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Der selbstständige Einsatz von elektrotechnisch unterwiesenen Personen für elektrotechnische Prüfungen ist nicht rechtskonform. Im Rahmen eines Prüfteams sowie unter Anleitung und Fachaufsicht einer Elektrofachkraft dürfen sie aber einzelne Prüfschritte durchführen.
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„Prüfprotokolle für die Elektrofachkraft“.
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