Ist man mit einer AuS-Ausbildung 2a/3b eine Elektrofachkraft (EFK)?
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Frage aus der Praxis
Welchen Status hat eine Person, die keine elektrotechnische Ausbildung hat, nachdem sie die Schulung 2a und 3b AuS (Arbeiten unter Spannung) absolviert hat? EuP oder EFK?
Unsere Batterieherstellerfirma beschäftigt diese Leute, als ob sie im EFK-Status wären. Wie legal ist diese Situation?
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Antwort des Experten
Arbeiten unter Spannung dürfen in der allgemeinen Elektrotechnik bis auf wenige Ausnahmen nur von Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen mit der Zusatzausbildung „Arbeiten unter Spannung“ ausgeführt werden (Abschn. 6.3.1.6 DIN VDE 0105-100). Eine Person, die weder Elektrofachkraft noch elektrotechnisch unterwiesene Person ist, ist ein elektrotechnischer Laie (Abschn. 3.2.6 DIN VDE 0105-100). Der Status als Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) muss bei Beginn der Zusatzausbildung vorliegen. Allerdings ist der Status der EuP recht einfach durch Unterrichtung und Unterweisung zu erreichen (en détail nachzulesen in Abschn. 3.2.5 DIN VDE 0105-100). Man könnte daher davon ausgehen, dass ein elektrotechnischer Laie zu Beginn oder im Lauf der Zusatzausbildung „AuS“ den Status als EuP erwirbt.
Obwohl es der Anfrage nicht direkt zu entnehmen ist, gehe ich davon aus, dass es sich dabei um den Bereich der Hochvoltfahrzeuge handelt. Hier ist die Situation durchaus anders. In der DGUV Information 200-005 wird ein Qualifizierungskonzept dargestellt, das es auch Personen ohne elektrotechnische Vorbildung, aber mit technischer Ausbildung (faktisch: elektrotechnische Laien) nach Ausbildungsabschluss ermöglicht, elektrotechnische Arbeiten an Hochvoltfahrzeugen durchzuführen. Der zeitliche Umfang der Stufe 2a beträgt dabei mindestens 100 Unterrichtseinheiten (UE). Zum Inhalt sei auf die DGUV Information 200-005 verwiesen. Nach Abschluss der Stufe 2a sind diese Personen in der Lage, die Spannungsfreiheit herzustellen und Arbeiten im spannungsfreien Zustand an Hochvoltfahrzeugen durchzuführen.
Auf Stufe 2a aufbauend können durch eine weitere Qualifizierung von mindestens 48 UE (Ingenieure) oder 100 UE (Facharbeiter/Gesellen) in Stufe 3b sowie durch eine zusätzliche AuS-Ausbildung in Stufe 3a von jeweils acht UE beide Gruppen die Berechtigung erlangen, auch Arbeiten unter Spannung oder in der Nähe spannungführender Teile an Hochvoltfahrzeugen durchzuführen.
Nach erfolgreichem Abschluss der Qualifikationsstufen 2a, 3b und 3a wären die Personen daher als Elektrofachkräfte für Hochvoltfahrzeuge anzusehen. Man kann Abschn. 4.3 DIN VDE 1000-10 auch unter Berücksichtigung der entsprechenden Ziffer in Anhang A der Norm entnehmen, dass es keinen Elektrofachkraft-Status für alle elektrotechnischen Arbeitsgebiete gibt. Demgemäß beschränkt sich der auf Grundlage der Qualifizierungsvorgaben aus der DGUV Information 200-005 erworbene Elektrofachkraft-Status ausschließlich auf das Arbeiten an Hochvoltfahrzeugen.
Angemerkt werden soll noch, dass mit der DGUV Information 209-093 erst kürzlich (im August 2021) eine Neufassung der DGUV Information 200-005 veröffentlicht wurde. Darin haben sich u.a. auch die Qualifikationsstufen geändert. Darauf einzugehen würde jedoch den Rahmen sprengen. Auf den Begriff „Elektrofachkraft“ wird in der Neufassung konsequent verzichtet. Stattdessen ist nun ein Status als „Fachkundige Person Hochvolt (FHV)“ (Stufe 2E) auch mit der Zusatzqualifikation für Arbeiten unter Spannung (Stufe 3E) erreichbar. Die FHV entspricht dabei der Elektrofachkraft nach DGUV Vorschrift 3 (DIN VDE 0105-100, DIN VDE 1000-10) für das Arbeiten an Hochvoltfahrzeugen.
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