Prüfmittel rechtskonform auswählen und benutzen

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Mess- und Prüfgeräte ermöglichen die sichere Prüfung, Inbetriebnahme und Fehlersuche in Elektroinstallationen, Maschinen und Anlagen sowie in der Gebäudetechnik.
Mess- und Prüfgeräte ermöglichen die sichere Prüfung, Inbetriebnahme und Fehlersuche in Elektroinstallationen, Maschinen und Anlagen sowie in der Gebäudetechnik.

Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern nur sichere Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. Deshalb müssen u.a. elektrische Maschinen und Anlagen regelmäßig geprüft werden. Dabei sind die Ergebnisse von Messungen und Prüfungen nur dann aussagekräftig, wenn die Mess- und Prüfgeräte für die jeweilige Aufgabe geeignet sind, korrekt arbeiten und die Messwerte vom Prüfer richtig interpretiert werden. Außerdem müssen Mitarbeitende darin unterwiesen werden, wie man die Prüfmittel sicherheitsgerecht benutzt.

Mess- und Prüfgeräte sind zentrale Werkzeuge in der Elektrotechnik und dienen dazu, elektrische Größen zu erfassen, Funktionszustände zu bewerten und dadurch die Sicherheit elektrischer Anlagen zu gewährleisten. Beim Messen wird eine elektrische Größe, etwa Spannung, Strom oder Widerstand, als quantitativer Zahlenwert bestimmt. Beim Prüfen hingegen wird der Ist-Zustand mit einem vorgegebenen Soll-Zustand verglichen, sodass eine Aussage über die Einhaltung von Toleranzen möglich ist, ohne dass zwingend ein Zahlenwert ausgegeben wird.

Rechtliche und normative Grundlagen für die Auswahl und Nutzung

Mess- und Prüfgeräte ermöglichen die sichere Prüfung, Inbetriebnahme und Fehlersuche in Elektroinstallationen, Maschinen und Anlagen sowie in der Gebäudetechnik. Deshalb müssen die Prüfmittel ihrerseits hohe Beschaffenheitsanforderungen erfüllen und über ihre gesamte Nutzungsdauer korrekt arbeiten. Ein nicht geeignetes Prüfmittel kann zu falschen Messergebnissen und damit zu gefährlichen Fehleinschätzungen hinsichtlich der Sicherheit von Maschinen und Anlagen führen. Ein defektes Messgerät kann den Benutzer gefährden.

Mess- und Prüfgeräte sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und müssen deshalb regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind Prüfart, Prüfumfang und Prüffristen bzw. -intervalle festzulegen. Die Prüfungen dürfen nur von zur Prüfung befähigten Personen durchgeführt werden.

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  • Autor:

    Sabine Kurz

    freie Journalistin, Texterin, Buchautorin

    Sabine Kurz

    Nach einem Psychologiestudium und Stationen als festangestellte Redakteurin ist Sabine Kurz seit langem als freie Journalistin, Texterin und Buchautorin erfolgreich.


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