Medikamente wirken − manchmal auch mit Risiken!

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Viele Präparate schränken die Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit ein.
Viele Präparate schränken die Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit ein. © Jacob Wackershausen/iStock/Getty Images Plus

Es kratzt im Hals, der Kopf tut weh oder der Bauch ist aufgebläht? Wie gut, dass es lindernde Arzneimittel gibt. Doch jeder Wirkstoff greift in biologische Prozesse ein und kann dabei auch unerwünschte Effekte auslösen. Vorsicht ist geboten, wenn solche Nebenwirkungen sicherheitsrelevant werden.

„Allein die Dosis macht, dass ein Ding kein Gift ist“, wissen wir seit Paracelsus. Das gilt auch für Medikamente. Arzneimittel sind fraglos eine wunderbare Errungenschaft der Menschheit. Die richtigen Pillen, Tropfen oder Salben können Schmerzen dämpfen, Beschwerden lindern oder den Heilungsprozess fördern. Doch neben den beabsichtigten Wirkungen hat ein Mittel fast immer auch weitere Effekte. Jeder kennt den heruntergeleierten Spruch zu Risiken und Nebenwirkungen, Packungsbeilage, Arzt oder Apotheker. Dass dieser Satz in der Werbung für Arzneimittel gesetzlich vorgeschrieben ist, hat jedoch gute Gründe.

Erhebliches Verkehrssicherheitsrisiko

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) warnt, dass das Einnehmen von Medikamenten „zu einem erheblichen Verkehrssicherheitsrisiko“ führen kann. Denn viele Präparate – und nicht nur Schlaf- und Beruhigungsmittel oder Psychopharmaka – schränken die Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit ein. Das betrifft rund 2.800 der insgesamt 104.000 in Deutschland zugelassenen Medikamente. Nicht nur die Einnahme, sondern auch das Absetzen eines (über längere Zeit eingenommenen) Medikaments kann unerwünschte und unerwartete Folgen haben.

Eigenverantwortung ist gefragt – im Verkehr wie am Arbeitsplatz

Trotz solcher Warnungen besteht kein generelles Fahrverbot nach Einnahme von Medikamenten. Hier ist Eigenverantwortung gefragt. Wer ein Präparat einnimmt, muss stets dessen Wirkung kennen, denn andernfalls kann dies bei einem Verkehrsunfall – ob im Privatfahrzeug oder im Firmenwagen – als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden und rechtliche Folgen haben.

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  • Autor:

    Dr. Friedhelm Kring

    freier Lektor und Redakteur

    Kring, Friedhelm

    Dr. Friedhelm Kring ist freier Lektor, Redakteur und Fachjournalist mit den Schwerpunkten Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.


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