Elektrofachkraft: Ausbildung allein reicht nicht

  • (Kommentare: 22)
  • Qualifikation
4,6/5 Sterne (44 Stimmen)
Elektrofachkraft: ohne regelmäßige Weiterbildung und praktische Erfahrungen geht es nicht!
Elektrofachkraft: ohne regelmäßige Weiterbildung und praktische Erfahrungen geht es nicht! (Bildquelle: kadmy/iStock/Getty Images)

Wie wird man eigentlich Elektrofachkraft? Eine Frage, die man immer wieder zu hören bekommt. Denn der Begriff „Elektrofachkraft (EFK)“ ist nicht mit anderen Berufsbezeichnungen zu vergleichen. Eine Ausbildung allein reicht hier nicht aus. Umfassende Fachkenntnisse und praktische Erfahrung sind unverzichtbar.

Die Antwort steht nicht klar auf einem Blatt, vielmehr wird sie durch verschiedene Richtlinien, Gesetze, Verordnungen und die VDE-Normen definiert.
Dabei unterscheidet man zwischen

  • Elektrofachkräften
  • elektrotechnisch unterwiesenen Personen und
  • Laien

Die Norm DIN VDE 1000-10 legt „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“ fest.

Tipp der Redaktion

Sicherheitsunterweisung Elektrotechnik

Und für die Unterweisung Ihrer Elektrofachkräfte empfehlen wir

Sicherheitsunterweisung Elektrotechnik

  • Erst- und Wiederholungsunterweisung für Elektrofachkräfte
  • Modern und ohne Aufwand schulen
  • Für die Elektrosicherheit in Ihrem Betrieb nach DGUV- und VDE-Vorschriften

Jetzt Elektrofachkräfte besser unterweisen!

Qualifikationen der Elektrofachkraft

Elektrotechnische Ausbildung

Eine Elektrofachkraft muss zunächst in einem Arbeitsgebiet der Elektrotechnik ausgebildet sein ‒ als Geselle/Facharbeiter, staatlich geprüfter Techniker, Industrie- oder Handwerksmeister oder Diplomingenieur. Die Anforderung kann auch durch eine nachgewiesene mehrjährige Tätigkeit mit Ausbildung in Theorie und Praxis erfüllt werden. Das muss eine Elektrofachkraft überprüfen und dokumentieren.

Fachliche Kenntnisse und praktische Erfahrungen

Doch nach einem Studium oder einer Berufsausbildung im Bereich Elektrotechnik ist man noch lange keine Elektrofachkraft. Das, so stellen Sachverständige klar, wird oft missverstanden. Dabei legt es die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ eindeutig fest:

Elektrofachkraft ist,

„wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann“.

Hier sind also besondere Kenntnisse und Erfahrungen gefragt. Und die erwirbt man sich erst in den jeweiligen Unternehmen oder in speziellen Weiterbildungen, wie zum Beispiel in dem Vorbereitungslehrgang auf die Prüfung zur „EFK für Motorgeräte“.

Nicht jede Elektrofachkraft darf in der Hochspannung arbeiten
Nicht jede Elektrofachkraft darf in der Hochspannung arbeiten (Bildquelle: Dmitry Kalinovsky/iStock/Thinkstock)

Arbeitsgebiete einer Elektrofachkraft

Fachliche Ausbildung bedeutet: Die Aus- oder Weiterbildung muss ein bestimmtes Arbeitsgebiet der Elektrotechnik umfassen. Denn DIE Fachkraft für alle elektrotechnischen Arbeitsgebiete gibt es nicht. Schließlich ist Elektromaschinenbau nicht gleich Fernmeldewesen, Hochspannungsanlagen erfordern andere Kenntnisse und Fähigkeiten als Niederspannungsanlagen. Und da wäre noch die „Verantwortliche Elektrofachkraft“ ‒ nach der DIN VDE 1000-10 eine Elektrofachkraft, die Fachverantwortung trägt und vom Unternehmer dafür beauftragt wurde.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Technische Fortschritte und geänderte Normen bringen es mit sich: Die Elektrotechnik ist ständig in Bewegung. Hier ist es besonders wichtig, auf dem Laufenden zu sein. Deshalb muss die Elektrofachkraft regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen. So steht es zum Beispiel in der TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen“ geschrieben. Die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ (ehemals BGV A1) fordert eine mindestens jährliche Schulung. Das bedeutet: Eine Elektrofachkraft, die nicht auf dem Laufenden ist, kann ihre Qualifikation verlieren. Sie kann ihren Titel aber durch entsprechende Maßnahmen wieder erwerben.

Befähigte Person

Im Dschungel der Verordnungen fällt eine Elektrofachkraft noch unter weitere Bezeichnungen: Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss sie eine „Befähigte Person“ sein.

