Erstinbetriebnahme ortsveränderlicher elektrischer Geräte

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Prüfen von elektrischen Geräten bei Erstinbetriebnahme
Vor der Markteinführung sind die Prüfungen nachzuweisen. (Bildquelle: stevanovicigor/iStock/Getty Images Plus)

Frage aus der Praxis

Aktuell beschäftige ich mit dem Thema „Erstinbetriebnahme“. Hier ist mir aufgefallen, dass Maschinen/Anlagen bei der Erstinbetriebnahme nach der VDE 0113-1 durch den Hersteller geprüft werden mit dem Verweis auf die Wiederholungsprüfungen nach VDE 0105-100.

Aber wie verhält es sich bei ortsveränderlichen Kleingeräten?

Hier stellt sich die Frage: Wie sollte der Hersteller prüfen, welche Normen werden hier zugrunde gelegt oder zumindest angelehnt? Greifen hier die Normen VDE 0701 oder VDE 0702, die eigentlich nur für Wiederholungsprüfungen oder Prüfungen nach Instandsetzungen vorgesehen sind?

Ein weiteres Thema, wenn eine Konformitätserklärung vorliegt: Kann ich davon ausgehen, dass die Prüfungen ausgeführt wurden? Klar, ich kann mir das anhand des DGUV Grundsatzes 303-003 bestätigen lassen, sofern der Hersteller bereit ist, das Formular auszufüllen. Ich spreche hier nur von den Erstinbetriebnahme-Protokollen, nicht von der Wiederinbetriebnahme von größeren Anlagen/Maschinen beim Kunden.

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Antwort des Experten

Bei der Herstellung ortsveränderlicher elektrischer Geräte ist die Einhaltung spezifischer Normen und Richtlinien essenziell, um die Sicherheit und Qualität der Produkte nachzuweisen und sicherzustellen.

Anzuwendende Normen für die Herstellerprüfung

  • DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1):2019-06 „Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Maschinen; Teil 1: Allgemeine Anforderungen“: Diese Norm behandelt die Sicherheit von Maschinen und legt Anforderungen an elektrische Ausrüstungen fest. Sie ist primär auf Maschinen und industrielle Anlagen ausgerichtet.
  • DIN EN 60335-1 (VDE 0700-1):2024-07 „Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke – Teil 1: Allgemeine Anforderungen“: Für elektrische Haushaltsgeräte und ähnliche Zwecke ist diese Norm maßgeblich. Sie definiert allgemeine Anforderungen an die Sicherheit solcher Geräte.
  • DIN EN IEC 62368-1 (VDE 0868-1):2025-01„Einrichtungen für Audio/Video-, Informations- und Kommunikationstechnik“: Diese Norm gilt für die Sicherheit von informationstechnischen Geräten.

Die Normen DIN EN 50678 (VDE 0701):2021-02 und DIN EN 50699 (VDE 0702):2021-06 beziehen sich auf Prüfungen nach Instandsetzung sowie Wiederholungsprüfungen und sind daher nicht für die Erstprüfung durch den Hersteller vorgesehen.

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Konformitätserklärung und Prüfbestätigungen

Die sog. CE-Konformitätserklärung bestätigt, dass das Gerät den grundlegenden Anforderungen der relevanten EU-Richtlinien und -Verordnungen entspricht. Sie impliziert, dass der Hersteller die notwendigen Prüfungen durchgeführt hat. Für zusätzliche Sicherheit kann der Hersteller gebeten werden, spezifische Prüfprotokolle oder Bestätigungen, wie beispielsweise gemäß DGUV Grundsatz 303-003, bereitzustellen. Die Bereitschaft zur Bereitstellung solcher Dokumente liegt jedoch im Ermessen des Herstellers.

Fazit

Hersteller ortsveränderlicher elektrischer Geräte sollten die für ihren Produkttyp spezifischen Normen anwenden, um die Sicherheit und Konformität ihrer Produkte sicherzustellen. Die Konformitätserklärung dient als Nachweis für die Durchführung der erforderlichen Prüfungen vor der Markteinführung. Sie kann von der zuständigen Marktüberwachungsbehörde überprüft werden.

  • Autor:

    Lic. jur./Wiss. Dok. Ernst Schneider

    Inhaber eines Fachredaktionsbüros

    Ernst Schneider

    Ernst Schneider ist Mitglied in der Sektorgruppe Elektrotechnik (ANP-SGE) und in der Themengruppe Produktkonformität (ANP-TGP) des Ausschusses Normenpraxis im DIN e.V.

    Er veröffentlichte bereits eine Vielzahl von Büchern, Fachzeitschriften und elektronischen Informationsdiensten. Seit 2004 ist er außerdem Unternehmensberater für technologieorientierte Unternehmen.

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