Wer darf elektrische Geräte anschließen?
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Aus einem Unternehmen hat uns die Frage erreicht, welchen Status die Mitarbeiter für das Anschließen elektrischer Geräte benötigen. Diese Frage beantwortet unser Fachexperte, Hans-Jörg Bauer. Er erläutert die rechtliche Lage und rät dazu, im Vorfeld die möglichen Gefährdungen zu beurteilen. Schließlich erklärt er die Aufgaben von elektrotechnischer unterwiesener Person (EuP) und Elektrofachkraft (EFK). Doch zunächst die Frage und worum es genau geht.
Frage aus der Praxis
„Welchen Status benötigen meine Mitarbeiter für den Anschluss elektrischer Geräte?“
Wir haben im Unternehmen eine Entwicklungsabteilung, die hin und wieder mit elektrischen Geräten Umgang hat. Es handelt sich dabei um EDV-Geräte (230-V-Anschluss) mit integriertem 12-V-Netzteil.
Aufgabe der Mitarbeiter ist es, das 230-V-Netzkabel (spannungsfrei) an das Gerät mit Schraubklemmen auf der Leiterplatte anzuschließen. Nach dem Anschluss ist eine Abdeckung der Schrauben durch das Gehäuse gegeben und das Gerät wird in Betrieb genommen. Welchen Status (elektrotechnischer Laie, elektrotechnisch unterwiesene Person, Elektrofachkraft) benötigen die Mitarbeiter? Oder ist es ausreichend, wenn eine Elektrofachkraft die Abteilung überwacht? Reicht es, wenn die Elektrofachkraft aus der Abteilung eine Arbeitsanweisung erstellt, nach der dann gearbeitet wird?
Tipp der Redaktion
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Antwort des Experten
Hinweise zur rechtlichen Lage, welchen Status Ihre Mitarbeitenden brauchen, gibt es in verschiedenen Quellen.
DIN VDE 1000-10 bzw. DIN VDE 0105-100
Eine elektrotechnisch unterwiesene Person ist, wer durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen unterwiesen wurde.
Aus der DIN VDE 0105-100
Laien dürfen elektrische Anlagen mit vollständigem Berührungsschutz bestimmungsgemäß benutzen sowie beim Errichten, Ändern und Instandhalten elektrischer Anlagen und Betriebsmittel unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft mitwirken.
Erprobungen dürfen nur von Elektrofachkräften, elektrotechnisch unterwiesenen Personen oder von Laien unter Aufsichtsführung oder unter direkter Beaufsichtigung durch eine Elektrofachkraft ausgeführt werden.
Downloadtipps der Redaktion
Unterweisung: VDE 1000-10 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“
Hier gelangen Sie zum Download.
Formular: Bestellung zur Elektrofachkraft
Hier gelangen Sie zum Download.
Checkliste: Anforderungsprofil an die elektrotechnisch unterwiesene Person
Hier gelangen Sie zum Download.
E-Book: Antworten auf häufig gestellte Fragen
Hier gelangen Sie zum Download.
Beurteilen Sie die Gefährdungen
Selbst wenn man aus dem ersten zitierten Absatz der DIN VDE 0105-100 unter dem Begriff „mitwirken“ die von Ihnen geschilderte Tätigkeit unter Aufsicht und Leitung einer Elektrofachkraft (EFK) einordnen könnte, sollte in jedem Fall das vollständige Arbeitsumfeld betrachtet werden. Wichtig ist also, mögliche Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen. Dabei können folgende Fragen hilfreich sein:
- Woher kennen die Mitarbeiter den fachgemäßen Netzleitungsanschluss der EDV-Geräte?
- Wird der angefragte Arbeitsgang vor Inbetriebnahme von einer Elektrofachkraft überprüft?
- Kennen die Mitarbeiter die 5 Sicherheitsregeln, sobald Gehäuse von elektrischen Arbeitsmitteln geöffnet werden?
- Können die Mitarbeiter bei fehlerhafter Arbeit sich und andere elektrisch gefährden?
- Führen die Mitarbeiter die Arbeit zur anschließenden Inbetriebnahme durch?
Hier besteht aus meiner Sicht die Gefahr, dass der geschilderte Arbeitsgang nur die Erprobung des Geräts einleitet, also Mittel zum Zweck ist.
Aufsichtsführung und Beaufsichtigung des Laien
Beim Erproben spricht die Norm jedoch von Aufsichtsführung bzw. Beaufsichtigung des Laien, was z.B. in der VDE-Schriftenreihe 13 deutlich beschrieben ist:
„Aufsichtsführung bedeutet, der Aufsichtsführende überwacht ständig die Sicherheitsmaßnahmen an der Arbeitsstelle und er darf nur Arbeiten ausführen, die ihn in der Aufsichtsführung nicht beeinträchtigen.“
Beaufsichtigen heißt, der Beaufsichtigende ist ausschließlich zur Durchführung der Aufsicht anwesend. Daneben dürfen keine weiteren Tätigkeiten durchgeführt werden. In diesem Fall müsste also spätestens beim Erproben eine Elektrofachkraft permanent anwesend sein. Zudem werden in Entwicklungsabteilungen Arbeitstische beim Experimentieren bzw. Erproben von Schaltungen und Systemen schnell „Prüfplätze“ im Sinne der DIN VDE 0104.
