Aufgaben einer elektrotechnisch unterwiesenen Person

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Aufgaben und Einsatzmöglichkeiten einer elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP): Was sie tun darf und was nicht.
Die EuP arbeitet immer unter Leitung und Aufsicht einer EFK (Bildquelle: lisafx/iStock/Getty Images)

Die Aufgaben und Einsatzmöglichkeiten einer elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) sind elektrotechnische Tätigkeiten wie Schalten, Auswechseln von Sicherungen, Prüfen und Feststellen der Spannungsfreiheit. Hier lesen Sie mehr.

Tipp der Redaktion

Wiederholungsschulung EuP

Wiederholungsschulung für die elektrotechnisch unterwiesene Person

  • Elektrotechnisches Wissen auffrischen.
  • Die jährliche Unterweisungspflicht einfach erfüllen.
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Was darf eine elektrotechnisch unterwiesene Person an elektrischen Anlagen eigenverantwortlich tun?

Schalten von Leitungsschutzschaltern und RCDs

Die Erfindung der elektrotechnisch unterwiesenen Person sollte es ermöglichen, einfachste elektrotechnische Tätigkeiten auch von einer „Nicht-Elektrofachkraft“ durchführen zu lassen.

Zu den klassischen Aufgaben einer EuP gehören:

  • Betätigen von Leitungsschutzschaltern und Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs)
  • Wechseln von Sicherungseinsätzen und Leuchtmitteln
  • Rücksetzen von Not-Aus-Einrichtungen oder Schutzgeräten wie Motorschutzschaltern

Downloadtipps der Redaktion

Anforderungsprofil an die elektrotechnisch unterwiesene Person

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Bestellung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person

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Downloadpaket für ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel

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Auswechseln von Sicherungen

Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen, genauso wie Laien, Schraubsicherungen bis 63 A wechseln. Zusätzlich dürfen sie auch Einsätze des Niederspannungs-Hochleistungs-Sicherungssystems in stromlosen Kreisen sowie in stromführenden Kreisen wechseln, wenn dies mittels Sicherungslasttrennschalter erfolgt.

Das Wechseln von frei geführten NH-Sicherungseinsätzen unter Last kann normativ betrachtet ebenfalls von elektrotechnisch unterwiesenen Personen durchgeführt werden.

Jedoch sind angesichts der dabei drohenden Gefahren eine Gefährdungsbeurteilung im Einzelfall sowie umfangreiche Schutzausrüstung erforderlich. Ob die Qualifikation der EuP dafür tatsächlich ausreicht, liegt in der Auswahlverantwortung der vorgesetzten Elektrofachkraft.

Wichtig! Im Schadensfall kann diese sich nicht darauf berufen, „dass elektrotechnisch unterwiesene Personen das doch können und dürfen“. Die Elektrofachkraft selbst hat dafür Sorge zu tragen, dass die elektrotechnisch unterwiesene Person den übertragenen Aufgaben gewachsen ist.

Sicherungswechsel an offenen NH-Sicherungsgerüsten bei fließenden Strömen (Arbeiten in der Nähe von aktiven Teilen) gehören in den Zuständigkeitsbereich von Elektrofachkräften.

Je nach Tätigkeit muss die EuP, dem Grundsatz der DIN VDE 0105-100 entsprechend, intensiv geschult werden, um mögliche Gefahren erkennen zu können. Dazu gehört natürlich auch eine intensive örtliche Anlageneinweisung. Eine kurze 10-minütige „Alibi“-Unterweisung, wie es in der Praxis leider sehr oft gehändelt wird, reicht hier mit Sicherheit nicht aus.

Elektrotechnisch unterwiesene Person als Verrichtungsgehilfe

Bezüglich der Prüfung ist zunächst zu unterscheiden zwischen dem einfachen Erproben von Schutzeinrichtungen, wie sie seitens der Berufsgenossenschaften je nach Umfeld monatlich, wöchentlich oder arbeitstäglich gefordert wird sowie Wiederholungsprüfungen an elektrischen Arbeitsmitteln.

Ersteres meint das Betätigen der Prüftaste am Fehlerstrom-Schutzschalter (RCD) und verlangt keine weiteren Messmittel oder besonderes Urteilsvermögen. Diese Aufgabe kann durchaus von elektrotechnisch unterwiesenen Personen oder jedem anderen Benutzer wahrgenommen werden.

Anders stellt es sich bei der Wiederholungsprüfung von elektrischen Betriebsmitteln (Arbeitsmitteln) dar.

Für die Wiederholungsprüfung elektrischer Betriebsmittel ist nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 die befähigte Person erforderlich. Diese muss durch Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen hinreichend befähigt sein. Denn es gilt, die angezeigten Messwerte hinsichtlich drohender Gefahren für den Prüfer wie auch Anwender richtig einschätzen zu können.

Dafür sind eine breite Normkenntnis sowie umfangreiches Hintergrundwissen und ein Beherrschen der elektrotechnischen Grundlagen erforderlich. Selbst eine Elektrofachkraft steht hier oft vor einer komplexen Aufgabe.

Was heißt EuP?

Eine elektrotechnisch unterwiesene Person kann nur als Verrichtungsgehilfe in der Durchführung der Prüfung von elektrischen Arbeits- und Betriebsmitteln unterstützen. Beurteilung und Verantwortung obliegen immer einer Elektrofachkraft bzw. einer befähigten Person.

Verfügt Ihre elektrotechnisch unterwiesene Person über die notwendigen Qualifikationen? Das können Sie mit dieser Checkliste prüfen: Anforderungsprofil an die elektrotechnisch unterwiesene Person.

Vorsicht bei „o.k.“/„nicht o.k.“-Messgeräten!

