Betrieb und Instandhaltung von Flurförderzeugen
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Flurförderzeuge sind horizontale Transportmittel und dienen der Beförderung u.a. von Paletten und Kisten. Zur Sicherstellung des gefahrlosen Betriebs sind Flurförderzeuge regelmäßigen Prüfungen durch Fachpersonal zu unterziehen.
Bei Flurförderzeugen handelt es sich um horizontale Transportmittel für den Einsatz auf ebenem Boden, die meist zum Einsatz kommen, wenn Paletten, Kisten, Coils oder andere Transporteinheiten befördert werden müssen. Bei diesen Transportmitteln handelt es sich meist um gleislose, überwiegend innerbetrieblich verwendete Fahrzeuge mit oder ohne Einrichtung zum Heben oder Stapeln von Lasten.
Flurförderzeuge sind meist manuell bediente Unstetigförderer. Sie stellen im innerbetrieblichen Einsatz die bekannteste und am weitesten verbreitete Form der Fördertechnik dar.
Zum innerbetrieblichen Führen von Flurfördergeräten gelten die Richtlinien der Berufsgenossenschaften, die vorschreiben, dass Flurförderzeuge regelmäßigen Wartungen und Prüfungen durch Sachkundige unterzogen werden müssen. Neben der Einweisung in das Gerät muss bei motorisierten Geräten i.d.R. ein Flurfördermittelschein für den beauftragten Geräteführer und eine schriftliche Beauftragung durch das Unternehmen vorliegen. Beim Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.
Elektrohubwagen
Ein Elektrohubwagen ist ein Flurfördergerät mit kraftgetriebenem, elektrischem Antrieb und manuell betätigter Hubeinrichtung, der über zwei Metallzinken (Gabeln) verfügt, die unter die Palette geschoben werden können. Der elektrische Antrieb unterstützt die Fahrt, das Anheben der Last oder beides und verringert so den Kraftaufwand des Bedieners, womit höhere Nutzlasten befördert werden können. Der Einsatz setzt ebene und befestigte Fahrbahnen voraus.

Bestimmungsgemäßer Gebrauch von Elektrohubwagen
Ein Elektrohubwagen darf immer nur nach den in der Betriebsanleitung erwähnten Angaben eingesetzt, bedient und gewartet werden. Eine andere Verwendung ist nicht bestimmungsgemäß und kann zu erheblichen Schäden bei Personen, Fahrzeugen oder Sachwerten führen. Eine Überlastung durch zu schwere oder einseitig aufgenommene Lasten ist unbedingt zu vermeiden. Die Flurförderzeuge dürfen weder in feuergefährlicher Umgebung, explosionsgefährdeten Bereichen, noch in Korrosion verursachenden oder stark staubhaltigen Bereichen betrieben werden. Außerdem dürfen sie nur bei ausreichend dimensionierten Platzverhältnissen eingesetzt werden.
Pflegehinweis – Verschmutzungen sofort beseitigen
Um Beschädigungen an Kabeln sowie mechanischen und elektrischen Einrichtungen des Fahrzeugs zu vermeiden, gehört zu den allgemeinen Pflegehinweisen für Flurförderzeuge, dass Verschmutzungen immer schnellstmöglich entfernt werden sollten, damit diese nicht in den Innenbereich der Maschinen eindringen können.
Weiterhin gehört es zur Pflege dieser Geräte, dass sachgemäß damit umgegangen wird, d.h. die Verwendung nur im vorgesehenen Rahmen stattfindet. „Indoor“-Geräte sollten auch nur im Innenbereich genutzt werden und die zulässige Tragkraft dabei nicht überschritten werden. Die Tragfähigkeit ist dem Typenschild des Fahrzeugs zu entnehmen und zu beachten.
Unfallverhütungsvorschriften
Der gefahrlose Betrieb von Flurförderzeugen hängt entscheidend vom einwandfreien Zustand des Fahrwerks ab. Das Versagen der Bremsen, der Lenkung, des Hubwerks, der Sicherheitseinrichtungen und anderer Ausrüstungsgegenstände kann u.U. schwere Unfälle zur Folge haben. Daher müssen sie durch regelmäßige Prüfungen auf Schäden, die durch den laufenden Betrieb oder äußere Einwirkung verursacht worden sein können, überwacht werden. Hierfür sind besondere Fachkenntnisse erforderlich, die von den Sachkundigen verlangt werden.
Es sind jeweils die im Einsatzland gültigen Vorschriften zu beachten.
In Deutschland sind dies aktuell:
- EG Richtlinie 2006/42/EG
- UVV DGUV Vorschrift 68 Flurförderzeuge
- DIN-EN 1757-1; EN 1726-1; EN 1175-1
- EN 50081-1; EN 50082-2; EN 61000-4-2
- VDE 0100 T726;
- EN 60204 T1, Elektrische Ausrüstung von Maschinen
- VDI-Richtlinien für Flurförderzeuge
Vor der Inbetriebnahme sind die Betriebsanleitung und auch die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 68 aufmerksam durchzuarbeiten. Erst wenn deren Inhalte verstanden wurden, darf das Fahrzeug in Betrieb genommen werden!
