Arbeitsschutz in elektrischen Anlagen
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Arbeitsschutz und Elektrosicherheit hängen eng zusammen. Sicherheit und Unfallverhütung stehen beim Arbeiten an elektrischen Anlagen an oberster Stelle. Doch wie wird die Elektrosicherheit beim Betreiben elektrischer Anlagen in die betriebliche Arbeitsschutzorganisation eingebunden?
Verantwortung des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber hat gemäß dem Arbeitsschutzrecht die oberste Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten. Seine Aufsichtspflicht und seine Organisationspflicht umfassen unter anderem:
- Organisieren des betrieblichen Arbeitsschutzes
- Maßnahmen zur Unfallverhütung treffen
- Stellen von Schutzausrüstung
- Durchführen von Gefährdungsbeurteilungen
- Unterweisen der Mitarbeiter
Je nach Betriebsgröße und -Struktur kann der Arbeitgeber diese Aufgaben nicht in vollem Umfang selbst übernehmen. Dann muss er zuverlässige und fachkundige Personen bestellen und beauftragen. Das können die im Folgenden genannten betriebsinternen Akteure der Arbeits- und Elektrosicherheit sein, aber auch externe Dienstleister.
Betriebliche Akteure des Arbeitsschutzes
Um den Arbeitgeber beim Umsetzen der Arbeitsschutzvorschriften zu unterstützen, hat der Gesetzgeber bestimmte Akteure und Funktionsträger bestimmt. Ihr Einsatz ist an bestimmte Qualifikationen gebunden und ihre Aufgabenfelder sind in den Regelwerken definiert. Im Betrieb sind zuständig für den Arbeitsschutz:
- Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)
- Betriebsarzt
- Sicherheitsbeauftragte
- Ersthelfer
- Mitarbeiter
Downloadtipps der Redaktion
Gefährdungsbeurteilung: Gefährdungsermittlung allgemein
Hier gelangen Sie zum Download.
Formular: Bestellung zur Elektrofachkraft
Hier gelangen Sie zum Download.
e+-Artikel: Schaltberechtigung und Schalthandlungen
Hier gelangen Sie zum Download.
Unterweisung: Benutzen von elektrischen Betriebsmitteln
Hier gelangen Sie zum Download.
e+-Artikel: DIN VDE 1000-10: Anforderungen an die in der Elektrotechnik tätigen Personen
Betriebliche Akteure der Elektrosicherheit
Aufgrund der besonderen Gefährdungslage und der branchenübergreifenden Relevanz hat sich in der Elektrosicherheit eine Vielzahl an abgestuft qualifizierten Akteuren herausgebildet, wie es sie für andere Branchen oder andere Sicherheitsaspekte nicht gibt.
Die im Folgenden genannten „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“ sind in der gleichnamigen Norm DIN VDE 1000-10, der DIN VDE 0100-200 und der DIN VDE 0105-100 beschrieben. Für die Elektrosicherheit im Unternehmen sind zuständig:
- Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)
- Elektrofachkraft (EFK)
- Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT)
- Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)
- Elektrotechnischer Laie
Tipp: Sorgen Sie für einen offenen Austausch zwischen EFK und Sifa
Ein offener Austausch von Elektrofachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit über wechselseitige Belange von sicherheitsrelevanten Tätigkeiten, Prozessen oder Unfällen sollte im Sinne beider Akteure sein und genauso selbstverständlich wie eine enge Kooperation bei sicherheitsrelevanten Entscheidungen und Beschaffungen.
Die Rolle der Elektrosicherheit im Arbeitsschutz
Die Elektrosicherheit ist durch eigene Akteure und ein spezifisches Regel- und Normenwerk geprägt, dennoch ist sie dem betrieblichen Arbeitsschutz zugeordnet. Der Umgang mit elektrischen Gefährdungen erfolgt nach den gleichen Prinzipien wie für mechanische, chemische, biologische, thermische oder andere Gefährdungen. Basis aller Schutzmaßnahmen ist stets die Gefährdungsbeurteilung.
