Mangelhafte Elektrosicherheit im eigenen Betrieb – Was tun?

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So schützen sich Elektrofachkräfte bei fehlender Unterstützung durch den Arbeitgeber vor Repressalien – auch in schwierigen Arbeitsverhältnissen.
Was tun, wenn man bei mangelhafter Elektrosicherheit „oben“ kein Gehör findet? (Bildquelle: francescomoufotografo/iStock/Getty Images Plus)

Wenn Sie Ihrem Arbeitgeber von Problemen bei der Elektrosicherheit im eigenen Betrieb berichten und sich trotzdem nichts ändert, gibt es keine pauschal gültigen Lösungen, wie Sie sich als Elektrofachkraft verhalten sollten. Es mag Situationen geben, da muss man mit der Faust auf den Tisch hauen, in anderen Fällen ist ein strategisches Vorgehen angebrachter. Heikel für Sie wird es stets dann, wenn sicherheitsrelevante Vorschriften missachtet werden und Sie dies als Elektrofachkraft stillschweigend dulden und wegschauen.

Folgen mangelhafter Elektrosicherheit

Man kann von niemandem verlangen, dass er den eigenen Arbeitgeber bei einer Behörde oder Berufsgenossenschaft (BG) anschwärzt. Und Sie können sich auch nicht drauf verlassen, dass irgendwann eine Aufsichtsperson von Behörde oder Unfallversicherer von selbst in Ihrem Unternehmen vorstellig wird und vorhandene Mängel im Rahmen einer Begehung oder bei der Prüfung Ihrer Dokumentation anspricht.

Doch wenn es zu einem Sachschaden im Zusammenhang mit Elektroarbeiten und Elektroinstallationen kommt, ob durch Brand, Explosion oder wie auch immer, werden die Gutachter der Versicherer wie auch die Gewebeaufsicht Fragen stellen. Können Sie diese dann nicht zufriedenstellend beantworten und eine gut organisierte Elektrosicherheit nachweisen, wird es recht schnell unangenehm.

Spätestens wenn eine Person zu Schaden oder gar ums Leben kommt, erscheinen noch mehr Fragesteller. Zunächst ermittelt die Polizeibehörde, dazu kommen die Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaft, Beamte der Arbeitsschutzbehörde und der Staatsanwalt. Die Haftungsrisiken für alle Beteiligten, auch Geschäftsführung oder Betriebsleitung, und die finanziellen Folgen für das Unternehmen sind immens. Es drohen hohe Bußgelder und Freiheitsstrafen.

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So schützen sich Elektrofachkräfte vor Repressalien

Sich möglichst gut abzusichern, ist daher für jede Elektrofachkraft unverzichtbar. Um nicht nur die Organisation der Elektrosicherheit voranzubringen, sondern auch Ihre eigene Rechtssicherheit zu erhöhen, können Sie den Hebel an mehreren Punkten ansetzen:

  • Achten Sie darauf, dass Ihre Aufgabenbereiche und Zuständigkeiten möglichst genau definiert werden. Sich darauf berufend fordern Sie konkrete Ressourcen für konkrete Aufgaben.
  • Tragen Sie Mängel oder Handlungsbedarf in Sachen Elektrosicherheit nicht nur mündlich vor. Formulieren Sie Ihre Hinweise, Beobachtungen, Vorschläge, Einwände usw. spätestens bei Widerständen oder Zögern der Betriebsleitung auch schriftlich. Damit können Sie im Ernstfall Ihre Aktivität nachweisbar belegen.
  • Dokumentieren Sie eklatante Versäumnisse zeitnah, belegen Sie diese ggf. auch mit Fotos, Datum, Prüfprotokollen usw. Machen Sie gegenüber der Betriebsführung den Handlungsbedarf explizit deutlich. Stellen Sie klar, wo gegen Vorschriften verstoßen wird, z.B. wenn ein Laie Elektroarbeiten durchführt. Fragen Sie zeitnah nach, wenn Reaktionen ausbleiben, und belegen Sie Ihre Aktivitäten (Mails speichern, Schriftverkehr archivieren usw.).
  • Lassen Sie sich – je nach Betriebsklima und Vertrauensverhältnis – den Erhalt Ihrer Mängelberichte und Sicherheitshinweise im Vorzimmer des Chefs gegen Unterschrift und Empfangsbestätigung quittieren.

