Welche Prüfnorm gilt?

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Welche Prüfnorm ist bei Prüfungen elektrischer Geräte und Betriebsmittel anzuwenden?
Bei so vielen Prüfnormen verliert man leicht den Überblick. (Bildquelle: temis/iStock/Getty Images)

Die Benennung elektrischer Betriebsmittel ist nicht eindeutig geregelt. Es gibt zwar Rahmenbedingungen und Normen, die Terminologie, Klassifizierung und Kennzeichnung elektrischer Geräte regeln, aber keine Norm, die festlegt, wie jedes elektrische Produkt zu benennen ist. Daher herrscht auch wenig Klarheit darüber, welche Prüfnorm dem Produkt jeweils zugeordnet ist.

Einordnung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen

Es gibt keine allgemeingültige Regelung für das Benennen elektrischer Erzeugnisse. Jeder Hersteller oder Betreiber kann seine Erzeugnisse beliebig benennen. In der Praxis herrscht hier ein ziemliches Durcheinander. Eine Handbohr- oder Waschmaschine wird als Gerät eingeordnet, während Reinigungs-, Schweiß- und andere Geräte mitunter bereits den Charakter einer Maschine haben. Bei Schweiß- oder anderen Einrichtungen hat man freie Wahl – eine große Maschine gilt als eine Anlage.

Ob sie nun elektrisches Betriebsmittel, Gerät, Maschinensteuerung oder Anlage sind, sie haben eins gemeinsam: bei ihnen allen handelt es sich um elektrische Erzeugnisse. Bei allen geht es um dieselbe Elektrosicherheit. Daher ist es unwichtig, wie sie benannt werden. Alle müssen denselben EU-Richtlinien genügen und dieselben Sicherheitsanforderungen erfüllen.

Zuordnung der Prüfnormen

Welche Prüfnorm gilt nun für welche Betriebsmittel oder für welche Anlagen? Hier gibt es Überschneidungen der Geltungsbereiche Betriebsmittel/Gerät und Maschine/Anlagenteil. Der Prüfer soll nun tun, was die Normensetzer nicht geschafft haben, nämlich die Prüflinge exakt den Normen zuordnen?

Dies ist weder möglich noch nötig. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrsichV) verlangt, Sicherheit und Gesundheitsschutz zu gewährleisten und die Arbeitsmittel zu diesem Zweck zu prüfen. Sie gibt aber nicht vor, nach welcher Prüfnorm oder technischen Regel diese Prüfung erfolgen soll.

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Entscheidung über Prüfnorm liegt beim Prüfer

Der verantwortliche Prüfer (befähigte Person) hat zu klären, welche Prüfnormen oder technische Regeln für das Prüfen existieren und welche davon bei dem jeweiligen Erzeugnis anzuwenden sind. Deshalb muss der verantwortliche Prüfer alle Prüfnormen kennen und das für seinen Prüfling optimale Prüfprogramm festlegen. Das kann die eine oder die andere Norm sein; eventuell sind mehrere Einzelprüfungen aus verschiedenen Normen auszuwählen.

Als erste Orientierung, welche Prüfnorm gilt, dient dem Prüfer diese Zuordnung:

Geräte

  • DIN EN 50678 VDE 0701:2021-02 „Allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach der Reparatur“
  • DIN EN 50699 VDE 0702:2021-06 „Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte“

Anlagen

  • DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen – Teil 100: Allgemeine Festlegungen“
  • DIN VDE 0100-600 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 6: Prüfungen“

Maschinen

  • DIN EN 60204-1 VDE 0113-1:2019-06 „Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Maschinen, Teil 1: Allgemeine Anforderungen“

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Wer ihre Vorgaben vergleicht, wird feststellen, dass die Prüfnormen VDE 0701 bzw. VDE 0702 den meisten Anforderungen am besten entspricht. Problemlos können alle Arten der Betriebsmittel geprüft werden; ebenso auch Maschinensteuerungen, sofern diese nicht als Anlage einzuordnen sind. Jeder verantwortliche Prüfer sollte sich mit diesen „universellen“ Normen eingehend beschäftigen.

Autor: Dipl.-Ing. Karl-Heinz Philipp

Beitrag aus dem Jahr 2008, wurde geprüft und aktualisiert am 27.11.2025

Kommentare

Kommentar von Markus Riedl |

Ist in der CE-Bescheinigung eine Zuordnung zur EN 60204-1 gemacht worden, dann dürfen die Normen VDE 0701 und VDE 0702 nicht angewendet werden.

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