektroprüfungen verlangt der Gesetzgeber grundsätzlich die „zur Prüfung befähigte Person“. Überwachungsbedürftige Anlagen müssen von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) geprüft werden.

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Aufbewahrung von Prüfprotokollen: Unternehmerpflicht oder Dienstleistersache?

In vielen Unternehmen übernehmen externe Elektrofachbetriebe die Installation und Prüfung elektrischer Anlagen. Doch wer ist eigentlich verantwortlich für die Aufbewahrung der Prüfprotokolle? Reicht es, wenn der Dienstleister die Dokumentation verwaltet – oder muss der Unternehmer selbst dafür sorgen, dass die Unterlagen jederzeit verfügbar sind? Unser Experte klärt auf, welche rechtlichen Vorgaben gelten, welche Risiken bei ausgelagerter Archivierung bestehen und wie Sie sich organisatorisch absichern können.

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