PV-Anlagen: E-Handwerk, Dachdecker und BG vereinbaren Sicherheitsregeln
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Das Arbeiten an Photovoltaikanlagen auf Dächern ist nicht ohne Risiken. Immer wieder kommt es zu schweren, auch tödlichen Arbeitsunfällen. Handwerksverbände und Berufsgenossenschaften haben nun eine gemeinsame Vereinbarung getroffen, die mit klaren Vorgaben für mehr Sicherheit sorgen soll: die „Vereinbarung zur Installation von Photovoltaikanlagen“.
„Mann stürzt bei Arbeitsunfall in den Tod“, „Horror-Unfall bei Solaranlagen-Arbeiten“ oder „Tragischer Unfall bei Photovoltaik-Installation“ – so oder ähnlich lauten immer mehr Pressemeldungen, die alle eines gemeinsam haben: Der geschilderte Unfall erfolgte bei Arbeiten an Photovoltaikanlagen auf Dächern. Was im Zuge der Energiewende allerorten dringend gewünscht ist, bringt nicht unerhebliche Risiken für diejenigen, die die Photovoltaikanlagen montieren und instand halten.
Solaranlagen als Unfallschwerpunkt
Die Unfallrisiken sind im Arbeitsschutz seit Langem bekannt. Arbeiten an Photovoltaikanlagen erfolgen oft in großer Höhe und nicht immer ist der Untergrund sicher. Dann genügt ein falscher Schritt, um vom Dach abzustürzen oder durch nicht begehbare Dachelemente wie Oberlichter oder Wellplatten ins Gebäudeinnere durchzustürzen. Die betroffenen Handwerksorganisationen haben gemeinsam mit den zuständigen Berufsgenossenschaften eine Vereinbarung erstellt und unterzeichnet, die die Sicherheit bei diesen Tätigkeiten verbessern soll.
Ziele der Vereinbarung
Die Vereinbarung zur Installation von Photovoltaikanlagen ist zum 01.04.2024 in Kraft getreten. Sie hat zwei elementare Ziele:
- Mitgliedsbetriebe des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) besser vor elektrischen Gefährdungen zu schützen, wenn sie Photovoltaikanlagen auf Dächern montieren
- Mitgliedsbetriebe des Zentralverbands der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) besser vor Absturzgefährdungen zu schützen, wenn sie Photovoltaikanlagen montieren und instand halten
Unverzichtbar: Absturzsicherung und Elektrofachkraft
Der Text der Vereinbarung ist recht kurz. Denn sie bringt keine grundsätzlich neuen Vorschriften, sondern fokussiert auf zentrale Punkte für ein sicheres Installieren von Photovoltaikanlagen:
- Arbeiten an Photovoltaikanlagen sind grundsätzlich nur mit Absturzsicherungen wie z.B. Arbeits- und Schutzgerüsten durchzuführen.
- Die elektrotechnische Planung, der Anschluss der Photovoltaik-Module sowie deren Instandhaltung dürfen ausschließlich von Elektrofachkräften durchgeführt werden.
Diese Regeln zum sicheren Arbeiten sind nicht neu, ebenso wenig wie die Pflicht zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und zur Durchführung von Sicherheitsunterweisungen. Die aktuelle Vereinbarung macht jedoch deutlich, dass auch die dringend notwendige Energiewende keinerlei Anlass bieten darf, die Vorschriften zum sicheren Arbeiten zu vernachlässigen.
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Unterweisung: Elektrofachkraft/verantwortliche Elektrofachkraft
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Betriebsanweisung: Arbeiten auf Leitern
Dann dürfen auch Dachdecker an PV-Anlagen arbeiten
Welche Auswirkungen haben die Vorgaben auf die Dachdeckerbetriebe? Wichtig aus Sicht betroffener Betriebe ist, dass die Vereinbarung klärt, unter welchen Voraussetzungen ein Mitarbeiter einer Dachdeckerfirma bestimmte elektrotechnische Aufgaben beim Errichten von Solartechnik auf Dächern übernehmen darf. Dies ist nur dann möglich, wenn der Dachdeckerbetrieb
- einen eigenen Mitarbeiter zur elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) für Photovoltaikanlagen weiterbilden lässt
UND - entweder selbst eine Elektrofachkraft beschäftigt
- oder dazu über einen Nachunternehmervertrag eine Kooperation mit einem Elektrotechnikbetrieb eingeht.
In beiden Fällen gilt, dass die Tätigkeit der elektrotechnisch unterwiesenen Person für Photovoltaikanlagen unter der Leitung und Aufsicht einer – eigenen oder externen – Elektrofachkraft durchgeführt werden muss. In einer Muster-Arbeitsanweisung sollte das Einsatzgebiet einer „Elektrotechnisch unterwiesenen Person für Photovoltaik-Anlagen“ beschrieben werden. Vertragsmuster für den erforderlichen Nachunternehmervertrag werden von den Handwerksverbänden ZVDH und ZVEH bereitgestellt.
Praxistipp
Die Verbände-Vereinbarung zur Installation von Photovoltaikanlagen finden Sie als PDF zum Download auf der Seite der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) – www.bgetem.de.
Zusammen mit der Vereinbarung selbst wurden auch einige nützliche Dokumente auf der Seite der BGETEM veröffentlicht, die kostenfrei zum Download zur Verfügung stehen.
Die elektrotechnisch unterwiesene Person für PV-Anlagen
Wer als „Elektrotechnisch unterwiesene Person für Photovoltaik-Anlagen“ eingesetzt werden soll, muss zuvor an einer Weiterbildung mit mindestens 8 Unterrichtseinheiten teilgenommen haben. Die Inhalte dieses Unterrichts werden zwischen den Verbänden und Berufsgenossenschaften abgestimmt.
Urheber der Vereinbarung
Unterzeichnet wurde die Vereinbarung zur Installation von Photovoltaikanlagen vom Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) sowie der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) und der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU).
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