Sicherheitshinweise für den Betrieb
- Der Betrieb ist nur auf ebenem und befestigtem Boden zulässig.
- Das Befördern von Personen sowie der Aufenthalt im Gefahrenbereich sind grundsätzlich verboten.
- Die angegebene Nutzlast darf nicht überschritten werden.
- Das Ladegut muss gleichmäßig auf der Gabel verteilt werden.
- Das Flurfördergerät darf niemals bei angehobenen Gabeln zusätzlich beladen werden.
- Die Last niemals in gehobenem Zustand unbeaufsichtigt lassen.
- Niemals in bewegliche Teile greifen.
- Werden Mängel festgestellt, ist der Betrieb sofort einzustellen und sind diese sofort sachkundig zu beheben.
- Es dürfen ausschließlich Originalersatzteile verwendet werden.
- Elektroanschlüsse bzw. Reparaturen an Elektroteilen dürfen nur von ausgebildeten Elektrofachleuten ausgeführt werden.
- Die Sicherheitsrichtlinien und Normen des Elektrohandwerks sind zu beachten.
- Arbeiten an der Elektroanlage dürfen nur bei freigeschalteter Stromzuführung erfolgen.
- Die Lastschwerpunktlage muss symmetrisch zur Längsachse des Deichselhubwagens liegen.
- Die Fahrgeschwindigkeit des Deichselhubwagens ist so zu wählen, dass der Bediener die Bewegung jederzeit anhalten kann!
- Vor und im Betrieb sind die Sicherheitsfunktionen zu prüfen (Feststelleinrichtung, Senkbremsventil, NOT-AUS).
- Das Gerät muss beim Transport ausreichend verzurrt werden. Die technischen Regeln zur Ladungssicherung sind zu beachten.
- Es dürfen keine beschädigten Paletten verwendet werden.
- Bei festgestellten Mängeln ist der Betrieb sofort einzustellen.
- Beim Fahren bzw. beim Absenken der Last besteht die Gefahr, dass sich der Bediener die Füße unter der Last einquetscht.
- Der Bediener ist für die Einhaltung ausreichender Sicherheitsabstände, auch für nicht beauftragte Personen, verantwortlich.
- Um Verletzungen zu vermeiden, sind Sicherheitsschuhe und ggf. Handschuhe zu tragen.
Ohne Fahrerlaubnis kein Betrieb
Das Flurförderzeug darf nur von geeigneten Personen, die in der Führung ausgebildet sind, dem Betreiber oder dessen Beauftragten ihre Fähigkeiten im Fahren und Handhaben von Lasten nachgewiesen haben und von ihm ausdrücklich mit der Führung beauftragt sind, benutzt werden.
Rechte, Pflichten und Verhaltensregeln des Fahrers
Der Fahrer muss in der Bedienung des Flurförderzeugs unterwiesen, über seine Rechte und Pflichten unterrichtet und mit dem Inhalt der Betriebsanleitung vertraut sein. Gleichzeitig müssen ihm die erforderlichen Rechte eingeräumt werden.
Achtung: Bei Flurförderzeugen, die im Mitgängerbetrieb verwendet werden, sind bei der Bedienung immer Sicherheitsschuhe zu tragen.
Nutzungsverbot durch Unbefugte
Während der Nutzungszeit ist der Fahrer für das Flurförderzeug verantwortlich. Er darf unbefugten Personen das Flurförderzeug nicht überlassen, muss ihnen verbieten, es zu fahren oder zu betätigen. Außerdem dürfen keine Personen mitgenommen oder gehoben werden.
Beschädigungen und Mängel
Mängel und sonstige Beschädigungen am Fahrzeug oder Anbaugerät sind sofort dem Vorgesetzten oder Aufsichtspersonal zu melden. Flurförderzeuge, die betriebsunsicher sind (z.B. abgefahrene Reifen, defektes Bremssystem usw.), dürfen erst nach ordnungsgemäßer Instandsetzung und Freigabe wieder eingesetzt werden.
Reparaturen
Der Fahrer darf ohne besondere Ausbildung und Genehmigung keinesfalls Reparaturen oder Veränderungen am Flurförderzeug vornehmen. Auf keinen Fall darf er Schalter oder Sicherheitseinrichtungen außer Betrieb nehmen, verstellen oder unwirksam machen.
Gefahrenzone
Personen, die durch Fahr- oder Hubbewegungen des Flurförderzeuges, seiner Lastaufnahmemittel oder des Ladegutes gefährdet sind, befinden sich in der Gefahrenzone. Hierzu gehört ebenfalls der Bereich, der durch herabfallendes Ladegut oder absinkende Arbeitseinrichtungen erreicht werden kann.
Achtung: Unbefugte Personen müssen aus der Gefahrenzone gewiesen werden. Im Fall einer Gefahr muss rechtzeitig ein Warnzeichen gegeben werden. Das Flurförderzeug ist unverzüglich zum Stillstand zu bringen, wenn unbefugte Personen die Gefahrenzone trotz Aufforderung nicht verlassen.
