Im Juni 2024 veröffentlichte die DKE eine Neufassung der DIN VDE 0833-4 „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall − Teil 4: Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall“. Die Norm gilt für Anlagen, die im Brandfall automatische oder manuell ausgelöste Sprachdurchsagen bereitstellen − unabhängig davon, ob sie über die Brandmeldeanlage (BMA) angesteuert werden oder eigenständig arbeiten.
Bedeutung der Norm für Elektrofachkräfte
Die DIN VDE 0833-4 ist ein spezialisiertes Regelwerk für die Planung, Errichtung, den Betrieb und die Instandhaltung von Sprachalarmanlagen (SAA). Sie ergänzt die DIN VDE 0833-1 „Allgemeine Festlegungen“ sowie die DIN VDE 0833-2 „Festlegungen für Brandmeldeanlagen“ und hat Vorrang, wenn sich Anforderungen überschneiden. Darüber hinaus bestehen enge Bezüge zur DIN-EN-54-Reihe, insbesondere zu:
- DIN EN 54-4 „Energieversorgungseinrichtungen“
- DIN EN 54-16 „Sprachalarmzentralen“
- DIN EN 54-24 „Lautsprecher für Sprachalarmierungssysteme“
Auch die Normen DIN 14675-1 „Brandmeldeanlagen – Aufbau und Betrieb“ sowie DIN EN 16763 „Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen“ sind relevant. Nicht erfasst werden rein akustische Signalgeber nach DIN EN 54-3 oder elektroakustische Beschallungsanlagen ohne Sicherheitsfunktion.
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