Wer ist eine Elektrofachkraft (EFK)?
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Antwort des Experten
Laut DIN VDE 1000-10 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“ ist Elektrofachkraft (EFK), wer aufgrund
- seiner fachlichen Ausbildung,
- seiner Kenntnisse und Erfahrungen sowie
- seiner Kenntnis der einschlägigen Normen
die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
Die Anforderungen an die Qualifikation einer Elektrofachkraft gehen über das Maß einer normalen elektrotechnischen Berufsausbildung hinaus. Im Folgenden erfahren Sie, welche Anforderungen das im Einzelnen sind.
Tipp der Redaktion
Sicherheitsunterweisung Elektrotechnik
- Erst- und Wiederholungsunterweisung für Elektrofachkräfte
- Modern und ohne Aufwand schulen
- Für die Elektrosicherheit in Ihrem Betrieb nach DGUV- und VDE-Vorschriften
Der „Status“ Elektrofachkraft
Bei der Qualifikation „Elektrofachkraft“ (EFK) handelt es sich mehr um einen Status als um einen Berufsabschluss.
Neben den in der DIN VDE 1000-10 bzw. DIN VDE 0105-100 dargestellten fachlichen Anforderungen tritt auch immer die persönliche Eignung. Während der Berufsabschluss trotz mangelnder persönlicher Eignung nicht verloren gehen kann, ist dies bei einem Status sehr wohl der Fall.
Die Elektrofachkraft als Erfüllungsgehilfe
Aus Sicht unserer Rechtsgelehrten (der DGUV Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, TRBSen): Der Vorgesetzte benötigt einen im juristischen Sprachgebrauch sogenannten „Erfüllungsgehilfen“, der Verantwortung für die „Elektrizität“ wahrnehmen kann.
Dieser „Erfüllungsgehilfe“ muss gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) und Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) so ausgestattet sein, dass er seine Tätigkeit vernünftig wahrnehmen kann (siehe dazu auch BGB §§ 278, 831).
Die Elektrofachkraft in der Praxis
Jeder weiß: ein Berufsneuling kann nicht alles wissen. Denn das ist Stand der Technik! So weiß auch ein frisch ausgelernter Mitarbeiter aus dem Bereich der Elektrotechnik (Geselle, Facharbeiter) selbst, dass er nicht alles von den Aufgaben einer Elektrofachkraft (EFK) weiß.
Damit der Vorgesetzte seinen neuen „Erfüllungsgehilfen“ sicher einsetzen kann, muss dieser zu einer Elektrofachkraft heranreifen. Dies erfolgt durch
- das Sammeln von Erfahrung in der Praxis und
- das Kennenlernen der für ihn wichtigen Gesetze, Vorschriften und Normen.
Regelmäßige Weiterbildung ist Pflicht
In der heutigen Zeit, mit dem schnellen Wechsel von Techniken, Erkenntnissen und Gesetzen, ist niemand mehr nur mit einer Berufsausbildung per se als Elektrofachkraft geeignet. Deswegen hat auch die TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen“ explizit die regelmäßige Schulung der befähigten Personen erwähnt. Diese wird ebenfalls gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ (ehemals BGV A1) mindestens jährlich gefordert!
Verantwortliche berufen sich immer wieder darauf, dass das mit der Elektrofachkraft angeblich anders geregelt ist. Bei der ordentlichen Lektüre der DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (ehemals BGV A3) oder der DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“ bzw. der DIN VDE 1000-10 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“ kommt man immer wieder zum Schluss, dass Leute, die so etwas behaupten, mit dem Lesen zu früh aufgehört haben. Nochmals: Weiterbildung und Erfahrung sind immer explizit gefordert!
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- Die Elektrofachkraft im Betrieb
- Die verantwortliche Elektrofachkraft in der betrieblichen Organisation
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Beitrag von 2014, aktualisiert
Kommentare
Kommentar von Anton Jarmer |
Hallo Zusammen, ich als vEFK in unserm Betrieb , bin auf der suchen nach neuen EFK.
Wir haben einen Techniker Maschinenbau ( gelernter KFZ-Mechatroniker ) , der bei uns als EUP gelistet ist und natürlich alle nötigen Ausbildungen hat. Dieser würde sich gerne zur EFK weiterbilden und die personelle Befähigung hat er auch. Gibt es Aus/Weiterbildungen, die gepaart mit weiteren Erfahrung, Ihn zum EFK befähigen.
Danke für eure Bemühungen.
Kommentar von Kaiser, Detlev |
Darf ein Diplom- Ingenieur der Nachrichtentechnik (Erwerb des Diploms 1979) Elektrokleingeräte im Sinne einer EFk prüfen und instandsetzen ??
Kommentar von Martin |
Dieses Thema lässt eine ganze Branche nach meiner Erfahrung herumraten, weil leider doch zu unkonkret. Ich will es gerne begründen:
a) In der Grafik sowie im Text steht "Geselle/Facharbeiter". Ein Studium ist auch eine elektrotechnische Ausbildung. Wenn also gemeint ist, dass jede el.Ausbildung im Allgemeinen allein nicht ausreicht, um EFK zu werden, sondern Erfahrung etc. damit zusammenhängt, dann muss dort das Wort "Ingenieur" dazu geschrieben werden. Denn die Leute glauben zu oft zu gerne, dass die studierten ja alles wissen müssten - ein gefährlicher Trugschluss.
