Welche Prüfnorm gilt?
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Die Benennung elektrischer Betriebsmittel ist nicht eindeutig geregelt. Wenig Klarheit herrscht auch darüber, welche Prüfnorm ihnen jeweils zugeordnet ist.
Einordnung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen
Es gibt keine allgemeingültige Regelung für das Benennen elektrischer Erzeugnisse. Jeder Hersteller oder Betreiber kann seine Erzeugnisse beliebig benennen. In der Praxis herrscht hier ein ziemliches Durcheinander. Eine Handbohr- oder Waschmaschine wird als Gerät eingeordnet, während Reinigungs-, Schweiß- und andere Geräte mitunter bereits den Charakter einer Maschine haben. Bei Schweiß- oder anderen Einrichtungen hat man freie Wahl – eine große Maschine gilt als eine Anlage.
Ob sie nun elektrisches Betriebsmittel, Gerät, Maschinensteuerung oder Anlage sind, sie haben eins gemeinsam: bei ihnen allen handelt es sich um elektrische Erzeugnisse. Bei allen geht es um dieselbe Elektrosicherheit. Daher ist es unwichtig, wie sie benannt werden. Alle müssen denselben EU-Richtlinien genügen und dieselben Sicherheitsanforderungen erfüllen.
Zuordnung der Prüfnormen
Welche Prüfnorm gilt nun für welche Betriebsmittel oder für welche Anlagen? Hier gibt es Überschneidungen der Geltungsbereiche Betriebsmittel/Gerät und Maschine/Anlagenteil. Der Prüfer soll nun tun, was die Normensetzer nicht geschafft haben, nämlich die Prüflinge exakt den Normen zuordnen?
Dies ist weder möglich noch nötig. Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt, Sicherheit und Gesundheitsschutz zu gewährleisten und die Arbeitsmittel zu diesem Zweck zu prüfen. Sie gibt aber nicht vor, nach welcher Prüfnorm oder technischen Regel diese Prüfung erfolgen soll.
Entscheidung über Prüfnorm liegt beim Prüfer
Der verantwortliche Prüfer (befähigte Person) hat zu klären, welche Prüfnormen oder technische Regeln für das Prüfen existieren und welche davon bei dem jeweiligen Erzeugnis anzuwenden sind. Deshalb muss der verantwortliche Prüfer alle Prüfnormen kennen und das für seinen Prüfling optimale Prüfprogramm festlegen. Das kann die eine oder die andere Norm sein; eventuell sind mehrere Einzelprüfungen aus verschiedenen Normen auszuwählen.
Als erste Orientierung, welche Prüfnorm gilt, dient dem Prüfer diese Zuordnung:
- für Geräte die DIN VDE 0701-0702 „Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte – Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte“
- für Anlagen die DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“
Tipp der Redaktion
Seit Februar 2021 ist die Norm DIN EN 50678 VDE 0701:2021-02 gültig. Sie trägt den Titel „Allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach der Reparatur“. Im Juni 2021 ist außerdem die Norm DIN EN 50699 VDE 0702:2021-06 mit dem Titel „Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte“ erschienen.
DIN VDE 0701-0702 als „universelle Norm“
Wer ihre Vorgaben vergleicht, wird feststellen, dass die Prüfnorm DIN VDE 0701-0702 den meisten Anforderungen am besten entspricht. Problemlos können alle Arten der Betriebsmittel geprüft werden; ebenso auch Maschinensteuerungen, sofern diese nicht als Anlage einzuordnen sind. Mit wenigen Ergänzungen ist sie eine Anlagenprüfnorm. Jeder verantwortliche Prüfer sollte sich mit dieser „universellen“ Norm eingehend beschäftigen.
Autor: Dipl.-Ing. Karl-Heinz Philipp
Beitrag aus dem Jahr 2008, wurde geprüft und aktualisiert am 17.11.2020
Tipp der Redaktion

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