Wiederholungsprüfung und Differenzstromüberwachung
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Frage aus der Praxis
In mehreren 400-V-Verteilungen mit TN-C-Einspeisung und TN-S-Abgängen wurden nach der Aufteilung des PEN in PE und N die drei Phasen- und der N-Leiter durch einen Summenstromwandler geführt. Am Ausgang des Wandlers ist ein Differenzstrom-Überwachungsgerät angeschlossen. Summenstromwandler und Differenzstrom-Überwachungsgerät sind von einem bekannten Hersteller. Bei Überschreitung eines einstellbaren Grenzwerts erfolgt eine Meldung an eine ständig besetzte Messwarte mit permanenter Aufzeichnung von Störmeldungen. Der fehlerhafte Stromkreis kann danach gesucht und repariert werden. Kann mit dieser Konfiguration auf die Isolationsmessung der einzelnen fest angeschlossenen Verbraucher bei der Wiederholungsprüfung verzichtet werden? Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage? Es handelt sich auch um Verbraucher in explosionsgefährdeten Bereichen.
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Antwort des Experten
Unsere Antwort ist ein klares „Nein“: Auf die vollständige Wiederholungsprüfung darf aufgrund der vorgeschriebenen Normkonformität keinesfalls verzichtet werden. Dies gilt selbstverständlich auch für die dort geforderte Isolationsmessung. Die Differenzstromüberwachung erbringt nicht die gleichen Informationen über den Zustand einer Anlage und die zur Gewährleistung der Sicherheit nötigen Maßnahmen wie die Wiederholungsprüfung nach DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“.
Sie ist auch nicht dazu geeignet, auf der Grundlage ihrer Aussagen die fehlerbedingten Gefährdungen so abzuwenden, wie es erforderlich und nach einer Wiederholungsprüfung möglich ist. Wenn man die Merkmale der Differenzstromüberwachung und der Wiederholungsprüfung vergleicht, wird deutlich, dass sie unterschiedlichen Zielen dienen: Während es sich bei der Wiederholungsprüfung um eine passive, systematische Sicherheitsmaßnahme handelt, die unabhängig vom Nutzerverhalten wirkt, ist die Differenzstromüberwachung eine aktive Maßnahme. Ihre Wirksamkeit hängt stark davon ab, ob Anomalien erkannt, richtig bewertet und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden – was eine fachkundige Interpretation durch das Wartungspersonal voraussetzt.
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Wiederholungsprüfung
Die Wiederholungsprüfung dient der vollständigen Kontrolle des Zustands einer Anlage und soll die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen nachweisen. Bei ordnungsgemäßer Durchführung stellt sie weitgehend eine technische Sicherheitsmaßnahme zur Abwehr von Gefährdungen dar.
Differenzstromüberwachung
Mit der Differenzstromüberwachung wird der Betriebszustand der an einer Anlage angeschlossenen Betriebsmittel kontrolliert; sie dient nur der vorbeugenden Instandhaltung. Sie ist keine technische, aber eine weitgehend vom Verhalten von Personen abhängige Sicherheitsmaßnahme. Aufgrund der erst ab etwa 10 mA beginnenden Möglichkeit zum Erfassen der Ableitströme und der nicht schnell genug und sicheren Abschaltung, dient sie nicht bzw. nur eingeschränkt dem Nachweis der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen. Fehlerhafte Schutzleiterverbindungen, unzureichende Isolationsabstände oder schleichende Alterungsprozesse von Isolierstoffen können durch die Differenzstromüberwachung u.U. nicht rechtzeitig erkannt werden. Ebenso bleiben Fehlerzustände unentdeckt, solange der Differenzstrom unterhalb der eingestellten Schwelle bleibt.
Es ist auch aus rechtlichen Gründen grundsätzlich nicht zulässig, nach Einbau einer Differenzstromüberwachung auf das vollständige Durchführen der Wiederholungsprüfungen zu verzichten.
Kommentare
Kommentar von Dan |
Das ist doch mal eine richtig gute Antwort. Klar strukturiert und den Unterschied der Prüfung zur DSU verdeutlicht. So dürfen die Fragen aus der Praxis gerne immer beantwortet werden.
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