EuP: E-Learning zum Erhalt der Fachkunde

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Frage aus der Praxis: Kann die elektrotechnisch unterwiesene Person E-Learning-Kurse nutzen, um ihr Fachwissen aufzufrischen und zu erhalten?
Kann die elektrotechnisch unterwiesene Person E-Learning-Kurse nutzen, um ihr Fachwissen aufzufrischen und zu erhalten? (Bildquelle: BrianAJackson/iStock/Thinkstock)

Frage aus der Praxis

Ich habe bei der TÜV Süd Akademie den Status der elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) erlangt. Ich möchte zum Erhalt meiner Fachkunde nun eine Wiederholungsschulung für elektrotechnische Personen als E-Learning machen. Wenn ich den Wissenstest am Ende bestanden habe, behalte ich dann meinen Status als elektrotechnisch unterwiesene Person bei, ohne dass es eine Elektrofachkraft im Unternehmen gibt, die für alle EuPs in unserem Betrieb zuständig ist?

Tipp der Redaktion

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Antwort des Experten

Nach § 3 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, geändert oder instandgehalten werden. Zur Instandhaltung gehören nach DIN 31051 „Grundlagen der Instandhaltung“ das Inspizieren, die Wartung und die Instandsetzung. Wird für diese Aufgaben an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln keine Elektrofachkraft sondern beispielsweise eine elektrotechnisch unterwiesene Person eingesetzt, muss die mit den Aufgaben beauftragte Person von einer Elektrofachkraft angeleitet und beaufsichtigt werden.

DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" §3 – Grundsätze

(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instand gehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.

Ohne EFK keine EuP

Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) zeichnet sich dadurch aus, dass sie entsprechend der Definition aus Kapitel 3.2.5 der DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“ bzw. Kapitel 3.3 der DIN VDE 1000-10 von einer Elektrofachkraft zu den ihr übertragenen Aufgaben und den dabei möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterwiesen, erforderlichenfalls eingelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen informiert wurde.

Eine EuP ohne eine sie anleitende Elektrofachkraft kann es nach der DGUV Vorschrift 3 gar nicht geben. An wen soll sich die elektrotechnisch unterwiesene Person wenden, wenn es bei der Arbeitsausführung zu Problemen kommt? Wer schreibt die Arbeitsanweisung für die elektrotechnisch unterwiesene Person? Hier besteht die Gefahr, dass die EuP bei Handlungsnotstand vor Entscheidungen gestellt wird, auf die sie durch die vorausgehende Unterrichtung und Unterweisungen nicht vorbereitet wurde. Die „Ausbildung“ einer elektrotechnisch unterwiesene Person ist gerade keine Berufsausbildung, die auf das Erlernen des selbständigen Lösens fachlicher Probleme gerichtet ist.

Downloadtipps der Redaktion

e.+-Artikel: „DIN VDE 1000-10: Anforderungen an die in der Elektrotechnik tätigen Personen"

Hier gelangen Sie zum Download.

E-Book: „Antworten auf häufig gestellte Fragen"

Hier gelangen Sie zum Download.

Unterweisung: „Elektrotechnisch unterwiesene Person"

Hier gelangen Sie zum Download.

Unterweisung: „Benutzen von elektrischen Betriebsmitteln“

Hier gelangen Sie zum Download.

Unterweisung und Gefährdungsbeurteilung sind Pflicht

Laut § 12 des Arbeitsschutzgesetztes (ArbSchG) müssen alle Beschäftigten regelmäßig über die Sicherheit während der Arbeit unterwiesen werden. Das gilt selbstverständlich auch für die Unterweisung der elektrotechnisch unterwiesenen Person. Die Nutzung von elektronischen Hilfsmitteln unterstützt die Unterweisungen. Die Unterweisung der EuP durch E-Learning-Kurse ersetzt aber nicht die mündliche Unterweisung, in der auf betriebsspezifische Gegebenheiten eingegangen wird und die elektrotechnisch unterwiesene Person konkrete Fragen stellen kann (vgl. Kapitel 8 DGUV Information 211-005). Die digitalen Unterweisungen sollten auf den Arbeitsplatz abgestimmt sein und durch eine anschließende Verständniskontrolle überprüft werden. Außerdem muss die erfolgte Unterweisung der elektrotechnischen Person rechtssicher dokumentiert werden können.

