Prüfen und Beurteilen elektrischer Betriebsmittel – Seite 2

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Baustromverteiler auf Baustellen sind regelmäßig zu prüfen. Als Elektrofachkraft müssen Sie dabei eine Vielzahl von Normen und Vorschriften beachten.

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Prüfeinrichtungen müssen besonderen Anforderungen genügen. Maßgeblich für das Errichten und Betreiben elektrischer Prüfanlagen ist die DIN EN 50191 (VDE 0104):2011-10.

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Für den Anlagenbetreiber von Photovoltaikanlagen gibt es mit der DIN EN 62446-2 eine normative Grundlage, die Anforderungen und Empfehlungen zur Wartung von PV-Systemen enthält.

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Gelten Elektrofahrzeuge als ortsveränderliche Arbeitsmittel und müssen bei Elektrofahrzeugen und Ladekabeln Wiederholungsprüfungen durchgeführt werden? Und nach welcher Norm oder Vorschrift ist zu prüfen?

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Die neuen Prüfnormen für Elektrofachkräfte: sicher arbeiten und die neuen Aufgaben meistern - mit dem E-Learning-Kurs + Fachbuch im praktischen Bundling.

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Für Leser von elektrofachkraft.de – Das Magazin: In der Industrie und im Gewerbe gewinnt die Elektrothermografie zunehmend an Bedeutung. Thermografische Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Instandhaltung und Überwachung von elektrischen Anlagen. Mit ihrer Hilfe können potenzielle Gefahren identifiziert werden, bevor sie Probleme bereiten, Brand- und Unfallgefahren minimiert sowie Folgeschäden und Produktionsausfälle verhindert werden.

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Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass den Mitarbeitern ausschließlich sichere Betriebsmittel zur Verfügung gestellt werden. Um dies zu gewährleisten, sind die Betriebsmittel regelmäßig zu prüfen. Die Prüfungen sowie die Ergebnisse daraus sind zu dokumentieren.

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Dass auch private Elektrogeräte am Arbeitsplatz einer Prüfpflicht unterliegen, ist weitgehend bekannt. Doch wie ist das im umgekehrten Fall, wenn Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten und firmeneigene Elektrogeräte mit nach Hause nehmen?

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Bei Erst- und Wiederholungsprüfungen sind grundsätzlich Messungen an den Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen durchzuführen. Diese dienen dem Nachweis der Schutzmaßnahmen. Zu den wichtigsten Messungen gehören die Bestimmungen der Berührungsspannung, der Auslösezeit und des Auslösestroms.

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Elektrische Arbeitsmittel sollen sicher sein. Die Wiederholungsprüfung, die in regelmäßigen Abständen von einer Elektrofachkraft durchgeführt wird, soll für diese Sicherheit sorgen. Um die Wiederholungsprüfung an ortsveränderlichen elektrischen Arbeitsmitteln durchführen zu können, muss die Elektrofachkraft umfassend informiert sein. Die DGUV Information 203-070 unterstützt Elektrofachkräfte bei der Ausführung dieser Tätigkeit.

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Die DGUV Information 203-072 gibt dem Prüfer praktische Hinweise zur Durchführung wiederkehrender Prüfungen an Anlagen und ortsfesten Betriebsmitteln. Sie beschreibt die Voraussetzungen zur Prüfung, Vorgehensweise inklusive der Beschreibung der einzelnen Prüfschritte und Beurteilung der Messwerte. Grundlage der enthaltenen Informationen bilden die Betriebssicherheitsverordnung und die DIN VDE 0105-100.

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Bei Wiederholungsprüfungen elektrischer Arbeitsmittel sind die DGUV Informationen 203-071 (BGI 5190) und 203-070 (BGI 5090) von der Elektrofachkraft zu beachten.

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„Ich habe immer wieder USV und SPS in meinem Arbeitsbereich zur Inspektion. Ich habe mir die neue VDE 702 durchgelesen. Wie und nach welchen Kriterien muss ich eine USV und eine SPS bewerten bzw. überprüfen?“ Unser Experte hilft weiter.

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Für Leser von elektrofachkraft.de – Das Magazin: Frage aus der Praxis: Eine zur Prüfung befähigte Person ist vom Arbeitgeber, der Betreiber der elektrischen Anlage ist, mit der Durchführung der Prüfung beauftragt worden. Dabei stellt sie einen gefährlichen Mangel fest, der eigentlich den Weiterbetrieb der Anlage in der vorgefundenen Ausprägung nicht zulassen würde. Die befähigte Person sieht beim Weiterbetrieb eine akute Unfallgefahr. Der Betreiber ist jedoch nicht erreichbar. Muss der Prüfer in Kenntnis des Mangels abschalten?

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Grafische Darstellung einer Messung des Isolationswiderstands zum Nachweis der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag.

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Für Leser von elektrofachkraft.de – Das Magazin: Arbeitsmittel, die der Arbeitgeber seinen Beschäftigten zur Nutzung überlässt, müssen für die Arbeitsaufgabe geeignet und vor allem sicher sein. Dies wird durch regelmäßige Prüfungen gewährleistet. Doch wer ist für die Prüfung verantwortlich und welche rechtlichen Vorgaben gelten für die Prüfung von Arbeitsmitteln?

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Wie oft ist eine Photovoltaikanlage zu prüfen und welche Punkte sind zu überprüfen? Dieser Beitrag klärt die gesetzlichen Grundlagen.

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Für Leser von elektrofachkraft.de – Das Magazin: Was als Entwurf begann und aus der Aufspaltung der DIN VDE 0701-0702 entstand, ist nun in Kraft getreten und amtlich: die DIN EN 50699 (VDE 0702):2021-06. Seit Juni gibt es nach einer Prüfvorschrift für elektrische Geräte nach deren Instandsetzung (VDE 0701) eine weitere, die sich mit dem Themenkomplex rund um die in § 14 Abs. 2 Betriebssicherheitsverordnung geforderte regelmäßig wiederkehrende Prüfung befasst.

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Die Norm DIN EN 50699 (0702):2021-06 ist seit dem 1. Juni 2021 gültig. Sie trägt den Titel „Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte“.

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Was denken Sie, wie viel Prozent der Elektrounfälle lassen sich auf defekte Geräte zurückführen? Es sind 21,2 Prozent. Viele von diesen Unfällen wären vermeidbar gewesen, wenn die Geräte den geforderten Sicherheitsstandards entsprochen hätten. Deshalb ist die fachgerechte Prüfung von Geräten entscheidend für die persönliche Sicherheit, den Arbeitsschutz und die Vermeidung von gefährlichen Stromunfällen. Eine gute Unterstützung bietet hier die DGUV Information 203-070, mit der sich dieser Beitrag befasst.