Arbeitsanweisungen: diese Angaben dürfen nicht fehlen
- Kommentare: 0
- Unterweisung
- Artikel als PDF herunterladen
Arbeitsanweisungen werden dann erstellt, wenn eine Arbeitsfolge eingehalten werden muss, um zu einem technisch richtigen Ergebnis zu gelangen, beispielsweise bei Arbeiten unter Spannung.
Die Arbeitsanweisung betrifft oft nur einen Arbeitsablauf an einem bestimmten Ort, kann aber durchaus auch für sich wiederholende Arbeitsabläufe angelegt werden, bei denen sich gegebenenfalls die örtlichen Gegebenheiten ändern können.
Wann ist eine Arbeitsanweisung notwendig?
Der Unternehmer hat nach dem Arbeitsschutzgesetz die Pflicht für die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter zu sorgen. Dies bedeutet, der Unternehmer bzw. die verantwortliche Elektrofachkraft muss Arbeitsanweisungen für elektrotechnische Tätigkeiten anfertigen. Diese muss alle möglichen Gefahren, die bei der Tätigkeit entstehen können, sowie die Schutzmaßnahmen, um diesen Gefahren entgegen zu wirken, beinhalten.
§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers
(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen.
§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.
§ 6 Dokumentation
(1) Der Arbeitgeber muß über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind. Bei gleichartiger Gefährdungssituation ist es ausreichend, wenn die Unterlagen zusammengefaßte Angaben enthalten.
§ 9 Besondere Gefahren
(1) Der Arbeitgeber hat Maßnahmen zu treffen, damit nur Beschäftigte Zugang zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen haben, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben.
(2) Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen zu treffen, daß alle Beschäftigten, die einer unmittelbaren erheblichen Gefahr ausgesetzt sind oder sein können, möglichst frühzeitig über diese Gefahr und die getroffenen oder zu treffenden Schutzmaßnahmen unterrichtet sind. …
Wann ist eine Arbeitsanweisung gültig?
Die Arbeitsanweisung gilt für den jeweils genannten Arbeitsablauf und ist meist mit dem Arbeitsauftrag verknüpft.
Dauerarbeitsanweisung
Der sich wiederholende Arbeitsablauf wird durch eine Dauerarbeitsanweisung geregelt. Durch Unterschrift des Mitarbeiters sind beide gleichrangig gültig. Es ist dann zu überlegen, ob ein sich wiederholender Arbeitsablauf durch eine ständig geltende Betriebsanweisung besser geregelt werden kann. Dies umso mehr, wenn vorgesehen ist, bei der vorgeschriebenen Unterweisung Betriebsanweisungen zu verwenden.
Downloadtipp der Redaktion
Musterarbeitsanweisungen für ein sicheres Arbeiten in Ihrem Betrieb.
Tipp der Redaktion
Mustergültiger Schutz mit „Arbeitshilfen für die betriebliche Elektrosicherheit“
- über 1.000 sofort einsetzbare Arbeitshilfen in Word
- Arbeitsanweisungen nach VDE 0105-100
- Betriebsanweisungen zu Gefahrstoffen, Arbeitsmitteln, Maschinen, PSA
- Gefährdungsbeurteilungen
Was muss eine Arbeitsanweisung beinhalten?
Arbeitsanweisungen sollten unter anderem diese sicherheitstechnischen Details enthalten:
- Feststellen des Zustands der zu verwendenden Ausrüstungen und Geräte vor Beginn der Arbeit
- Einrichten des Arbeitsplatzes
- Sicherheits- und Schutzmaßnahmen
- Prüfen des elektrischen Zustands der Anlage/Maschine
- Durchführung der Arbeiten
- Prüfung der elektrischen Anschlüsse durch Messung
- Abräumen des Arbeitsplatzes und Freigabe
Mit der Ausführung dieser Tätigkeit werden vom Verantwortlichen entsprechende Elektrofachkräfte beauftragt, die letztlich diese Arbeitsanweisung unterschreiben. Um Arbeitsanweisungen zu erstellen, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
- alle Unterlagen für die auszuführenden Arbeiten zusammenstellen
- den Arbeitsablauf durchgehen
- den konkreten Anwendungsfall vor Ort besichtigen
Zur Erstellung von Arbeitsanweisungen müssen alle Angaben im Anwendungsfall genau geprüft werden.