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  • Fertigen Sie nach kontroversen Gesprächen Notizen an und bitten Sie Ihr Gegenüber, dieses Protokoll – auch wenn es nur wenige Sätze umfasst – als kleine Zusammenfassung der getroffenen Vereinbarungen zu unterzeichnen.
  • Lassen Sie ggf. auch schriftlich protokollieren und sich bestätigen, wenn Sie von der Bestellung zur Elektrofachkraft zurücktreten.
    >>> Tipp der Redaktion: Laden Sie sich unsere Musterformulare „Bestellung zur Elektrofachkraft“ sowie „Bestellung zur verantwortlichen Elektrofachkraft“ herunter
  • Fordern Sie die notwendigen Weiterbildungsmaßnahmen für sich und andere Elektroakteure ein. Weisen Sie ggf. auf konkrete Veranstaltungen hin und klären Sie, wer die Anmeldung übernimmt. Halten Sie schriftlich fest, wenn Ihnen oder anderen Elektroakteuren eine Qualifizierungsmaßnahme verweigert wurde, und lassen Sie sich die Ablehnung bestätigen.
  • Bestehen Sie auf geeignete, hochwertige und ausreichende Schutzausrüstung und alle Hilfsmittel, die Sie für ein sicheres Ausführen Ihrer Tätigkeiten benötigen. Sie als Elektrofachkraft müssen wissen, wann und wofür Sie und die Mitarbeiter unter Ihrer Aufsicht welche persönliche Schutzausrüstung oder andere Ressourcen benötigen. Sollte die Betriebsleitung sicherheitsrelevante Ausrüstung verweigern, die Sie aufgrund Ihrer Gefährdungsbeurteilung als erforderlich erachten, müssen Sie die Arbeit stoppen. Wenn Leben und Gesundheit gefährdet sind, haben Sie das Recht, Ihre Arbeit zu verweigern.

Die Versicherten dürfen erkennbar gegen Sicherheit und Gesundheit gerichtete Weisungen nicht befolgen.

DGUV Vorschrift 1 Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“

Downloadtipps der Redaktion

E-Book: Prüfprotokolle für die Elektrofachkraft
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Checkliste „Aufgaben der verantwortlichen Elektrofachkraft – VEFK“
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Formular: Bestellung eines Schaltberechtigten
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Downloadpaket für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel/Geräte nach VDE 0701 und VDE 0702
Hier gelangen Sie zum Download.

Betriebsanweisung „Gehörschutz“
Hier gelangen Sie zum Download.

  • Auch bei allen akuten Gefahren müssen Sie die Arbeiten notfalls einstellen. Wenn Leben akut gefährdet sind – etwa wegen fehlender Absturzsicherung beim Montieren von Solaranlagen – darf niemand weiterarbeiten. Ihre Fürsorgepflicht für die Ihnen unterstellten Mitarbeiter ist immer höher zu bewerten als aller Zeitdruck und als jede Loyalitätspflicht gegenüber Ihrem Arbeitgeber.
  • Gibt es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat? Zu dessen Aufgaben gehört laut Betriebsverfassungsgesetz auch, darüber zu wachen, dass die Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden. Bei Missständen und insbesondere bei Verstößen gegen den Arbeits- und Gesundheitsschutz kann die Arbeitnehmervertretung z.B. von der BG ein konkretes Eingreifen fordern.

…sollten dann die Behörden eingeschaltet werden, wenn sicherheitswidrig und gesundheitsgefährdend weiter gearbeitet werden soll. Dies kann auch gegebenenfalls sofort durch anonyme Mitteilungen an die Behörden erfolgen, wenn man den direkten Konflikt mit dem Arbeitgeber scheut.

