Qualifizierung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person
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Die elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) kann unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft unterstützend eingesetzt werden. Doch was qualifiziert sie als EuP?
Verantwortung für die Qualifizierung
Für die Qualifizierung einer elektrotechnisch unterwiesenen Person gibt es in einschlägigen Normen und Gesetzen keine vorgeschriebenen Inhalte bzw. keine vorgeschriebene Schulungsdauer.
Die Verantwortung für die geeignete Vermittlung der erforderlichen elektrotechnischen Fertigkeiten und Kenntnisse trägt somit die Führungskraft bzw. die zuständige Elektrofachkraft. Sie muss beurteilen, ob Zeitabschnitte und Schulungsinhalte ausreichend bemessen sind. Dabei ist die Zuhilfenahme einer Gefährdungsbeurteilung ratsam.
Schulungsinhalte für elektrotechnisch unterwiesene Personen
Diese grundsätzlichen Schulungsinhalte bei Unterweisungen sind für die Praxis sinnvoll:
- Grundlagen der Elektrotechnik (Strom, Spannung, Widerstand)
- Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stroms
- Erste Hilfe bei Elektrounfällen
- Schutzmaßnahmen gegen direktes Berühren (Basisschutz) und bei indirektem Berühren (Fehlerschutz)
- Maßnahmen zur Unfallverhütung bei Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
Wenn diese aufgeführten Punkte bei der Erstunterweisung unbekannt sind, empfiehlt es sich, dafür einen Schulungstag mit acht bis neun Unterrichtsstunden anzusetzen. Zusätzlich sollten in der Unterweisung ortsspezifische Besonderheiten und der spätere Einsatz der elektrotechnisch unterwiesenen Person berücksichtigt werden.
Tipp der Redaktion

Wiederholungsschulung für die elektrotechnisch unterwiesene Person
- Elektrotechnisches Wissen auffrischen.
- Die jährliche Unterweisungspflicht einfach erfüllen.
- Die EuP nachhaltig und zeitsparend unterweisen.
- Mit Wissenstest und Teilnahmebestätigung.
Wann eine EuP als ausreichend qualifiziert gilt
Die elektrotechnisch unterwiesene Person ist ausreichend qualifiziert, wenn sie
- über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen ausreichend unterwiesen, eingewiesen und, falls erforderlich, angelernt bzw. belehrt wurde.
- schriftlich bestellt wurde.
- über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten durch eine Elektrofachkraft unterrichtet wurde.
- die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
Mit dieser Checkliste können Sie überprüfen, ob die EuP ausreichend qualifiziert ist: Anforderungsprofil an die elektrotechnisch unterwiesene Person.
Weitere Beiträge zur elektrotechnisch unterwiesenen Person
→ Aufgaben und Einsatzmöglichkeiten einer elektrotechnisch unterwiesenen Person
→ Wer ist eine elektrotechnisch unterwiesene Person?
→ Wer darf die elektrotechnisch unterwiesene Person unterweisen?
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