Wer ist eine elektrotechnisch unterwiesene Person?

4,3/5 Sterne (21 Stimmen)
Der richtige Einsatz einer elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) und die rechtlichen Grundlagen
Setzen Sie Ihre EuPs richtig ein. (Bildquelle: Andrejs Pidjass/Hemera/Getty Images)

Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) ist,

wer durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde.
Die elektrotechnisch unterwiesene Person arbeitet immer unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

Tipp der Redaktion

Wiederholungsschulung EuP

Wiederholungsschulung für die elektrotechnisch unterwiesene Person

  • Elektrotechnisches Wissen auffrischen.
  • Die jährliche Unterweisungspflicht einfach erfüllen.
  • Die EuP nachhaltig und zeitsparend unterweisen.
  • Mit Wissenstest und Teilnahmebestätigung.

Jetzt unverbindlich testen.

Elektrotechnisch unterwiesene Person – Rechtsgrundlagen

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Unternehmer ausdrücklich, nur geeignete Mitarbeiter mit einer Aufgabe zu betrauen. § 7 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):

„Bei der Übertragung von Aufgaben auf Beschäftigte hat der Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten.“

Was bedeutet das für den Bereich der Elektrotechnik?

Die Verantwortung liegt beim Unternehmer

Juristisch heißt das Auswahlverantwortung. Warum aber sollten wir das aus juristischer Sicht betrachten? Obwohl die Anzahl der tödlichen Stromunfälle mit der Einführung von Unfallverhütungsvorschriften abgenommen hat, müssen sich immer noch genügend Arbeitgeber nach einem Elektrounfall vor Gericht verantworten. Nicht selten liegt ein Organisationsverschulden des Unternehmers vor, da er seiner Auswahlverantwortung nicht gerecht wurde.

Mit dieser Checkliste prüfen Sie, ob die elektrotechnisch unterwiesene Person über die notwendigen Qualifikationen verfügt: Anforderungsprofil an die elektrotechnisch unterwiesene Person.

Die elektrotechnisch unterwiesene Person arbeitet unter Leitung und Aufsicht

Die EuP arbeitet unter Leitung und Aufsicht
Die EuP arbeitet immer unter Leitung und Aufsicht einer EFK (Bildquelle: :lisafx/iStock/Getty Images)

Die Elektrofachkraft muss nicht ständig zugegen sein; sie muss sich vielmehr in angemessenen Zeitabschnitten davon überzeugen, dass die elektrotechnisch unterwiesene Person die erteilten Anweisungen beachtet und sicherheitsgerecht arbeitet.

Ziel der Norm: Risikominimierung

Ziel der Norm ist eine Risikominimierung aufgrund der fachlichen Qualifikation der tätigen Personen. Eine persönliche Eignung wird ausdrücklich als wichtiges Kriterium, aber nicht als Gegenstand der Norm erwähnt.

Die Erkennung von Gefahren sollte für eine Elektrofachkraft mit fundierten Grundkenntnissen der Elektrotechnik und aus der Berufserfahrung heraus weitaus höhere Qualität haben als bei einer elektrotechnisch unterwiesene Person. Diese wurde nur sensibilisiert über die Gefahren des elektrischen Stroms. Aufgrund fachlicher Defizite und mangelnder Berufspraxis in dem breiten Spektrum des Elektrobereichs ist eine Einstufung des Gefährdungspotenzials durch eine elektrotechnisch unterwiesene Person fragwürdig. Die Minimierung von Gefahren, durch Orientierung am Stand der Technik, bzw. den elektrotechnischen Regeln erfordert gute Kenntnisse des Vorschriften- und Normenwerks sowie umfassende praktische Erfahrungen, welche nur der Elektrofachkraft zugesprochen werden kann.

Fachverantwortung und Aufgaben

Aus diesem Umstand heraus bleibt die Fachverantwortung bei der Elektrofachkraft. Die elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) kann nur die ihr speziell übertragenen Aufgaben beurteilen und zur Verfügung gestellte Schutzmaßnahmen anwenden.

Praktisch gesehen ist die Ausbildung zur elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) eine Erweiterung der Qualifikation eines elektrotechnischen Laien, um ein Mindestmaß an Arbeitssicherheit zu gewährleisten, wenn z.B. ein Schaltschrank zwecks Quittierung von Schutzeinrichtungen geöffnet werden muss, eine elektrische Anlage zu Reinigen ist oder nicht elektrotechnische Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile ausgeführt werden müssen.

Das Ausführen von Arbeiten, das elektrotechnischen Sachverstand, Kompetenz und Eigenverantwortung erfordert, muss den Elektrofachkräften vorbehalten bleiben. Das Tätigkeitsfeld einer elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) kann der Unternehmer nur unter Berücksichtigung der persönlichen Eignung und der Ausbildungsmaßnahme der jeweiligen Person individuell festlegen.

Weiterbildung ist Pflicht

Das immer weitere Vordringen der Elektrotechnik in alle Bereiche macht es erforderlich, eine im besonderen Maße qualifizierte Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person einzusetzen. Die in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse allein reichen für viele Tätigkeiten nicht aus. Meist ist eine spezielle Qualifikation notwendig, die nur durch Weiterbildungsmaßnahmen erreicht wird. Als Beispiel wären Spezialausbildungen für Schaltberechtigung von Hochspannungen, Arbeiten unter Spannung oder Prüfungen von elektrischen Arbeitsmitteln zu nennen.

Autor: Mirko Engert

Artikel wurde im Oktober 2020 aktualisiert

Zurück

Kommentare

Einen Kommentar schreiben

Bitte addieren Sie 3 und 7.