Wie wird man elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)?
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- Qualifikation

Die Qualifikation „elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)“ kann durch einen Lehrgang erworben werden.
Die EuP muss immer durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben unterwiesen werden. Zur Unterweisung gehört auch die Vermittlung möglicher Gefahren und erforderlicher Schutzmaßnahmen.
Verantwortung für die Qualifizierung
Für die Qualifizierung einer elektrotechnisch unterwiesenen Person gibt es in einschlägigen Normen und Gesetzen keine vorgeschriebenen Inhalte bzw. keine vorgeschriebene Schulungsdauer.
Die Verantwortung für die geeignete Vermittlung der erforderlichen elektrotechnischen Fertigkeiten und Kenntnisse trägt somit die Führungskraft bzw. die zuständige Elektrofachkraft. Sie muss beurteilen, ob Zeitabschnitte und Schulungsinhalte ausreichend bemessen sind. Dabei ist die Zuhilfenahme einer Gefährdungsbeurteilung ratsam.
Schulungsinhalte für elektrotechnisch unterwiesene Personen
Diese grundsätzlichen Schulungsinhalte bei Unterweisungen sind für die Praxis sinnvoll:
- Grundlagen der Elektrotechnik (Strom, Spannung, Widerstand)
- Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stroms
- Erste Hilfe bei Elektrounfällen
- Schutzmaßnahmen gegen direktes Berühren (Basisschutz) und bei indirektem Berühren (Fehlerschutz)
- Maßnahmen zur Unfallverhütung bei Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
Wenn diese aufgeführten Punkte bei der Erstunterweisung unbekannt sind, empfiehlt es sich, dafür einen Schulungstag mit acht bis neun Unterrichtsstunden anzusetzen. Zusätzlich sollten in der Unterweisung ortsspezifische Besonderheiten und der spätere Einsatz der elektrotechnisch unterwiesenen Person berücksichtigt werden.
Tipp der Redaktion

Wiederholungsschulung für die elektrotechnisch unterwiesene Person
- Elektrotechnisches Wissen auffrischen.
- Die jährliche Unterweisungspflicht einfach erfüllen.
- Die EuP nachhaltig und zeitsparend unterweisen.
- Mit Wissenstest und Teilnahmebestätigung.
Wann eine EuP als ausreichend qualifiziert gilt
Die elektrotechnisch unterwiesene Person ist ausreichend qualifiziert, wenn sie
- über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen ausreichend unterwiesen, eingewiesen und, falls erforderlich, angelernt bzw. belehrt wurde.
- schriftlich bestellt wurde.
- über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten durch eine Elektrofachkraft unterrichtet wurde.
- die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
Mit dieser Checkliste können Sie überprüfen, ob die EuP ausreichend qualifiziert ist: Anforderungsprofil an die elektrotechnisch unterwiesene Person.
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