Vor der Unterweisung muss eine Gefährdungsbeurteilung stehen, in der die am Arbeitsplatz und bei der Tätigkeit möglichen Gefährdungen identifiziert und Maßnahmen zum Schutz festgelegt werden. Hierzu wird das TOP-Prinzip herangezogen, nach dem technische Schutzmaßnahmen vorrangig sind. Restgefährdungen und Restrisiken werden durch verhaltensbezogene Maßnahmen begegnet, die durch eine Unterweisung vermittelt werden. Dabei kann die betriebliche Situation durch kein allgemein verfügbares Schulungsprogramm abgebildet werden. Deshalb muss ergänzend zur Unterweisung mittels E-Learning immer noch der Transfer in die betriebliche Wirklichkeit stattfinden. Dies kann nicht maschinengestützt erfolgen, sondern muss durch eine verantwortliche Person – wie beispielsweise eine Elektrofachkraft – erfolgen. Nur so lässt sich die Forderung nach einer ausreichenden und angemessen Unterweisung der elektrotechnisch unterwiesenen Person erfüllen. Die Mitarbeiter (in diesem Fall Sie als elektrotechnisch unterwiesene Person) müssen die Möglichkeit haben, Unklarheiten zu hinterfragen; es muss ein offener Dialog zwischen Unterweisendem und Unterwiesenem möglich sein.

Fazit: Unterweisung der EuP mit E-Learning möglich

Ein E-Learning-Kurs kann zur Unterweisung der elektrotechnisch unterwiesenen Person eingesetzt werden. Daneben muss es aber immer noch eine ergänzende mündliche Unterweisung geben. Nur so kann der notwendige Transfer der Unterweisungsinhalte in die betriebliche Praxis erfolgen.

Beitrag aus Juni 2020, zuletzt aktualisiert am 30.05.2023

  • Autor:

    Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Markus Klar, LL.M.

    EABCon-Ingenieurbüro Klar - Consulting Elektrotechnik - Arbeitsschutz - Betriebsorganisation

    Markus Klar

    Markus Klar ist langjähriger, ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Gera, seit 2011 am Landesarbeitsgericht Thüringen und als Autor und freiberuflicher Ingenieur mit dem Schwerpunkt rechtssichere Betriebsorganisation, Arbeitsschutz und Elektrosicherheit beratend tätig.

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Kommentare

Kommentar von Mario S. |

Hallo,

wir betreiben verschiedene elektrische Anlagen die in elektrischen Betriebsräumen verschlossen sind. Der Eigentümer der Gebäude beschäftigt einen Wachdienst, der regelmäßig Kontrollrunden durch alle Räume durchführen soll um eventuelle Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen.

Für mein Verständnis müssen die Wachleute mindestens zu einer EuP ausgebildet werden.

Kann ein Wachmann zu einer EuP ausgebildet werden?
Wer würde die Verantwortung für die EuP tragen?

Kommentar von Christoph Wieland |

Hallo,

grundsätzlich kann jede Person zu einer EuP "ausgebildet" werden, wobei Ausbildung hier der falsche Begriff ist. Man wird in die auszuführende Tätigkeit unterwiesen (Elektrotechnisch unterwiesene Person), Arbeiten darf eine EuP wie im Artikel beschrieben nur unter Aufsicht einer EFK. Die Unterweisung sollte daher auch von einer EFK durchgeführt werden, da man davon ausgeht, dass die EFK Fachlich geeignet ist um den Lerninhalt zu vermitteln.

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