Die Sicherheitsanforderungen für elektrische und andere Risiken am Arbeitsplatz gelten gemeinsam und nebeneinander. Auch Angehörige von Nicht-Elektroberufen müssen die Vorgaben für den sicheren Umgang mit dem elektrischen Strom einhalten. Ebenso gelten für Elektriker und Elektrofachkräfte alle über die Elektrosicherheit hinaus geltenden Vorschriften zum sicheren Arbeiten, ob zu Lärmschutz oder Absturzgefahren.
Organisation von Arbeitsschutz und Elektrosicherheit
Für die Sicherheit bei allen Arbeiten an und in elektrischen Anlagen müssen – neben und unabhängig von den technischen normativen Anforderungen – organisatorische Maßnahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes umgesetzt werden. Dazu gehören in erster Linie Gefährdungsbeurteilungen, Arbeitsanweisungen und Sicherheitsunterweisungen.
Die Gefährdungsbeurteilung
In einer Gefährdungsbeurteilung werden sämtliche Risiken und Gefahrenquellen an einem Arbeitsplatz bzw. bei einer Tätigkeit identifiziert, quantifiziert und bewertet.
Für den innerbetrieblichen Ablauf von Gefährdungsbeurteilungen hat sich das folgende Schema bewährt und wird so auch von den namhaften für Arbeitsschutz zuständigen Organisationen vertreten:
- Festlegen von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten
- Ermitteln der Gefährdungen (Unfallrisiken, Verletzungsgefahren, Gesundheitsfolgen)
- Beurteilen der Gefährdungen durch Bewerten der Risiken
- Festlegen geeigneter und konkreter Schutzmaßnahmen
- Organisieren (Wer? Wie? Bis wann?) und Durchführen der Maßnahmen
- Überprüfen der Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen
- Stetes Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung
Die Arbeitsanweisung
Arbeitsanweisungen zu erstellen, gehört zur Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. Arbeitsanweisungen sind für Aufgaben und Prozesse sinnvoll, bei denen bestimmte Arbeitsfolgen und festgelegte Schutzmaßnahmen eingehalten werden müssen. Im Bereich der Elektrosicherheit betrifft dies beispielsweise das Arbeiten unter Spannung.
Im Gegensatz zur Betriebsanweisung bezieht sich eine Arbeitsanweisung meist auf nur einen Arbeitsablauf an einem bestimmten Ort. Sie kann jedoch für sich wiederholende Arbeitsabläufe an die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.
Tipp der Redaktion

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- Betriebsanweisungen zu Gefahrstoffen, Arbeitsmitteln, Maschinen, PSA
- Gefährdungsbeurteilungen
Die Betriebsanweisung
Betriebsanweisungen sind verbindliche Anweisungen des Arbeitgebers. Sie betreffen das sichere Arbeiten, z.B. bezogen auf eine Maschine, einen Gefahrstoff oder eine bestimmte Tätigkeit. Neben Angaben zum Vermeiden von Verletzungen und Gesundheitsgefährdungen enthalten sie Hinweise zur Ersten Hilfe oder auch sicheren Entsorgung.
Im Gegensatz zu einer konkreten Arbeitsanweisung enthalten Betriebsanweisungen eher grundlegende, aber auf einen Anwendungsbereich bezogene Vorgaben. Die Fachkunde der Elektrofachkraft ist gefordert, wenn Betriebsanweisungen erstellt werden, die elektrische Gefährdungen berühren.
Arbeitsschutz und Elektrosicherheit Hand in Hand
In diesen Bereichen müssen Arbeitsschutz und Elektrosicherheit eng zusammenarbeiten:
- Erste Hilfe bei Elektrounfällen
- Arbeits- und Schutzkleidung
- Brand- und Explosionsschutz
- Elektrische Anlagen auf Baustellen
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