Sicherheitseinrichtungen und Warnschilder sind unbedingt zu beachten!

Checkliste vor der täglichen Inbetriebnahme
- Sichtprüfung des Elektrohubwagens auf äußere Beschädigung.
- Überprüfung des Füllstands des Elektrolyten in der Batterie.
- Überprüfung der Anschlussklemmen, Kabel und Schutzkappen.
- Überprüfung des Akkus auf festen Sitz.
- Einwandfreies Arbeiten der Rollen, Gabel, Ölleitung und Hupe prüfen.
- Funktionsprüfung der Bremsen, Feststell- und Betriebsbremse.
- Bremsprobe durchführen!
- Säurespiegel und Ladezustand der Batterie kontrollieren.
- Zustand der Bereifung prüfen.
- Festen Sitz der Radschrauben bzw. Rollenachsen kontrollieren.
- Funktion der Sicherheitstaste überprüfen.
- Ladezustand der Batterie kontrollieren.
- Alle Funktionsschalter, Bedienelemente und Sicherheitseinrichtungen überprüfen.
- Überdruckventil kontrollieren.
- Getriebe- und Hydraulikölstand überprüfen.
- Dichtigkeit im Hydrauliksystem kontrollieren.
Arbeiten mit dem Flurförderzeug
Inbetriebnahme und Bedienung des Elektrohubwagens
1. Batteriestecker einstecken.
2. Deckel des Batteriekastens schließen.
3. Schlüssel in den Schlüsselschalter stecken und bis auf Anschlag nach rechts in Position „I“ drehen.
4. NOT-AUS-Schalter zur Freigabe nach links drehen.
5. Deichsel in den Fahrbereich bringen.
6. Fahrtrichtung und Geschwindigkeit mit dem Kipptaster für Fahrtrichtung steuern.
7. Ein Fahrtrichtungswechsel sollte sicherheitshalber immer nach vollständigem Abbremsen, also aus dem Stillstand erfolgen.
8. Der Sicherheitstaster am Deichselkopf schaltet bei Berührung automatisch auf Gegenfahrt und bietet damit einen zusätzlichen Schutz für den Bediener.
9. Keinesfalls darf der Sicherheitstaster zum Rangieren des Elektrohubwagens verwendet werden.
10. Die Bremse ist stets nach Situation zu bedienen. Zu starkes Verzögern oder ruckartiges Bremsen birgt Unfallgefahr.
11. Plötzliches Loslassen der Deichsel führt zu einer Vollbremsung und ist zu vermeiden.
12. Hupe auf einwandfreie Funktion prüfen.

Regeln für den Fahrbetrieb
Fahrwege und Arbeitsbereiche
Es dürfen nur die für den Verkehr freigegebenen Wege befahren werden. Unbefugte Dritte müssen dem Arbeitsbereich fernbleiben. Die Last darf nur an der dafür vorgesehenen Stelle gelagert werden.
Verhalten während des Fahrbetriebs
Der Fahrer muss die Fahrgeschwindigkeit den örtlichen Gegebenheiten anpassen. Langsam fahren muss er z.B. in Kurven, an und in engen Durchgängen, beim Durchfahren von Pendeltüren, an unübersichtlichen Stellen. Er muss stets sicheren Bremsabstand zu vor ihm fahrenden Fahrzeugen halten und das Flurförderzeug stets unter Kontrolle haben. Plötzliches Anhalten (außer im Gefahrfall), schnelles Wenden, Überholen an gefährlichen oder unübersichtlichen Stellen ist verboten.
Ein Hinauslehnen oder Hinausgreifen aus dem Arbeits- und Bedienbereich ist verboten.
Sichtverhältnisse beim Fahren
Der Fahrer muss in Fahrtrichtung schauen und immer einen ausreichenden Überblick, über die von ihm befahrene Strecke haben. Werden Ladeeinheiten transportiert, die die Sicht beeinträchtigen, so muss das Flurförderzeug mit hinten befindlicher Last fahren. Ist dies nicht möglich, muss eine zweite Person als Warnposten vor dem Flurförderzeug hergehen.
Autoren: Udo Mathiae, Ernst Schneider
Den kompletten Expertenbeitrag finden Sie in dem Produkt "Elektrosicherheit in Praxis".
Darin werden noch diese Themen behandelt:
- Aufnehmen und Anheben der Last
- Fahren mit Last
- Bremsen mit Last
- Absetzen der Last
- Wartung und Reparatur des Flurförderfahrzeugs
- Sicherheitsregeln im Umgang mit Batterien
Kommentare
Kommentar von Bachmann |
Sehr geehrte Autoren,
wie verhält es sich bei Instandhaltdungsarbeiten an Akkumulatoren größer 60 Volt DC bei einem Flurförderzeug. Wer darf arbeiten, wie z. B. Pole nachfäsen, durchführen?
Danke im Voraus.
Freundliche Grüße
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