
Es kann im Allgemeinen davon ausgegangen werden, dass Maschinen innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums sicher in Verkehr gebracht werden und entsprechend geprüft worden sind. So lautet zumindest die Vermutung vieler Unternehmen, denn schließlich besitzt die Maschine das so begehrte CE-Zeichen. Bedauerlicherweise muss man als Einkäufer, Betreiber oder verantwortlicher Unternehmer ein wenig genauer hinsehen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Innerhalb Europas sind Maschinen entsprechend der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zu errichten und in Betrieb zu nehmen. Innerhalb Deutschlands findet die Umsetzung dieser Richtlinie sowie der Niederspannungsrichtlinie durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG i.d.F. vom 27.07.2021) in Verbindung mit der 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV) statt. Somit ist jede in Verkehr gebrachte Maschine einer Risikobewertung zu unterziehen. Im Ergebnis dieses iterativen Prozesses ist jedes Risiko bis auf ein Minimum zu reduzieren, wobei jede vorhersehbare Fehlanwendung durch den zukünftigen Nutzer zu berücksichtigen ist.
Achtung: Die Maschinenrichtlinie wird ab dem 20.01.2027 durch die neue Maschinenverordnung ersetzt, die am 29.06.2023 veröffentlicht wurde.
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