IG Metall in der Broschüre „Wer sich beschwert, lebt nicht verkehrt! Was tun bei Verstößen gegen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb?, 2011“

  • Sofern aufgrund anhaltend fehlender Unterstützung von oben eine angemessene Organisation der Elektrosicherheit kaum möglich ist, kann im Einzelfall auch eine anonyme Beschwerde an die Aufsichtsbehörde (Gewerbeaufsicht, Amt für Arbeitsschutz, Baubehörde) oder Ihren Unfallversicherungsträger (BG oder Unfallkasse) eine Option sein. Das Arbeitsschutzgesetz sieht die Möglichkeit ausdrücklich vor, dass sich auch Beschäftigte an die zuständige Behörde wenden, wenn in Sachen Sicherheit oder Gesundheitsschutz etwas im Unternehmen schief läuft.

Sind Beschäftigte auf Grund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung, daß die vom Arbeitgeber getroffenen Maßnahmen und bereitgestellten Mittel nicht ausreichen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu gewährleisten, und hilft der Arbeitgeber darauf gerichteten Beschwerden von Beschäftigten nicht ab, können sich diese an die zuständige Behörde wenden. Hierdurch dürfen den Beschäftigten keine Nachteile entstehen.

ArbSchG § 17, Abs. 2

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Sie tragen die Verantwortung für die Elektrosicherheit

Natürlich ist nicht jeder Punkt in jedem Betrieb anwendbar und für jede Elektrofachkraft sinnvoll. Eine Arbeit zu verweigern oder das eigene Unternehmen bei einer Behörde zu melden, das sind heikle Entscheidungen, die nicht leichtfertig getroffen werden sollten. Doch bedenken Sie stets, dass Sie auch als Elektrofachkraft Verantwortung für Ihre Tätigkeiten und die ihnen unterstellten Kollegen haben. Nichts zu tun und unbefriedigende Situationen auszusitzen, ist gefährlich. Auch ein Unterlassen kann als Fahrlässigkeit gewertet werden und unangenehme Rechtsfolgen nach sich ziehen.

Gerade weil Sie als Elektrofachkraft agieren, ist von Ihnen zu erwarten, dass Sie für Ihr Fachgebiet „Elektrosicherheit“ Verantwortung übernehmen und im Gefahrenfall diese auch unabhängig von den Ansichten Ihrer Betriebsleitung umsetzen. Es genügt im Schadensfall nicht, sich herauszureden, man habe dem Chef Bescheid gesagt, aber der habe nix unternommen. Sie können Ihre Sicherheitsverantwortung nicht an die Betriebsleitung „rückdelegieren“, indem Sie einen Mangel lediglich „irgendwann mal ansprechen“.

Achten Sie in allen heiklen Situationen darauf, Ihre eigenen Aktivitäten zu dokumentieren. Das muss nicht aufwendig sein, auch handschriftliche Gesprächs- und Telefonnotizen oder E-Mails können Ihnen im Ernstfall helfen zu belegen, dass Sie Ihrer Verantwortung nachgekommen sind. Ein in Seminaren zum Arbeits- und Arbeitsschutzrecht oft gehörter Spruch lautet: „Wer schreibt, der bleibt.“

  • Autor:

    Dr. Friedhelm Kring

    freier Lektor und Redakteur

    Kring, Friedhelm

    Dr. Friedhelm Kring ist freier Lektor, Redakteur und Fachjournalist mit den Schwerpunkten Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

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Kommentare

Kommentar von e-jens |

Sehr geehrte Damen und Herren,

danke für diesen Beitrag. Als Elektrotechnikermeister, beschäftigt in einem Randbereich der Elektrotechnik, sind für mich diese geschilderten Probleme an der Tagesordnung. Ich glaube jedoch, dass die Möglichkeiten der Elektrofachkraft stark überschätzt werden. So lange, wie Unternehmen und Vorgesetzten ein wirtschaftlicher Erfolg aus dem Ignorieren von Arbeitsschutz entsteht, wird eine Elektrofachkraft dieses nicht ändern. Frei nach dem Motto, „Was willst du, dass kontrolliert sowieso keiner“. Da wird die Elektrofachkraft eher zum Feind im Unternehmen erklärt und bekämpft, als das was geändert wird. Der Arbeitsschutz bleibt so auf der Strecke.

Mit freundliche Grüßen
e-jens

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