Das sollten Sie als Elektrofachkraft über Betriebsanweisungen wissen

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Betriebsanweisungen sind für alle Mitarbeiter sichtbar und zugänglich auszuhängen.
Betriebsanweisungen sind für alle Mitarbeiter sichtbar und zugänglich auszuhängen. (Bildquelle: Arbeitshilfen für die betriebliche Elektrosicherheit)

Die Pflicht zum Erstellen und Aushängen von Betriebsanweisungen wird an vielen Stellen im Arbeitsschutzrecht genannt, u.a. im Arbeitsschutzgesetz und in der Betriebssicherheitsverordnung. Verantwortlich ist der Arbeitgeber, der diese Aufgabe delegieren kann. Auch als Elektrofachkraft sollten Sie daher grundlegendes Wissen über Betriebsanweisungen besitzen.

Wann ist eine Betriebsanweisung notwendig?

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert Folgendes:

„Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen eine schriftliche Betriebsanweisung für die Verwendung des Arbeitsmittels in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache an geeigneter Stelle zur Verfügung zu stellen.“

Einfache Arbeitsmittel mit vorliegender Gebrauchsanweisung sind von dieser Pflicht allerdings ausgenommen; das Arbeitsschutzrecht fordert keineswegs Betriebsanweisungen für jegliche Tätigkeit. Es wäre auch wenig sinnvoll, die Wände von Werkstätten oder Produktionshallen mit bunt umrandeten Aushängen zu tapezieren. Neben einigen Fällen, in denen Betriebsanweisungen vom Regelwerk konkret gefordert werden, wie beim Umgang mit Gefahrstoffen, infektionsgefährdenden Biostoffen oder Lasern, liegt es meist im Ermessen des Unternehmens, ob und wo eine Betriebsanweisung notwendig wird.

Es gibt keine genaue Liste, die aufzählt, wann Betriebsanweisungen ausgehängt werden müssen. Ob Betriebsanweisungen benötigt werden, ist eine Frage des Abwägens gemäß der betriebs- und arbeitsplatzspezifischen Gefährdungsbeurteilungen.

So ist eine Betriebsanweisung für einen Bleistiftanspitzer beispielsweise wenig sinnvoll. Aber auch bei vermeintlich simplen und ungefährlichen Tätigkeiten kann eine Betriebsanweisung notwendig sein, etwa wenn bei Reinigungsarbeiten gefahrstoffhaltige Mittel verwendet werden.

Faustregel

Als Faustregel gilt, dass Betriebsanweisungen immer dann unverzichtbar werden, wenn Gefährdungen und Risiken an einem Arbeitsplatz nicht vermeidbar sind.

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Wer muss die Betriebsanweisungen erstellen?

Betriebsanweisungen anzufertigen ist zunächst Pflicht des Unternehmers und Arbeitgebers. Allerdings wird diese Pflicht in der Praxis oft an Mitarbeitende delegiert, zum Beispiel an die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Vorgesetzten einer Abteilung. Aber auch an Sie als Elektrofachkraft kann diese Aufgabe übertragen werden, zum Beispiel, wenn es sich um Betriebsanweisungen im Zusammenhang mit Elektrogefahren oder mit elektrisch betriebenen Arbeitsmitteln handelt.

Bevor eine Tätigkeit mit einem neuen Werkzeug oder einer neuen Maschine begonnen wird, muss eine Betriebsanweisung erstellt werden. Sie sind die Grundlage der mündlichen Unterweisung, mit der Beschäftigte auf die neue Aufgabe vorbereitet werden müssen.

Das Nichterfassen von Betriebsanweisungen ist eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld gezahlt werden muss. Ordnungswidrig handelt dabei laut Betriebssicherheitsverordnung, wer eine Betriebsanweisung „nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt“.

Wichtig:

Betriebsanweisungen sind nicht dafür vorgesehen, dass der Arbeitgeber sich anderer, möglicherweise aufwendigerer Arbeitsschutzmaßnahmen entzieht. Das Anfertigen und Aushängen einer Betriebsanweisung entbindet den Betrieb nicht von der Pflicht, Gefährdungsbeurteilungen für einen Arbeitsplatz durchzuführen und die Mitarbeiter zu unterweisen.

Welche Form müssen Betriebsanweisungen haben?

In der Regel werden an den betroffenen Arbeitsplätzen oder einer anderen geeigneten Stelle ausgedruckte Betriebsanweisungen ausgehängt. Es empfiehlt sich, dafür spezielle Halter zu verwenden, die das Dokument schützen, sodass die Betriebsanweisung leserlich bleibt.

In Ausnahmefällen können auch digitale Betriebsanweisungen zur Verfügung gestellt werden, zum Beispiel für Monteure im Kundendienst oder andere Außendienstmitarbeiter. Die Beschäftigten müssen aber die Möglichkeit haben, die für sie zutreffenden Betriebsanweisungen jederzeit einsehen zu können, zum Beispiel mit einem mobilen Rechner. Dass vor Aufnahme der Tätigkeit unbedingt eine mündliche Sicherheitsunterweisung erfolgen muss, gilt auch, wenn digitale Betriebsanweisungen genutzt werden.

Beispiel einer Betriebsanweisung für den Umgang mit Trennschleifern (Bildquelle: elektrofachkraft.de)
Beispiel einer Betriebsanweisung für den Umgang mit Trennschleifern (Bildquelle: Arbeitshilfen für die Elektrosicherheit)

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Sind Betriebsanweisungen für Beschäftigte verpflichtend?

Ja, denn wie schon der zweite Teil des Wortes erkennen lässt, sind Betriebsanweisungen keine optionalen Vorschläge für optimale Arbeitsweisen. Betriebsanweisungen fallen unter die in § 15 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ genannten Weisungen des Unternehmers für Sicherheit und Gesundheit. Als Anweisungen des Arbeitsgebers sind sie im Arbeitsalltag von allen Beschäftigten verpflichtend einzuhalten. Wer sich nicht an die Betriebsanweisungen hält, hat mit ernsthaften Folgen zu rechnen: Möglich sind mündlichen Abmahnungen bis hin zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Aufgrund ihrer hohen Relevanz unterliegen Betriebsanweisungen laut § 87 Betriebsverfassungsgesetz dem Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmervertretung.

  • Autor:

    Dr. Friedhelm Kring

    freier Lektor und Redakteur

    Kring, Friedhelm

    Dr. Friedhelm Kring ist freier Lektor, Redakteur und Fachjournalist mit den Schwerpunkten Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

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