Wer ist eine Elektrofachkraft (EFK) und wie wird man das?
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Die speziellen Eigenschaften der elektrischen Energie sind für einen Laien häufig schwer verständlich. Daher trägt die Elektrofachkraft (EFK) eine besondere Fachverantwortung. Wie man Elektrofachkraft wird und was die Einsatzgebiete sind, erfährst du in unserem Fachbeitrag.
In der DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ heißt es:
„Als Elektrofachkraft im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift gilt, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.“
Die DIN VDE 1000-10 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“ und die DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“ lehnen sich an diese Definition an.
Das sind die Anforderungen an eine Elektrofachkraft:
- Elektrofachkraft ist danach, wer aufgrund der Ausbildung, der erworbenen Kenntnisse und Erfahrung die übertragenen Arbeiten beurteilen kann.
- Dazu ist auch ein Wissen über die anzuwendenden Vorschriften, Bestimmungen und Regeln der Technik nötig.
- Ebenso müssen bei der Arbeit auftretende Gefahren erkannt werden.
Das bedeutet, dass die Elektrofachkraft diese Arbeiten in eigener Verantwortung fachlich einwandfrei und sicher ausführen kann. Es ist also nur derjenige Elektrofachkraft, der über das nötige Wissen und die Fähigkeit zur Durchführung einer bestimmten Arbeit verfügt.
Besonders zu beachten:
- Die speziellen Eigenschaften der elektrischen Energie sind für einen Laien häufig schwer verständlich. Daher trägt die Elektrofachkraft eine besondere Fachverantwortung.
- Die Vielfalt der Anwendungen der elektrischen Energie ist inzwischen sehr groß geworden. Es ist unrealistisch, eine „Universal-Elektrofachkraft“ auszubilden.
- Aufgrund der aufgelisteten Punkte und der fachlichen Kompetenz muss der Elektrofachkraft in ihrem Bereich eine große Unabhängigkeit zugestanden werden. Sie darf z.B. von elektrotechnischen Laien (EL) keine Weisungen über die Arbeitsausführungen in ihrem Fachgebiet erhalten.
Die Qualifikation einer Elektrofachkraft kann auch erlöschen, wenn eine Person längere Zeit in einem berufsfremden Arbeitsgebiet tätig war, weil durch technische Fortschritte sowie neue Vorschriften und Normen die aktuellen Kenntnisse und Erfahrungen dann nicht mehr vorliegen.
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Ausbildung einer Elektrofachkraft
Der Nachweis über das Erreichen der Qualifikation „Elektrofachkraft“ erfolgt im Bereich der Elektrotechnik zumeist durch eine Ausbildung mit Abschluss als:
- Geselle
- Facharbeiter
- staatlich geprüfter Techniker
- Meister
- Ingenieur oder
- Bachelor bzw. Master
Aber ein Abschluss allein reicht nicht aus. Ein Geselle oder ein Facharbeiter kann am Tag des Lehrabschlusses noch nicht die Anforderungen „Berufserfahrung“ sowie „zeitnahe berufliche Tätigkeiten“ erfüllen. Ihnen fehlen noch die nötigen praktischen Erfahrungen sowie die Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen.
Diese Personen qualifizieren sich erst später in der beruflichen Praxis zur Elektrofachkraft, indem sie ihre Kenntnisse im jeweiligen Arbeitsgebiet kontinuierlich erweitern und praktische Erfahrungen sammeln.
Üblicherweise gelten folgende Ausbildungen als Nachweis der Fachkunde auf dem jeweiligen Gebiet:
- Elektroinstallateur
- Informationselektroniker
- Energieanlagenelektroniker
- Elektromaschinenbauer
- Mechatroniker
- entsprechende weiterführende Ausbildungen zum Ingenieur, Techniker oder Meister
Auch eine mehrjährige Tätigkeit auf dem jeweiligen Gebiet mit ergänzender Qualifizierung und nachgewiesener (interner) Prüfung ist möglich.
