Herausforderung Elektrosicherheit: veraltete Elektroinstallationen

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Wachsende Ansprüche erfordern oftmals eine Modernisierung der Elektroinstallationen
Wachsende Ansprüche erfordern oftmals eine Modernisierung der Elektroinstallationen (Bildquelle: in4mal/iStock/Thinkstock)

Die meisten tödlichen Elektrounfälle passieren nicht im Beruf, sondern im privaten Umfeld. Die Ursachen liegen zum einen in Leichtsinn, Unkenntnis und mangelnder Wahrnehmung der Gefahren des elektrischen Stroms. Zum anderen können Elektroinstallationen veraltet sein oder werden als Heimwerkerprojekt von elektrotechnischen Laien ohne die notwendigen Fachkenntnisse durchgeführt.

In Betrieben und Unternehmen ist die Zuständigkeit für Sicherheits- und damit auch Elektrosicherheitsaspekte in Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung klar geregelt. Der Arbeitgeber und Betreiber einer Arbeitsstätte ist für die Sicherheit seiner Beschäftigten verantwortlich und muss dafür sorgen, dass niemand durch elektrische Installationen und Betriebsmittel usw. gefährdet wird. Alle gewerblichen elektrischen Anlagen müssen sicher installiert und betrieben werden. Elektrisch betriebene Maschinen und Elektrowerkzeuge sind regelmäßig zu prüfen und instandzuhalten. Für diese Aufgaben ist die Elektrofachkraft zuständig.

Bei privaten Immobilien dagegen ist die Rechtslage zur Elektrosicherheit weniger bekannt (s. Kasten). Gewerbeaufsichtsämter, Arbeitsschutzbehörden oder Berufsgenossenschaften treten gegenüber privaten Immobilienbesitzern nicht in Erscheinung und das Bewusstsein für die Gefahren kommt oft erst, wenn etwas passiert ist. In vielen Fällen werden Elektroarbeiten in Eigenleistung von Hausbesitzern, Bewohnern oder Mietern durchgeführt, die als elektrotechnische Laien gelten. Dazu kommt, dass elektrische Installationen in älteren Gebäuden oft viele Jahre oder Jahrzehnte alt sind und daher nicht dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.

Was viele private Immobilienbesitzer nicht wissen

Jeder Gebäudebesitzer hat eine Sorgfaltspflicht für seine Immobilie, die auch die elektrischen Installationen umfasst. Laut § 13 der Niederspannungsanschlussverordnung

  • ist der Anschlussnehmer – das ist in der Regel der Eigentümer eines Gebäudes – für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung gegenüber dem Netzbetreiber verantwortlich. Dies gilt auch, wenn das Gebäude oder Teile des Gebäudes vermietet werden.
  • darf eine elektrische Anlage nur nach den Vorschriften der Niederspannungsanschlussverordnung und anderen Rechtsvorschriften sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden.
  • dürfen die im letzten Punkt genannten Arbeiten (außer durch den Netzbetreiber) nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden.

Daraus folgt, dass ein elektrotechnischer Laie nicht befugt ist, elektrische Anlagen, die an die öffentliche Stromversorgung angeschlossen sind oder angeschlossen werden sollen, zu installieren, zu erweitern oder instand zu setzen.

Gefahren durch veraltete Elektroinstallationen

Mit den gestiegenen Anforderungen an Komfort und Sicherheit haben sich auch die Vorschriften für elektrische Anlagen in den letzten Jahrzehnten weiterentwickelt. Doch in älteren Gebäuden findet man immer noch veraltete Elektroinstallationen, manchmal noch im ursprünglichen Zustand, die nicht den heutigen Anforderungen entsprechen, z.B.:

  • Es sind zu wenig Steckdosen vorhanden für den inzwischen stark angewachsenen Bedarf zur Versorgung der vielen elektrischen Geräte für Haushalt, Kommunikation und Unterhaltung.
  • In einzelnen Zimmern, z.B. Bädern oder Nebenräumen, fehlen Steckdosen ganz.
  • Die alten Elektroleitungen sind zweiadrig ausgelegt, in sogenannter „klassischer Nullung“ ohne besonderen Schutzleiter.
  • Jahrzehnte alte Elektroleitungen können brüchig geworden sein. Bei ihrer Installation war kaum vorauszusehen, wie viele elektrische Verbraucher heute oft gleichzeitig angeschlossen sind.
  • Ein Sicherungskasten enthält Schmelzsicherungen zum Überstromschutz statt Leitungsschutzschalter.

Die genannten Punkte stellen nicht zwangsläufig eine akute Gefahr dar. Doch spätestens bei einer Renovierung oder einem Umbau sollten die aus Sicht der Elektrosicherheit kritischen Schwachstellen fachgerecht behoben werden.

Der viel diskutierte Bestandsschutz

Wenn eine elektrische Anlage zum Zeitpunkt ihrer Installation den Vorschriften entsprochen hat, besteht keine grundsätzliche Pflicht zur Nachrüstung. Wie dieser sogenannte Bestandsschutz in der Praxis zu handhaben ist, wird immer wieder und auch kontrovers diskutiert. Es gilt der Grundsatz, dass bei wesentlichen Änderungen an einer Elektroanlage die komplette Anlage an die inzwischen geltenden Vorschriften angepasst werden muss. Dies bedeutet, dass in vielen Fällen, in denen in eine bestehende Elektroinstallation eingegriffen oder diese erweitert wird, die komplette Installation auf den aktuellen Stand gebracht werden muss. Dann sind Leitungen dreiadrig auszuführen, Fehlerstromschutz ist nachzurüsten usw.

Bei Renovierungen stets gefragt: ausreichend Steckdosen
Bei Renovierungen stets gefragt: ausreichend Steckdosen (Bildquelle: GeorgiNutsov/iStock/Thinkstock)

Insbesondere die Versorgung einer Wohnung oder eines Gebäudes mit einer ausreichenden Anzahl an Steckdosen steht bei Renovierungen oft an erster Stelle der Wünsche der Bewohner. Dies dient nicht nur der Bequemlichkeit, sondern auch dem Brandschutz. Denn hintereinandergeschaltete Mehrfachsteckdosen und Verlängerungen sind nicht nur eine Stolperfalle, sondern es besteht bei Überlastung die Gefahr eines Kabelbrandes.

Orientierung zur Zahl nicht nur der Steckdosen, sondern auch von TV- und Datenanschlüssen bei der Modernisierung bestehender Elektroinstallationen, bietet die RAL-RG 678.

Für Mieter hat der Bundesgerichtshof bereits vor mehr als 10 Jahren einen Mindeststandard postuliert (VIII ZR 281/03). Auch in nicht sanierten Altbauwohnungen muss es möglich sein, die „für die Haushaltsführung allgemein üblichen elektrischen Geräte“ zu verwenden. Es ist nicht hinnehmbar, dass ein Mieter z.B. auf eine Waschmaschine verzichten muss oder nicht staubsaugen kann, während der Geschirrspüler läuft, weil ansonsten die Leitungen überlasten würden.

  • Autor:

    Dr. Friedhelm Kring

    freier Lektor und Redakteur

    Kring, Friedhelm

    Dr. Friedhelm Kring ist freier Lektor, Redakteur und Fachjournalist mit den Schwerpunkten Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

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Kommentare

Kommentar von USc |

Hallo,
was bedeutet "alt" in der Aussage "Die alten Elektroleitungen sind zweiadrig ausgelegt, in sogenannter „klassischer Nullung“ ohne besonderen Schutzleiter."? Vor einiger Zeit habe ich in einem Haus, gebaut 1989, genau solche eine (einzelne) Unterputz-Steckdosenanschlussleitung in einer Küche gesehen.
Wie geht man damit um?

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