Arbeitsanweisung: notwendige Angaben
Name der Firma |
Arbeitsbereich, Arbeitsplatz, Tätigkeit |
Name des Arbeitsverantwortlichen und Anlagenverantwortlichen |
Datum, Unterschrift des Arbeitsverantwortlichen |
Unterschrift der Elektrofachkraft, die die Arbeiten ausführt oder aufsichtsführend tätig ist |
Geltungsbereich und Tätigkeitsbezeichnung |
Gefahren für Mensch, Umwelt und Anlagen einschließlich der Maschinen |
Betriebsanleitung vom Hersteller/Ersteller der Anlage beschaffen |
Ausrüstungen und Geräte, Werkzeuge, Schutz und Hilfsmittel: Festlegung der erforderlichen Eigenschaften, Anwendung, Lagerung, Instandhaltung, Transport und Prüfungen, Kennzeichnung, Pflege, Aufbewahrung von Werkzeugen, Ausrüstungen, PSA, Hilfsmitteln. Beispiel: Werkzeuge, die nur bis 1.000 V Nennspannung zugelassen sind, mit entsprechender Kennzeichnung |
Umgebungsbedingungen: Einschränkung der Arbeit bei ungünstigen Umgebungsbedingungen, z.B. bei Gewitter, Regen, zu hoher Luftfeuchtigkeit, Sturm, Luftverschmutzungen, Hitze oder auch Platzproblemen |
Organisation von Arbeitsabläufen: Es sind umfangreiche Arbeitsvorbereitungen zu treffen; die Maßnahmen des Anlageverantwortlichen bzw. Arbeitsverantwortlichen sind unbedingt zu befolgen |
Festlegung der Schutzmaßnahmen, Standortisolierung: Dazu gehört auch die Absperrung der Arbeitsstelle, das Abschranken, die Isolierung benachbarter Spannung führender Teile, Einhaltung des Abstands |
Verhalten bei Störungen: Betriebsregelungen festlegen, Vorgesetzten benachrichtigen, Telefonnummer angeben, Telefonnummer des Ersthelfers, des Arztes und des Rettungsdienstes |
Entsorgung: Regel des Betriebs beachten, Sammelbehälter für Gefahrstoffe |
Instandhaltung der Ausrüstungen und Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel: Säubern, auf Beschädigungen achten, Reparaturen, auf Funktionsfähigkeit prüfen, ordnungsgemäß lagern (Magazin) |
Festlegung nach Beendigung der Arbeit: Arbeitsplatz abräumen, prüfen, ob Werkzeuge oder Gegenstände am Arbeitsplatz zurückgelassen wurden Überprüfen (Messen) auf Funktionsfähigkeit nach beendeter Arbeit. Notfalls ein Abschluss- oder Prüfprotokoll erstellen. |
Freigabe: Datum: ................ Zeit: .................... Unterschrift: .................................... Die Freigabe hat schriftlich vom Arbeitsverantwortlichen zu erfolgen. Die Freigabe mit der konkreten Datums- und Zeitangabe kann auch durch den Arbeitsauftrag erfolgen. |
Tipp der Redaktion
Mustergültiger Schutz mit „Arbeitshilfen für die betriebliche Elektrosicherheit“
- über 1.000 sofort einsetzbare Arbeitshilfen in Word
- Arbeitsanweisungen nach VDE 0105-100
- Betriebsanweisungen zu Gefahrstoffen, Arbeitsmitteln, Maschinen, PSA
- Gefährdungsbeurteilungen
Kommentare
Einen Kommentar schreiben