Das Prüfprotokoll für Ihre Dokumentation
- Kommentare: 0
- Prüfen
- Artikel als PDF herunterladen
Prüfungen elektrischer Anlagen sind mit einem Prüfprotokoll zu dokumentieren. Dieses dient als Basis für sichere Abläufe bei Wiederholungsprüfungen. Doch welche Angaben müssen auf Ihrem Prüfprotokoll vorhanden sein? Und welche Aufgabe hat überhaupt ein Prüfprotokoll? Dieser Beitrag klärt auf.
Das Prüfprotokoll als Nachweis und Arbeitsanweisung
Prüfungen elektrischer Anlagen, Arbeits- und Betriebsmittel sind immer schriftlich anhand von Prüfprotokollen zu dokumentieren. Damit sind Sie auf der sicheren Seite und können im Schadensfall nachweisen, dass Sie Ihrer Prüfpflicht nachgekommen sind. Außerdem dient das Prüfprotokoll bei der Wiederholungsprüfung als Arbeitsanweisung und Orientierung.
Tipp der Redaktion
Jetzt Prüfungen sicher durchführen und dokumentieren
Über 350 Prüfprotokolle, Formulare und Checklisten in Word
Kommen Sie Ihren Aufgaben als Elektrofachkraft z.B. bei der Organisation und Durchführung von Prüfungen elektrischer Arbeits- und Betriebsmittel ideal nach.
Hier hilft die Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ – DGUV Vorschrift 3 weiter. Denn sie gibt in § 5 – Prüfungen vor, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin geprüft werden müssen. Dort heißt es wörtlich:
„(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden
- vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und
- in bestimmten Zeitabständen.
Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.
(2) Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen Regeln zu beachten.
(3) Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu führen.
(4) Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme nach Absatz 1 ist nicht erforderlich, wenn dem Unternehmer vom Hersteller oder Errichter bestätigt wird, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen dieser Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind."
Machen Sie es schriftlich
So weit, so gut. Nun dürfen Wiederholungsprüfungen auch von elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EuPs) unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft durchgeführt werden. Geben Sie Ihren Mitarbeitern in so einem Fall immer eine schriftliche Arbeitsanweisung an die Hand. Mit der Arbeitsanweisung kann die Arbeitsfolge korrekt eingehalten und abgehakt werden.
Alle Angaben in der Arbeitsanweisung müssen genau im Anwendungsfall geprüft werden. Dazu zählen sicherheitstechnische Details, Sicherheits- und Schutzmaßnahmen, der elektrische Zustand der Anlage, eine Messung der elektrischen Anschlüsse und so weiter.
So verwenden Sie das Prüfprotokoll
Umgekehrt ist schon die Prüfung an sich eine „Arbeitsanweisung“: Entsprechend dokumentiert, kann sie also als Leitfaden für Wiederholungsprüfungen dienen. Schließlich werden hier alle Punkte der Sicht- und Messprüfung der Reihe nach berücksichtigt. Übersichtlicher geht es nicht.
Unverzichtbar ist dabei das Prüfprotokoll, das Sie erstellen und unterschrieben an den Auftraggeber zurückgeben.
Tipp der Redaktion
Der Prüfmeister für die Elektrosicherheit
über 350 Prüfprotokolle, Formulare und Checklisten in Word
Kommen Sie Ihren Aufgaben als Elektrofachkraft z.B. bei der Organisation und Durchführung von Prüfungen elektrischer Arbeits- und Betriebsmittel ideal nach.
Inhalte eines Prüfprotokolls
Wer ist der Prüfer?
Prüfer kann der Auftragnehmer selbst sein. Aber auch eine Elektrofachkraft, die von ihm ausdrücklich schriftlich mit der Durchführung der Prüfung beauftragt wurde. Der Prüfer bestätigt die vorschriftsmäßig durchgeführte Prüfung mit den Worten: „Die elektrische Anlage entspricht den anerkannten Regeln der Elektrotechnik“.
Wer ist Auftragnehmer?
Auftragnehmer ist der Unternehmer, der mit der Durchführung der Arbeiten beauftragt wurde ‒ oder sein verantwortlicher Beauftragter, der mit dem Elektroinstallateurhandwerk in die Handwerksrolle und beim örtlichen Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) in das Installateurverzeichnis eingetragen ist.
Der Unternehmer bestätigt mit seiner Unterschrift: „Ich habe die Elektrofachkraft und/oder den Prüfer nach bestem Wissen und Gewissen ausgewählt, die erforderlichen Informationen, Instruktionen und schriftlichen Anweisungen gegeben und auch im üblichen Umfang beaufsichtigt.“ So stellt er sicher, dass die Elektrofachkraft und/oder der Prüfer aufgrund ihrer/seiner Kenntnisse, Erfahrungen sowie Fort- und Weiterbildungen in der Lage ist, die elektrische Anlage vorschriftsmäßig zu prüfen.
Wer ist der Auftraggeber?
Ganz einfach: Immer derjenige, in dessen Auftrag die elektrische Anlage errichtet, erweitert, geändert oder instand gesetzt wurde. In der Regel ist das der Anschlussnehmer oder Anlagenbetreiber. Es kann sich hier um einen Unternehmer oder eine private Person handeln.
Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Unterschrift: „Die erstellte Anlage ist vom verantwortlichen Unternehmer unmittelbar oder in dessen Auftrag und mit Vollmacht vom Prüfer in vertragsgemäßem Zustand und in dem Umfang, wie es im Prüfprotokoll schriftlich niedergelegt worden ist, übergeben worden.“
Die Unterschrift des Auftraggebers ist zugleich die Abnahmebestätigung und setzt damit den Stichtag für den Gefahrenübergang der hergestellten elektrischen Anlage.
Übrigens: Prüfprotokoll und Übergabebericht …
… gehören zusammen, sind aber nicht ein und dasselbe:
- Im Prüfprotokoll werden die technischen Werte festgehalten. Es beschreibt also den Ist-Zustand der Anlage
- Der Übergabebericht bezieht sich auf die tatsächlich ausgeführten Arbeiten gemäß Auftrag. Er beschreibt also die Vorgänge an sich. Zum Beispiel, welche Stromkreise und Anlagenteile überprüft wurden (Büro, Lager, etc.)
Fazit zum Prüfprotokoll
Prüfprotokoll und Arbeitsanweisung gehen Hand in Hand. Eine solide Basis für sichere Abläufe bei Wiederholungsprüfungen ist die lückenlose Dokumentation der vorherigen Prüfung.
Das Protokoll, das Sie am Ende abgeben, muss alle Faktoren berücksichtigen. Beachten Sie bei einer Arbeitsanweisung aber auch eventuell zu ergänzende Punkte, etwa das Verhalten bei Störungen und Notfällen.
Downloadtipps der Redaktion
E-Book: Prüfprotokolle für die Elektrofachkraft
Hier gelangen Sie zum Download.
Downloadpaket für ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel
Hier gelangen Sie zum Download.
Unterweisung: Prüfung von allgemeinen ortsveränderlichen Betriebsmitteln
Kommentare
Einen Kommentar schreiben