Im Gegensatz zu den oben stehenden Vorgaben propagieren viele Messgeräte-Hersteller, wie auch in etwas abgeschwächter Form die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“, eine mögliche Prüfung durch elektrotechnisch unterwiesene Personen bei Verwendung automatisierter Prüfabläufe und vermeintlich eindeutiger „Rot-grün-Anzeigen“ der verwendeten Messgeräte.

Dabei stützen sie sich auf die Durchführungsanweisung zu § 5 der DGUV Vorschrift 3:

„Stehen für die Mess- und Prüfaufgaben geeignete Mess- und Prüfgeräte zur Verfügung, dürfen auch elektrotechnisch unterwiesene Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen.“ Dabei wurde leider sehr häufig die Bedingung „unter Leitung und Aufsicht“ vernachlässigt.

Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und TRBS 1203 Teil 3 dürfen elektrotechnisch unterwiesene Personen die Messgeräte bedienen. Sie helfen dabei jedoch nur der Elektrofachkraft bzw. der befähigten Person in der Gerätebedienung. Eine eigenverantwortliche Prüfaussage können und dürfen sie nicht treffen. Diese abschließende Beurteilung bleibt immer Aufgabe der Elektrofachkraft oder der übergeordneten befähigten Person, die auch persönlich dafür geradesteht.

Messen und Störungssuche

Unberührt davon bleibt das Messen im Rahmen des Feststellens der Spannungsfreiheit und der Störungssuche in Hilfsstromkreisen.

Typische Messmittel
Typische Messmittel

Tipp der Redaktion

Wiederholungsschulung EuP

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Dabei muss besonders auf den Einsatz geeigneter Messgeräte geachtet werden. Je nach Einsatzgebiet können Messgeräte der Überspannungskategorie CAT III/CAT IV erforderlich sein.

Ein Feststellen der Spannungsfreiheit ist – nicht zuletzt zum Eigenschutz – auch der elektrotechnisch unterwiesenen Person gestattet.

Was bedeutet „unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft“?

Hier gilt das Prinzip der Auswahlverantwortung. Die Elektrofachkraft hat dafür Sorge zu tragen, dass die elektrotechnisch unterwiesene Person nur mit den für sie geeigneten Aufgaben beauftragt wird. Die Elektrofachkraft muss sich auch vergewissern, dass sie die erforderlichen Kenntnisse besitzt und die Arbeiten richtig und vollständig durchführt. Die Art der Tätigkeiten und erforderlichen Handlungen sind durch geeignete Arbeitsanweisungen exakt festzulegen. Ebenso gehört eine örtliche Einweisung und schriftliche Bestellung inklusive eines Tätigkeitsprofils dazu.

Unter der „Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft“ ist nicht so zu verstehen, dass diese ständig zugegen sein muss; sie muss sich vielmehr in angemessenen Zeitabschnitten davon überzeugen, dass die erteilten Anweisungen beachtet werden und sicherheitsgerecht gearbeitet wird. Die Elektrofachkraft ist insoweit für die übertragenen Tätigkeiten verantwortlich.

Was sind angemessene Zeitabschnitte?

Hier ist ein unbestimmter Begriff zur Anwendung gelangt. Was bedeutet „angemessene Zeitabschnitte“ in der Praxis? Die Elektrofachkraft oder die verantwortliche Person muss mit Geschick und Verstand, am besten anhand einer Gefährdungsbeurteilung, passende Intervalle für die jeweilige Tätigkeit ermitteln, die eine elektrotechnisch unterwiesene Person ausübt.

Eine globale Aussage kann hier nicht getroffen werden. Ein Zeitintervall von einem Jahr, wie es in der einen oder anderen Fachpresse zu lesen war, ist auf keinen Fall haltbar. Bei einem Unfall würde ein so großes Intervall von Leitung und Aufsicht einen sehr negativen Beigeschmack für die Elektrofachkraft oder die verantwortliche Person mit sich bringen!

Elektrotechnisch unterwiesene Person = unterwiesen für eine bestimmte Arbeit

Für alle verbleibenden Tätigkeiten der elektrotechnisch unterwiesenen Person ist immer die vorgesetzte Elektrofachkraft mit im Boot. Ein eigenverantwortliches Handeln ist nicht möglich. Da dieser Personenkreis demnach nur einen begrenzten Wissenstand hat, muss mit dem Begriff elektrotechnisch unterwiesene Person gedanklich immer der Zusatz „unterwiesen für eine bestimmte Arbeit“ verbunden werden.

Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) ersetzt in keinem Fall eine Elektrofachkraft bzw. befähigte Person, aber sie kann die Elektrofachkraft bzw. die befähigte Person im Betrieb sehr wirksam unterstützen.

Autoren: Thorben Gruhl und Michael Lochthofen, Team MEBEDO Akademie

Artikel von Oktober 2015, zuletzt aktualisiert am 29.04.2021

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Kommentare

Kommentar von Rolf Bailly |

Aus welcher Rechtsvorschrift ergibt sich die Notwendigkeit einer schriftlichen Bestellung einer EuP?

Kommentar von CHRISTIAN gÜNTHER |

Darf ich als TÜV-Süd geprüfte EuP und EFK für festgelgte Tätigkeiten eigenständig Prüfung an ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln durchführen?

Kommentar von Christian Klassen |

Hallo,

darf eine EuP auch nach einer abgeschlossenen Prüfung an einem fehlerhaften ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel dieses Stilllegen?

Kommentar von Dirk Gromann |

super und danke

Kommentar von Dietmar Stoll |

Der Artikel war sehr hilfreich. Meine Frage, was bedeutet unter Aufsicht, wurde beantwortet

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