Erste Hilfe bei Stromunfällen

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Erste Hilfe bei Stromunfällen
Erste Hilfe leisten (Bildquelle: ivstiv/iStock/Getty Images Plus)

Kommt es zu einem Stromunfall, ist bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes Erste Hilfe zu leisten. Der Selbstschutz ist bei Unfällen mit elektrischem Strom noch wichtiger als bei vielen anderen Unfallarten!

Rechtlicher Hintergrund

StGB § 323 c, ArbSchG § 10, DGUV Vorschrift 1 §§ 26, 27, DGUV Information 204-006 (Erste Hilfe)

Verpflichtung zur Ersten Hilfe

Bei einem Stromunfall Erste Hilfe zu leisten ist Pflicht. Die wohl bekannteste gesetzliche Forderung zur Leistung Erster Hilfe ist der § 323 c StGB (Strafgesetzbuch) „unterlassene Hilfeleistung“. Hier heißt es:

"Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

Verpflichtung, Ersthelfer auszubilden

(§ 10 ArbSchG, §§ 26, 27 DGUV Vorschrift 1)

Auch betrieblich gibt es eine Pflicht zur Ersten Hilfe und dazu, diese sicherzustellen. So verpflichtet der § 10 des ArbSchG den Arbeitgeber Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung zu treffen. Der Umfang dieser Maßnahmen hängt dabei ab von der:

  • Art der Arbeitsstätte
  • Art der Tätigkeiten
  • Anzahl der Beschäftigten

Unabhängig von der Ausbildung zum Ersthelfer müssen alle Beschäftigten regelmäßig über das richtige Verhalten nach Stromunfällen unterwiesen werden.

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Allgemeine Verhaltensweisen: was ist bei Stromunfällen zu tun?

Grundsätzlich ist es bei jedem Unfall wichtig, sich zuerst einen Überblick über die Unfallsituation zu verschaffen. Dies gilt besonders bei einem Stromunfall. Denn Sie helfen dem Betroffenen nicht, wenn Sie sich selbst in Gefahr bringen oder gar verletzt neben ihm liegen. Versuchen Sie daher festzustellen:

  • Welche Gefahren haben zum Unfall geführt?
  • Sind die Gefahrenquellen noch aktiv?
  • Wie groß ist die Gefahrenzone?
  • Wer befindet sich noch in der Gefahrenzone?

Um richtig und wirklich helfend handeln zu können, beachten Sie folgende Schritte:

  • Ruhe bewahren
  • Unfallstelle sichern
  • Eigene Sicherheit beachten
    • insbesondere bei Stromunfällen: Bei unbekannten Spannungen immer mindestens 20 m Sicherheitsabstand einhalten!
  • Falls dies sicher machbar ist: Betroffenen aus dem Gefahrenbereich retten
  • Gefahrenbereich absperren, so dass keine weiteren Personen gefährdet werden
  • Wenn Sie nicht allein an der Unfallstelle sind, können Sie aus Schaulustigen Helfer machen, in dem diese
    • den Notruf absetzen oder
    • die Unfallstelle absichern, damit keine weiteren Menschen in Gefahr geraten.

Notruf absetzen

  • WO geschah es?
    Ort, Straße mit Hausnr., Firma, Betriebsteil, Gebäude, Etage, Raum
  • WAS geschah?
    z.B. Verletzungen durch elektrischen Strom (elektrischer Schlag, Lichtbogeneinwirkung,...), Vergiftung, Unfall, Feuer, Explosion, eingeklemmte Personen, besondere Gefahren
  • WIE VIELE Verletzte/Erkrankte gibt es?
  • WELCHE Art von Verletzungen/Erkrankungen?
    z.B. Bewusstlosigkeit, Atemstillstand, Herz-Kreislauf-Stillstand, starke Blutungen, Verbrennungen
  • WARTEN auf Rückfragen!

Bei Stromunfällen Erste Hilfe leisten:

>>> Lesen Sie dazu auch "Unterweisung elektrischer Strom: richtig reagieren bei Stromunfällen"

  • Schutz vor Wärmeverlust
  • Betreuung und Zuwendung
  • Ständige Kontrolle und Überwachung der Vitalfunktionen
    • Atmung und Kreislauf
  • Feuerwehr oder Krankenwagen einweisen
  • Schaulustige abweisen
    • Beziehen Sie "Schaulustige" mit ein, indem Sie diese die Unfallstelle absichern lassen, die Pforte über das Eintreffen des Rettungsdienstes informieren lassen etc.

Besonderheiten bei Stromunfällen

Bei Unfällen mit elektrischem Strom ist der Selbstschutz noch wichtiger als bei vielen anderen Unfallarten. Sorgen Sie in jedem Fall so schnell wie möglich für Stromunterbrechung.

Niederspannung

(bis maximal 1.000 Volt bei Wechselspannung oder 1.500 Volt bei Gleichspannung; meist im Gewerbe und in Büroräumen oder Haushalten):

  • Stecker ziehen
  • Ausschalten
  • Sicherung/Sicherungsautomat betätigen

Downloadtipps der Redaktion

Mustervorlage: „Gefährdungsbeurteilung“

Hier gelangen Sie zum Download.

e+-Artikel: „Erläuterungen zur DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“

Hier gelangen Sie zum Download.

Unterweisungsprotokoll

Hier gelangen Sie zum Download.

Unterweisung: „Benutzen von elektrischen Betriebsmitteln“

Hier gelangen Sie zum Download.

E-Book: „Antworten auf häufig gestellte Fragen“

Hier gelangen Sie zum Download.

Hochspannung

(Anlagen über 1.000 Volt Wechselspannung oder 1.500 Volt Gleichspannung – sind durch Warnschild mit Blitzpfeil gekennzeichnet):

  • Sicherheitsabstand einhalten (20 m) und sofort Notruf „Elektrounfall" veranlassen
  • Fachpersonal zum Ausschalten der stromführenden Gefahrenquelle herbeirufen
  • Rettung aus Hochspannungsanlagen nur durch Fachpersonal!
  • Hilfeleistung erst nach Eingreifen von Fachpersonal

Unbekannte Spannung

Hier muss nach dem gleichen Schema wie bei Hochspannung vorgegangen werden.

Erste Hilfe am Patienten

Bei jedem Unfall mit Strom das Bewusstsein und die Atmung kontrolliert und ständig überwacht werden. Die Versorgung des Verletzten ist von seinem Zustand abhängig. Nach jedem Stromunfall ist eine ärztliche Untersuchung unbedingt notwendig.

Wie genau Sie Erste Hilfe nach einem Stromunfall leisten, lesen Sie hier: Erste Hilfe bei einem Elektrounfall

Beitrag von 2008, zuletzt aktualisiert am 18.09.2023

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Kommentare

Kommentar von ich |

das war sehr hilreich liebes elektrofachkraft team <3

Antwort von Christina Wernicke

vielen Dank für das positive Feedback!

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