Unfallbericht: Tödlicher Störlichtbogenunfall
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Die Nichtbeachtung der fünf Sicherheitsregeln kann zu Stromunfällen führen. So kam es auch zu diesem Störlichtbogenunfall, bei dem ein Monteur tödlich verunglückte.
Informationen zum Arbeitsauftrag
Eine Elektroinstallationsfirma sollte an der betriebsinternen 20-kV-Versorgung eines größeren EVU-Abnehmers Arbeiten durchführen. Die konkrete Aufgabe war das Umklemmen der Anschlüsse einer alten Station in eine neue. Die Installationsfirma, die schon seit Längerem die Schaltberechtigung für die betroffenen Anlagen besaß, schickte zwei Elektromonteure, die die Arbeiten durchführen sollten.
Die Kabelverlegung war für Montag geplant. Bereits am Samstag vor Beginn der Arbeiten wurden die Stationen der alten Anschlussstellen im oberen Bereich freigeschalten, kurzgeschlossen und geerdet. Die Monteure verwendeten eine Plexiglasplatte mit der Aufschrift „Nicht schalten!“, um den unteren noch unter Spannung stehenden Bereich abzudecken. Zusätzlich brachten sie in der Zelle ein Schaltverbotszeichen an.
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So ereignete sich der tödliche Störlichtbogenunfall
Vor Abschluss der vorbereitenden Arbeiten wollten sich die Monteure die Anschlussstellen der neuen Station ansehen. Diese Station war allerdings noch unter Spannung. Der Arbeitsverantwortliche schloss die Türen der Station auf und ging weiter auf die andere Seite. Plötzlich sah er Blitze und Funken.
Der zweite Monteur war in die nicht freigeschaltete Station gekrochen und hatte dabei einen Kurzschluss ausgelöst. Es wurde außerdem ein Störlichtbogen erzeugt, der seine Kleidung sofort in Flammen setzte. Sein Kollege löschte das durch den Lichtbogen entstandene Feuer mit einem Feuerlöscher. Die Stromzufuhr wurde nach 0,3 Sekunden nach Erdschluss automatisch unterbrochen.
Es wurde sofort Erste Hilfe mit Wiederbelebungsmaßnahmen geleistet, doch aufgrund der erlittenen tödlichen Körperdurchströmung verstarb der verunglückte Monteur leider dennoch.
Downloadtipps der Redaktion
E-Book: „DIN VDE 0100-410“
Hier gelangen Sie zum Download.
Formular: „Bestellung zur Elektrofachkraft“
Hier gelangen Sie zum Download.
Unterweisung: „DGUV Vorschrift 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“
Hier gelangen Sie zum Download.
Arbeitsanweisung „Niederspannungsanlagen – AuS nach VDE 0105-100“
Unfallanalyse: Nichtbeachtung der fünf Sicherheitsregeln führte zum Unfall mit Störlichtbogen
Neben dem Verunglückten lag die zusätzliche Abdeckung, die der Monteur zuvor noch abgenommen haben musste. Die rot-weißen Schutzbalken waren noch in der Halterung. Der Monteur gelangte also unter dem Balken in die Anlage und drang wissentlich in den Bereich der Gefahrenzone der unter Spannung stehenden Teile ein.
Die Unfallanalyse ergab:
Ursache des Stromunfalls war eindeutig die Missachtung der fünf Sicherheitsregeln (VDE 0105-100). Der Monteur hatte sich weder über eine Freischaltung versichert noch eine Überprüfung des Schaltzustands an der Arbeitsstelle mit einem Spannungsprüfer vorgenommen.
Die fünf Sicherheitsregeln der Elektrotechnik
- Freischalten.
- Gegen Wiedereinschalten sichern.
- Spannungsfreiheit feststellen.
- Erden und kurzschließen.
- Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken.
Schützen Sie sich vor Stromunfällen
- Führen Sie die 5 Sicherheitsregeln stets ordnungsgemäß durch.
- Führen Sie nur Arbeiten durch, zu denen Sie qualifiziert sind.
- Führen Sie nur Arbeiten durch, mit denen Sie ausdrücklich beauftragt worden sind.
- Führen Sie Arbeiten nur nach vorheriger Gefährdungsbeurteilung durch.
- Führen Sie Arbeiten nur mit der dafür benötigten persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und geeignetem Werkzeug durch.
Beitrag ursprünglich von 2016, zuletzt aktualisiert am 03.07.2023
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Kommentare
Kommentar von Thomas Sachs |
Es ist unbegreiflich, wie man sich über jegliche Abgrenzungen und Absperrungen hinwegsetzen kann, um in eine Schaltzelle zu klettern. Was muss denn noch getan werden, um eine Abgrenzung zu spannungführenden Teilen vorzunehmen?
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