Wer ist eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT)?
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Die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) übernimmt klar definierte, wiederkehrende elektrotechnische Arbeiten. Doch welche Tätigkeiten sind erlaubt, wo liegen die Grenzen und welche Voraussetzungen müssen Beschäftigte erfüllen? Dieser Beitrag gibt einen Überblick über Aufgaben, Befugnisse und Qualifikation der EFKffT.
Warum gibt es eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten?
In vielen Betrieben ganz unterschiedlicher Branchen und Gewerke fallen regelmäßig elektrotechnische Aufgaben an, z.B. bei Inbetriebnahme, Instandhaltung oder im Kundendienst. Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln dürfen jedoch ausschließlich von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht durchgeführt werden. Gemäß dieser strengen Regelung müssten Betriebe für viele Tätigkeiten zwei Fachleute einsetzen, beispielsweise einen Schreiner, der die Küche einbaut und eine Elektrofachkraft, die sie anschließt.
Um solche Doppelbelastungen zu vermeiden, hat der Gesetzgeber den Status der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten eingeführt. Damit wird für Fälle von abgesteckten, oft für eine Branche typischen Aufgabenfeldern die Möglichkeit geschaffen, dass diese Aufgaben auch von Mitarbeitern ohne eine vollständige Ausbildung zur Elektrofachkraft vorgenommen werden dürfen.
Mitarbeiter aus Nicht-Elektro-Berufen können nach erfolgreicher Qualifizierung ergänzend zu ihrer eigentlichen Kernarbeit auch elektrische Arbeiten vornehmen. Mehr zur Ausbildung erfahren Sie in diesem Beitrag: → Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.
Downloadtipps der Redaktion
Checkliste: Anforderungsprofil an die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Hier gelangen Sie zum Download.
Unterweisung: „DIN VDE 1000-10: Anforderungen an die in der Elektrotechnik tätigen Personen“
Hier gelangen Sie zum Download.
Formular: Bestellung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Welche Arbeiten darf die EFKfft ausführen?
Festgelegte Tätigkeiten sind „gleichartige, sich wiederholende Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, die vom Unternehmer betriebsspezifisch schriftlich zu definieren sind“.
Sie dürfen nur in Anlagen mit Nennspannungen bis 1.000 V AC oder 1.500 V DC und grundsätzlich nur im freigeschalteten Zustand durchgeführt werden. Der Wirkungsbereich ist aus nachvollziehbaren Gründen stark eingeschränkt.
Eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten darf ausschließlich die schriftlich festgelegten und ihrer Qualifikation entsprechenden elektrotechnischen Arbeiten durchführen. Der Tätigkeitsumfang beschränkt sich auf gleichartige, wiederkehrende Tätigkeiten. Nicht festgelegte Änderungen oder Erweiterungen elektrischer Anlagen sind dagegen nicht zulässig. Ein Hausmeister darf daher nicht ohne entsprechende elektrotechnische Qualifikation und Beauftragung mit Instandhaltungsarbeiten am Versorgungsnetz betraut werden.
Vielmehr sind die festgelegten Tätigkeiten auf das begrenzt, was in engem Zusammenhang mit der eigentlichen Aufgabe steht.
Welche rechtlichen und normativen Grundlagen gelten?
Die Qualifikation und der Einsatz von Elektrofachkräften für festgelegte Tätigkeiten werden insbesondere durch die Vorgaben der
- DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“,
- den DGUV Grundsatz 303-001 „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ sowie
- die DIN VDE 1000-10:2021-06 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“
beeinflusst. Unternehmen müssen den Tätigkeitsumfang schriftlich festlegen und sicherstellen, dass Qualifikation, Unterweisung und Einsatzbereich zusammenpassen.
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Wer kann Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten werden?
In vielen Branchen gibt es kein starres Nebeneinander, sondern eine Verflechtung von Einsatzbereichen. Da macht es Sinn, wenn eine Fachkraft bis zu einem bestimmten Grad in verwandten Gebieten aktiv werden kann. So wurde 1994 die Handwerksordnung (HWO) geändert: Seitdem dürfen Handwerker auch in Fremdgewerken arbeiten. Die Tätigkeiten müssen allerdings dem eigenen Gewerk zusammenhängen oder es wirtschaftlich ergänzen.
Das bedeutet: Auch Mitarbeiter, die keine Elektrofachkräfte sind, können für festgelegte Tätigkeiten bei der Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln eingesetzt werden. Sie müssen aber nachweislich dafür qualifiziert sein. Dann kann zum Beispiel ein Sanitärinstallateur auch in begrenztem Umfang Fliesen verlegen und Anschlussarbeiten an Warmwassergeräten vornehmen.
Die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) ist auch für andere Handwerker interessant, etwa für Metallfacharbeiter oder Schlosser und Tischler von Möbelhäusern und Küchenstudios. Und natürlich für Mitarbeiter der Bereiche Arbeitssicherheit oder solche, die für die Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln eingesetzt werden sollen.
Beitrag aus dem Jahr 2019, wurde geprüft und aktualisiert 09/2026
Kommentare
Kommentar von Sebi |
Hallo, ich bin eine efkfft. Mein Berufsfeld ist im Hochspannung und Niederspannungsbereich. Darf ich an Stationen bzw an elektrischen Anlagen die mir Freigeschaltet und geerdet übergeben werden arbeiten ? Ich finde immer den Zusatz nur in Erlaubnis mit einer EFK. Welche Messprüfungen dürfte ich machen ?
Düfte ich nach DGUV 3 Prüfungen überhaupt machen ?
Kommentar von Martin Nachtigall |
Kein Kommentar, eine Frage:
wir machen Leuchtmitteltausch im großen Stil und müssen auch zahlreiche Fassungen und Vorschaltgeräte wechseln - als immer wiederkehrende Tätigkeit. Darf die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten diese Arbeiten, auf Anweisung vom Arbeitgeber und Unterweisung durch einen gelernten Elektriker, selbständig ausführen?
Mündliche Zusagen von Fachleuten haben wir, gibt es auch das auch schriftlich für den Auftraggeber?
Kommentar von Robert S. |
Darf ein EFKffT mit dem Fachmodul für Heizungs- und Lüftungsbaumonteure einen Saunaofen mit Starkstrom alleine ohne Prüfung von anderen anschließen?
Kommentar von Frank |
darf ich als EFKffT einen 6kV Trafoabgang freischalten
Kommentar von VEFK |
eine EFKffT darf gewisse wiederkehrende Tätigkeiten verrichten, in die er durch Anleitung und Prüfung durch eine EFK unterrichtet und eingewiesen ist. Bei geänderten Bedingungen sollte er sich nochmals entsprechend einweisen lassen.
Kommentar von Thomas |
Darf man als EFKffT Zuleitungen für ein Lüftungsgerät anklemmen?
Kommentar von Justin Z. |
Guten Tag,
Ich bin am Überlegen die Weiterbildung Für EFKfft zu absolvieren.
Jedoch möchte ich dann bei meiner Firma Kleingeräte (Winkelschleifer ,Handbohrmaschinen ) selbst prüfen zu können. Dürfte ich das mit dieser Weiterbildung, wenn es in den Unterlagen eingetragen werden würde?
MfG Justin Z.
Kommentar von Maik Schneider |
Ich als Effft würde gerne die Geräteprüfung in unserer Firma übernehmen. Darf ich das alleine oder muss ich da noch etwas beachten?
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