Wie wird man elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)?

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Die EuP kann unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft tätig sein.
Die EuP kann unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft tätig sein. (Bildquelle: lisafx/iStock/Thinkstock)

Die Qualifikation „elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)“ kann durch einen Lehrgang erworben werden.

Die EuP muss immer durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben unterwiesen werden. Zur Unterweisung gehört auch die Vermittlung möglicher Gefahren und erforderlicher Schutzmaßnahmen.

Verantwortung für die Qualifizierung

Für die Qualifizierung einer elektrotechnisch unterwiesenen Person gibt es in einschlägigen Normen und Gesetzen keine vorgeschriebenen Inhalte bzw. keine vorgeschriebene Schulungsdauer.

Die Verantwortung für die geeignete Vermittlung der erforderlichen elektrotechnischen Fertigkeiten und Kenntnisse trägt somit die Führungskraft bzw. die zuständige Elektrofachkraft. Sie muss beurteilen, ob Zeitabschnitte und Schulungsinhalte ausreichend bemessen sind. Dabei ist die Zuhilfenahme einer Gefährdungsbeurteilung ratsam.

Schulungsinhalte für elektrotechnisch unterwiesene Personen

Diese grundsätzlichen Schulungsinhalte bei Unterweisungen sind für die Praxis sinnvoll:

  • Grundlagen der Elektrotechnik (Strom, Spannung, Widerstand)
  • Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stroms
  • Erste Hilfe bei Elektrounfällen
  • Schutzmaßnahmen gegen direktes Berühren (Basisschutz) und bei indirektem Berühren (Fehlerschutz)
  • Maßnahmen zur Unfallverhütung bei Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

Wenn diese aufgeführten Punkte bei der Erstunterweisung unbekannt sind, empfiehlt es sich, dafür einen Schulungstag mit acht bis neun Unterrichtsstunden anzusetzen. Zusätzlich sollten in der Unterweisung ortsspezifische Besonderheiten und der spätere Einsatz der elektrotechnisch unterwiesenen Person berücksichtigt werden.

Tipp der Redaktion

Wiederholungsschulung EuP

Wiederholungsschulung für die elektrotechnisch unterwiesene Person

  • Elektrotechnisches Wissen auffrischen.
  • Die jährliche Unterweisungspflicht einfach erfüllen.
  • Die EuP nachhaltig und zeitsparend unterweisen.
  • Mit Wissenstest und Teilnahmebestätigung.

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Wann eine EuP als ausreichend qualifiziert gilt

Die elektrotechnisch unterwiesene Person ist ausreichend qualifiziert, wenn sie

  • über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen ausreichend unterwiesen, eingewiesen und, falls erforderlich, angelernt bzw. belehrt wurde.
  • schriftlich bestellt wurde.
  • über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten durch eine Elektrofachkraft unterrichtet wurde.
  • die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

Mit dieser Checkliste können Sie überprüfen, ob die EuP ausreichend qualifiziert ist: Anforderungsprofil an die elektrotechnisch unterwiesene Person.

  • Autor:

    Dipl.-Ing. Hans-Jörg Bauer

    Trainer, Dozent und Prüfer in der Aus- und Weiterbildung von Elektrofachkräften

    Hans-Jörg Bauer

    Hans-Jörg Bauer ist Elektromeister und Betriebswirt mit langjähriger Berufserfahrung in der Industrie als Trainer, Dozent und Prüfer in der Aus- und Weiterbildung von Elektrofachkräften in Theorie und Praxis.

  • Autor:

    Dipl.-Ing. Patrick Stepke, M.Sc.

    Entwicklungsingenieur Industrielle Messtechnik, Dozent für Elektrotechnik

    Stepke, Patrick

    Seit 2008 ist Patrick Stepke als Entwicklungsingenieur für industrielle Messtechnik in einem mittelständischen Technologieunternehmen tätig. Außerdem ist er seit 2011 Lehrbeauftragter und Dozent u.a. für Elektrotechnik, Gebäudeautomation, elektrische Installationstechnik.

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Kommentare

Kommentar von Hendrick Neef |

Keine Panik, denn die Auswahlentscheidung bleibt laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) immer beim Arbeitgeber, auch wenn er Entscheidungskompetenzen an andere delegiert. Sollte also was passieren, trägt der Arbeitgeber die alleinige Schuld, denn er weiß ja schließlich, dass EuPs "nur" unter Leitung und Aufsicht arbeiten dürfen. Es ist also auch möglich, dass man als EuP zum Kunden geschickt wird. Daher muss der Arbeitgeber ja vorher wissen, was genau die EuP vor Ort machen soll. Dementsprechend hat er ja im Vorfeld eine Unterweisung bzw. Anleitung durchgeführt und weiß somit auf was er sich einlässt, wenn er seine EuP zum Kunden schickt. Andernfalls Pech. Ist ja immerhin, dass unternehmerische Risiko, dass der Unternehmer zu tragen hat, wenn er als Arbeitgeber Angestellte beschäftigt. Also nix mit "Aus den Augen, aus dem Sinn".

Kommentar von Martin |

Was mach ich als EUP , wenn der Arbeitgeber mich alleine zum prüfen bei Kunden losschickt?
LG Martin

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