b) Wer beurteilt, ob Erfahrungen oder Normenkenntnisse ausreichend sind? Wo ist das Soll? Das scheint willkürlich und auf gut Glück angesetzt zu sein. Der Vorgesetzte bzw. Betreiber - beide übrigens el.Laien - sollen ja die EFK ernennen. Auf welcher Basis denn? Die können das nie und nimmer beurteilen! Bsp.: Kollege Geselle, 5 Jahre als Elektriker in einem Betrieb gearbeitet an Anlagen bis 400V, dann 10 Jahre im Schwachstrombereich als Servicespezialist gearbeitet. Dem geben wir einen Lehrgang "Schaltberechtigung bis 30kV" und dann ist er EFK oder VEFK in meinem Betrieb mit eigenem MS-Ring? Ich hoffe doch nicht! Ich kenne Absolventen und "Folien" dieser Lehrgänge. Da sind die wenigsten in der Lage wirklich das zu beurteilen, was nach Umbauten durch andere Firmen im eigenen Betrieb wirklich Sache ist. Ich nehme mich da nicht aus... keiner kann alles ausprobiert haben in seinem Leben, aber erwischt man sich doch oft dabei und glaubt alles zu wissen über unsere geliebte E-Technik.
Schon angesichts der vielen innerbetrieblichen Diskussionen über diverse Praxisprobleme bei uns im Anlagenbau stellt sich die Frage nach dem Vergleichspunkt für die Beurteilung. Strom und seine Wege - das ist so vielseitig und wirft immer wieder immens Fragen auf, die keiner richtig beantworten kann. Da wird sich dann auf andere verlassen (hat ja Fachfirma gebaut; wozu hab ich nen Elektroplaner; der Sachverständige hat aber gesagt... ). Funktioniert nach alter Gewissheit exakt: so lange nix passiert.
Kommentar von Steffen |
Hallo,
vielen Dank für den aufschlussreichen Artikel!
Leider bringt das wieder sehr ernüchternde Schlussfolgerungen mit sich.
Zum Einen stellt sich mir als studierter Elektrotechniker mit jahrelanger Erfahrung in der Maschinenbau-Elektroplanung wieder einmal die Frage, was mir zur EFK denn noch fehlt (siehe Markus Kommentar) bzw. ob es eine EFK oberhalb der EFKffT in der Praxis tatsächlich geben kann.
Zum Anderen stellt sich mir mit diesen Anforderungen die Frage, ob der Status EFK überhaupt erreichbar ist, bei den geschätzt tausenden einschlägigen Normen, die zu lesen allein mehrere Jahre Arbeitszeit kosten würde. Aber wir wollen doch als EFK arbeiten und nicht als Normenleser!
Kommentar von Markus |
Hallo,
erst einmal vielen Dank für diesen sehr hilfreichen Artikel.
Ich bin momentan damit beauftragt, eine Liste aller Mitarbeiter aufzustellen, die die Grundvoraussetzung für die Elektrofachkraft mitbringen.
Jetzt lese ich in den Vorschriften und auch in diesem Artikel immer die Definition
"Elektrofachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen*) die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann."
Ich stelle mir jetzt immer die Frage, welche Ausbildung ist ausreichend. Ich selber bin Elektroniker für Automatisierungstechnik und Staatlich geprüfter Techniker. Wenn ich dann aber Kollegen habe, die z.B. KFZ Elektriker oder Elektrotechnik/Datenelektronik als Ausbildung angeben stellt sich mir die Frage, ob diese Ausbildungen ausreichen.
Ich hoffe es ist klar geworden wo mein Problem liegt und es gibt jemanden der mir weiterhelfen kann.
Grüße
Markus
Kommentar von Jörg Schmidt |
@Timo
Definition Elektrofachkraft in Ö nach ETG:
-Gefahren selbstständig erkennen und vermeiden können
-Kenntnisse der Elektrotechnik
-kein Lehrabschluss erforderlich
-kein Techniker oder Ingenieursabschluss erforderlich
-Berufserfahrung,
-Kenntnis der Anlage
-praktische Erfahrung mit der vorgesehenen Arbeit, muss vorhanden sein.
Eine allumfassende Elektrofachkraft gibt es nicht. Es gibt nur eine Elektrofachkraft für ein bestimmtes Arbeitsgebiet.
In Ö gilt seit ca. 10 Jahren eine schärfere juristische Auffassung, in der sich die letzten 3 Punkte „Berufserfahrung, Kenntnis der Anlage und praktische Erfahrung“ oft als Hemmschuhe für die Ausübung einer Tätigkeit in der Elektrotechnik erweisen. In Ö ist man der Auffassung, wie in Deutschland ebenso, dass es nur Elektrofachkräfte für ein bestimmtes Fachgebiet gibt. Die „Fachkraft für eine Anlagenart“.
Eine Gefährdungsbeurteilung für die elektrotechnischen Arbeiten in Ö ist erforderlich.
In Ö trägt die Verantwortung der Geschäftsführer, eine VEFK wie in D gibt es nicht.
Der Geschäftsführer muss eine EFK schriftl. benennen.
Falls man seine Elektrotechnische Arbeiten außer Haus, z.B. Kundenservice, Installationen usw. anbietet, muss man noch die gewerberechtliche Seite abchecken (Elektrotechnische Zugangsverordung.
Grüße J. Schmidt
Kommentar von Timo |
Frage! Ist ein in Österreich ausgebildeter Kommunikationstechniker eine anenerkannte Elektrofachkraft? Vielen Dank im Vorfeld für die Antwort!
Kommentar von Esben Nielsen |
Hi I have a question: I need to know how the procedures is, when you have a turbine with a 10 or 20 kV transformer inside. In Denmark, you need to have an Anlagenbetrieber and every plant needs to be registered with the Danish Safety Technology Authority, do you know how the procedures is in Germany, or do you know somebody who can help me?
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