EuP Erhalt der Fachkunde
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- Unterweisung

Frage aus der Praxis
Im Jahr 2016 habe ich bei der TÜV Süd Akademie den Status der elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) erlangt. Ich möchte zum Erhalt meiner Fachkunde nun eine Wiederholungsschulung auf CD machen. Wenn ich den Wissenstest am Ende bestanden habe, behalte ich dann meinen Status als elektrotechnisch unterwiesene Person bei, ohne dass es eine Elektrofachkraft im Unternehmen gibt, die für alle EuPs in unserem Betrieb zuständig ist?
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Wiederholungsschulung für die elektrotechnisch unterwiesene Person
Antwort des Experten
Nach § 3 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, geändert oder instand gehalten werden. Zur Instandhaltung gehören nach DIN 31051 „Grundlagen der Instandhaltung“ das Inspizieren, die Wartung und die Instandsetzung. Wird für diese Aufgaben an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln keine Elektrofachkraft eingesetzt, muss die mit den Aufgaben beauftragte Person von einer Elektrofachkraft angeleitet und beaufsichtigt werden. Diese Elektrofachkraft ist nach Kapitel 3.1 der Norm DIN VDE 1000-10 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“ eine verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK).
Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) zeichnet sich dadurch aus, dass sie entsprechend der Definition aus Kapitel 3.2.5 der DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“ bzw. Kapitel 3.3 der DIN VDE 1000-10 durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen unterwiesen wurde.
Eine EuP ohne eine sie anleitende (verantwortliche) Elektrofachkraft kann es nach der DGUV Vorschrift 3 gar nicht geben. An wen soll sich die elektrotechnisch unterwiesene Person wenden, wenn es bei der Arbeitsausführung zu Problemen kommt? Wer schreibt die Arbeitsanweisungen für die elektrotechnisch unterwiesene Person? Hier besteht die Gefahr, dass die elektrotechnisch unterwiesene Person bei Handlungsnotstand vor Entscheidungen gestellt wird, auf die sie durch die vorausgehende Unterrichtung und Unterweisung nicht vorbereitet wurde. Die „Ausbildung“ einer elektrotechnisch unterwiesene Person ist gerade keine Berufsausbildung, die auf das Erlernen des selbständigen Lösens fachlicher Probleme gerichtet ist.
Die nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) regelmäßig durchzuführenden Unterweisungen sind originäre Aufgaben der nach § 13 des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlichen Personen. Die Nutzung von elektronischen Hilfsmitteln unterstützt die Unterweisungen, ersetzt sie aber nicht (vgl. Kapitel 8 DGUV Information 211-005).
Vor der Unterweisung muss eine Gefährdungsbeurteilung stehen, in der die am Arbeitsplatz und bei der Tätigkeit möglichen Gefährdungen identifiziert und Maßnahmen zum Schutz festgelegt werden. Hierzu wird das TOP-Prinzip herangezogen, nach dem technische Schutzmaßnahmen vorrangig sind. Restgefährdungen und Restrisiken werden durch verhaltensbezogene Maßnahmen begegnet, die durch eine Unterweisung vermittelt werden. Dabei kann die betriebliche Situation durch kein allgemein verfügbares Schulungsprogramm abgebildet werden. Es muss daher in Ergänzung allgemeiner Sachverhalte, die das Programm leisten kann, immer noch der Transfer in die betriebliche Wirklichkeit stattfinden. Dies kann nicht maschinengestützt erfolgen, sondern muss dann durch eine verantwortliche Person übernommen werden. Nur so lässt sich die Forderung aus § 12 Abs. 1 Satz 1 des Arbeitsschutzgesetzes, nach der die Unterweisung ausreichend und angemessen zu sein hat, erfüllen. Der zu unterweisenden Person muss nämlich auch die Möglichkeit gegeben werden, Unklarheiten zu hinterfragen – es muss also ein offener Dialog zwischen Unterweisendem und Unterwiesenem möglich sein.
Fazit: Ein Unterweisungsprogramm in Form eines E-Learning-Kurses kann eingesetzt werden. Daneben muss es aber immer noch eine ergänzende mündliche Unterweisung durch eine verantwortliche Person geben. Nur so kann der notwendige Transfer der Unterweisungsinhalte in die betriebliche Praxis erfolgen.
Kommentare
Kommentar von Mario S. |
Hallo,
wir betreiben verschiedene elektrische Anlagen die in elektrischen Betriebsräumen verschlossen sind. Der Eigentümer der Gebäude beschäftigt einen Wachdienst, der regelmäßig Kontrollrunden durch alle Räume durchführen soll um eventuelle Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen.
Für mein Verständnis müssen die Wachleute mindestens zu einer EuP ausgebildet werden.
Kann ein Wachmann zu einer EuP ausgebildet werden?
Wer würde die Verantwortung für die EuP tragen?
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