Wie oft muss die EuP unterwiesen werden?

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Unterweisung der elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP): Vorschriften und gesetzliche Grundlagen
(Bildquelle: lilu_foto/iStock/Thinkstock)

Frage aus der Praxis

Wie häufig muss die elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) unterwiesen werden?

Antwort des Experten

Hans-Jörg Bauer

Sowohl das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ als auch das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) nehmen Bezug auf das Thema „Unterweisung“.

Das Wichtige zuerst: Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuPs) müssen mindestens einmal pro Jahr unterwiesen werden. Jugendliche mindestens einmal pro Halbjahr! Im Folgenden mehr über die entsprechenden Gesetzen und Vorschriften.

Arbeitsschutzgesetz § 12 „Unterweisung“

Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind.

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DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“

§ 4 Absatz 1: Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Absatz 1 des Arbeitsschutzgesetzes zu unterweisen. Die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren.

In § 4 Absatz 2 der DGUV Vorschrift 1 sind bezüglich der zu vermittelnden Inhalte sowohl die für ihren Arbeitsbereich oder für ihre Tätigkeit relevanten Unfallverhütungsvorschriften als auch staatliche Vorschriften und Regelwerke genannt. Diese theoretischen Inhalte lassen sich z.B. durch Zuhilfenahme elektronischer Angebote gut durchführen und belegen. Sie können sich damit in den verpflichtenden Unterweisungen auf die fach- und aufgabenspezifische Situation vor Ort konzentrieren und diese mit der Unterschrift des Unterwiesenen bestätigen lassen.

Die Vorschriften der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung DGUV konkretisieren das Arbeitsschutzgesetz. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren sieht der Gesetzgeber selbst verschärfte Regeln vor.

Jugendarbeitsschutzgesetz § 29 „Unterweisung über Gefahren“ Absatz 2

Die Unterweisungen für Jugendliche unter 18 Jahren sind in angemessenen Zeitabständen, mindestens aber halbjährlich, zu wiederholen.

Beitrag von 2017, zuletzt aktualisiert am 02.06.2021

  • Autor:

    Dipl.-Ing. Hans-Jörg Bauer

    Trainer, Dozent und Prüfer in der Aus- und Weiterbildung von Elektrofachkräften

    Hans-Jörg Bauer

    Hans-Jörg Bauer ist Elektromeister und Betriebswirt mit langjähriger Berufserfahrung in der Industrie als Trainer, Dozent und Prüfer in der Aus- und Weiterbildung von Elektrofachkräften in Theorie und Praxis.

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