Verantwortung des Vorgesetzten
Trotzdem ist es nötig, diese Kenntnisse und das Wissen für die jeweilige Arbeit (Auswahlverantwortung) durch die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) in regelmäßigen Abständen zu überprüfen (Unterweisungspflicht) und durch Fortbildungen auf dem aktuellen Stand zu halten.
Aufgaben von Elektrofachkräften
Zu den grundlegenden Aufgaben einer Elektrofachkraft gehören die Installation und die Wartung elektrischer Anlagen. Hier reichen die Arbeiten vom einfachen Installieren bis hin zur Fehlerbeseitigung im laufenden Betrieb. Gerade die Fehlerbeseitigung bedarf sorgfältiger Auswahl seitens des Vorgesetzten (Sorgfaltspflicht). Hier gilt es, die Ausbildung sowie die Tagesform des Mitarbeiters zu beachten.
Jemand, der z.B. aufgrund zu hoher persönlicher Belastungen nicht in der Lage ist, sich ausreichend zu konzentrieren, darf keine Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen vornehmen.
Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile (AiN)
Die meisten Unfälle mit elektrischem Strom passieren bei ungewollter Berührung. Deshalb sind die Schutzzonen zu berührbaren unter Spannung stehenden Teilen einzuhalten. Im Niederspannungsbereich ist das ein Abstand von 0,5 m. Wird dieser Abstand unterschritten, sind zusätzliche Schutzmaßnahmen notwendig.
Sollen diese Arbeiten sogar an unter Spannung stehenden Teilen durchgeführt werden, ist für die Durchführung eine Elektrofachkraft erforderlich. Sie muss über eine Ausbildung und Unterweisung zu Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen verfügen.
Einsatzgebiete einer Elektrofachkraft
Viele Elektrofachkräfte werden auch als Arbeitsverantwortliche (AV) eingesetzt. Sei es für Kollegen, elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuPs) oder auch für elektrotechnische Laien als Aufsicht. Hierdurch werden sie im juristischen Sinne zu Vorgesetzten.
Durch die hohe Bandbreite des Berufsbilds werden Elektrofachkräfte nicht mehr nur dort, wo elektrische Anlagen zum Einsatz kommen, beschäftigt. Ihr Einsatz wird auch immer mehr für die Bereiche Planung, Organisation und Leitung im sicherheitstechnischen Bereich notwendig.
Elektrotechnische Sicherheit ist Sache der verantwortlichen Elektrofachkraft
Elektrofachkräfte können nur in dem Rahmen handeln, den der Arbeitgeber mit entsprechender finanzieller Ausstattung und seinem Verständnis für das erforderliche Maß an elektrischer Sicherheit zulässt.
Nach den einschlägigen Vorschriften und Gesetzen trägt der Arbeitgeber jeweils die Gesamtverantwortung für das Unternehmen. Deshalb gibt er die aus seiner Sicht notwendigen Maßnahmen und (finanziellen) Mittel frei. Die fachliche Weisungsfreiheit der Elektrofachkraft, also wie sie die Maßnahmen fachlich umsetzt, bleibt davon unberührt, sofern ihre Führungskraft nicht ebenfalls Elektrofachkraft ist. Auch beschreibt die Norm DIN VDE 1000-10, dass für die elektrotechnische Sicherheit nur die verantwortliche Elektrofachkraft und nicht die disziplinarisch übergeordnete Person verantwortlich ist.
Unternehmer muss Vorschriften und Regeln zur Verfügung stellen
Aus § 12 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ ergibt sich die Pflicht des Unternehmers, den mit der Durchführung und Unterstützung von Maßnahmen betrauten Personen die für ihren Zuständigkeitsbereich geltenden Vorschriften und Regeln zur Verfügung zu stellen.
Als Fachexperte kann die Elektrofachkraft deshalb mithilfe einer strukturierten Planung aufzeigen, in welchem (betriebswirtschaftlichen) Rahmen sie die elektrische Sicherheit im Unternehmen umsetzen möchte.
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