Qualifizierung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP)
Ich empfehle daher in jedem Fall, die betreffenden Mitarbeiter (wenigstens) zur elektrotechnisch unterwiesenen Person zu qualifizieren, um zusätzlich zum fachgerechten Anschluss der Netzleitung eine Sensibilisierung bezüglich möglicher Gefahren im Umgang mit dem elektrischen Strom bzw. möglicher Fehler und ihrer Auswirkungen zu erreichen.
Diese Schulung/Unterweisung kann in einem Umfang von wenigen Stunden bis wenigen Tage inklusive einer Überprüfung der unterwiesenen Inhalte in Theorie und Praxis erfolgen. Eine schriftliche Dokumentation der Qualifizierung erleichtert den Nachweis für alle Parteien.
Die Elektrofachkraft erstellt eine Arbeitsanweisung
Um den Arbeitsumfang festzulegen, erstellt die Elektrofachkraft vor Beginn der Arbeit eine Arbeitsanweisung für die vorgesehene Tätigkeit. Die Elektrofachkraft muss den Mitarbeitern alle Informationen aus der Arbeitsanweisung erläutern und ihre Fragen beantworten. Die Arbeitsanweisung ist den Mitarbeitern auszuhändigen bzw. zugänglich zu machen.
Die elektrotechnisch unterwiesene Person arbeitet dann unter Leitung und Aufsicht einer benannten Elektrofachkraft nach der erstellten Arbeitsanweisung.
Beitrag aus dem Jahr 2021, wurde geprüft und aktualisiert 01/2026
Kommentare
Kommentar von Michael Bauer |
Hallo zusammen,
vielen Dank für den Artikel und den wichtigen Impuls zu dem Thema.
Mir fehlt in der Darstellung jedoch etwas das „Davor“ und „Danach“. Insbesondere diese Fragen bleiben für mich offen:
In welchem organisatorischen Rahmen sind die Tätigkeiten der EuP eingebettet?
Wie ist die Verantwortung klar geregelt?
Welche Rolle spielen VEFK, EFK und die Elektroorganisation insgesamt?
Mein Verständnis ist, dass Tätigkeiten von elektrotechnisch unterwiesenen Personen nur innerhalb einer funktionierenden und dokumentierten Elektroorganisation stattfinden können. Dazu gehören u. a. klare Prozesse, Unterweisungen, Gefährdungsbeurteilungen, Arbeitsanweisungen und die fachliche Aufsicht.
Eine rein pauschale Aussage nach dem Motto „geht, wenn am Ende automatisiert geprüft wird“, würde bei uns im Unternehmen eher Bauchschmerzen verursachen. Das greift meiner Ansicht nach zu kurz und lässt wesentliche organisatorische und rechtliche Aspekte außer Acht.
Umso wohler würde ich mich fühlen, wenn aus der Antwort klarer hervorgeht, unter welchen Rahmenbedingungen solche Szenarien zulässig und verantwortbar sind.
Nichtsdestotrotz: Vielen Dank für den Anstoß und dafür, dass das Thema überhaupt adressiert wird – denn genau diese Diskussion ist wichtig.
Kommentar von Michael |
Es sei noch zu erwähnen das EUP und EFFT nur unter Verantwortung einer VEFK (Meister, Techniker oder Ing.) arbeiten dürfen, da nur VEFKs Mitarbeiter elektrotechnisch anleiten dürfen. Vielen Betrieben wie Küchenbauer ist das nicht bekannt und sehen in der Weiterbildung einen Freifahrtschein. Es wird auch von den Bildungsträgern selten darauf hingewiesen. Leider.
Kommentar von Steffen Nohacek |
mit Öffnung des Gerätes ist da nicht eine erneute Prüfung des Gerätes erforderlich ( Prüfsiegel )?
Kommentar von Axel Paulun Dipl.-Ing.(FH) |
Wer haftet eigentlich für Instandsetzungsarbeiten an elektrischen Geräten in den "Reparaturcafes" ?
Gut gemeinte, aber gefährdende Tätigkeiten an defekten Elektroartikeln.
Kommentar von Jan Heß |
Guten Tag ich arbeite bei der Gemeindeverwaltung als Bautechniker und habe eine Weiterbilldung zum Elektromeister ich besuche mindestens 2 Elektrofachlehrgänge im Jahr um mich auf dem neusesten Stand zu halten ich bin mir jetzt nicht mehr wirklich sicher was ich selber noch tun darf ich bin kein Konzezzionsträger welche elektrotechnischen arbeiten darf ich noch ausführen ?
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