Eine Person also,

  • die durch ihre Berufsausbildung,
  • ihre Berufserfahrung und
  • ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt.

Die genauen Anforderungsmerkmale einer „Befähigten Person“ finden Sie in der TRBS 1203. In der Sprache der Juristen ist eine Elektrofachkraft auch als „Erfüllungsgehilfe“ definiert.

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Die Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 „Betrieb von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln“ (ehemals BGV A3) konkretisieren die Qualifikation der Elektrofachkraft. Relevant ist außerdem die DGUV Information 203-002 (ehemals BGI 548) „Elektrofachkräfte“. Für Anlagen, die an das öffentliche Elektrizitätsversorgungsnetz angeschlossen sind, gilt obendrein: Die Elektrofachkraft muss in das Installateurverzeichnis des Verteilungsnetzbetreibers (VNB) eingetragen sein.

Wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann auch als „Außenstehender“ elektrotechnisch tätig werden, natürlich nur in stark begrenztem Rahmen: Als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten oder elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP).

Die elektrotechnisch unterwiesene Person arbeitet unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft
Die EuP arbeitet unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft (Bildquelle: lisafx/iStock/Thinkstock)

Die elektrotechnisch unterwiesene Person

Eine elektrotechnisch unterwiesene Person kann für Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln eingesetzt werden, wenn es unter der Leitung und Aufsicht der zuständigen Elektrofachkraft geschieht. Dazu gehört eine elektrotechnische Unterweisung über die jeweiligen Aufgaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten, über erforderliche Schutzeinrichtungen und -maßnahmen. Der Umfang der Leitung und Aufsicht richtet sich nach den Kenntnissen und Erfahrungen der elektrotechnisch unterwiesenen Person. Auch hierzu informieren die DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) und die DGUV Information 203-002 (BGI 548).

Elektrotechnische Laien

Eine Person, die weder Elektrofachkraft noch EuP ist, gilt als elektrotechnischer Laie ‒ übrigens auch ein Student der Fachrichtung Elektrotechnik, da er weder als Elektrofachkraft noch als elektrotechnisch unterwiesene Person betrachtet werden kann.

Beitrag aus dem Jahr 2015, zuletzt aktualisiert am 29.06.2021

Tipp der Redaktion

Sicherheitsunterweisung Elektrotechnik

Und für die Unterweisung Ihrer Elektrofachkräfte empfehlen wir

Sicherheitsunterweisung Elektrotechnik

  • Erst- und Wiederholungsunterweisung für Elektrofachkräfte
  • Modern und ohne Aufwand schulen
  • Für die Elektrosicherheit in Ihrem Betrieb nach DGUV- und VDE-Vorschriften

Jetzt Elektrofachkräfte besser unterweisen!

  • Autorin:

    Christine Lendt

    freie Journalistin

    Lendt, Christine

    Christine Lendt ist als freie Autorin und Journalistin tätig mit einem Schwerpunkt im Bereich Ausbildung, Beruf, Arbeitsschutz.

    www.recherche-text.de

Zurück

Kommentare

Kommentar von MM1 |

AW: Kommentar von Lörer | 09.05.2023
Hoffentlich wird auch ein zulässiger zweipoliger Spannungsprüfer eingesetzt!
Zitat:
Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt!
Die Entscheidung, wer den Qualifikationsstatus einer EfK für die zu verrichtende Tätigkeit erreicht bzw. diesen auch aufrecht erhalten hat, liegt in der Verantwortung vom Arbeitgeber bzw. dessen VEFK.
Die VDE 0105-100, VDE 1000-10, DGUV 3 bzw. das ArbSchG weitere Informationen
Zitat: aus VDE 1000-10
Eine Elektrofachkraft, die umfassend für alle elektrotechnischen Arbeitsgebiete ausgebildet und qualifiziert ist, gibt es nicht. So kann nicht ohne Weiteres eine Elektrofachkraft für das Arbeitsgebiet Elektromaschinenbau im Arbeitsgebiet von Hochspannungsanlagen oder eine Fernmeldefachkraft im Arbeitsgebietder Niederspannungsinstallation tätig werden, weil dazu andere Kenntnisse und Erfahrungen erforderlich sind.

Kommentar von Alex Finsterbusch |

In meiner Ausbildung habe ich gelernt, wie wichtig es ist, nicht nur theoretisches Wissen, sondern auch praktische Erfahrungen zu sammeln. Ich habe verstanden, dass ich mich ständig weiterbilden muss, um auf dem neuesten Stand der Technik zu bleiben. Der Artikel spricht genau diese Notwendigkeit an und zeigt auf, dass Weiterbildung und Spezialisierung unerlässlich sind. Ich habe erlebt, wie sich die Elektrotechnik ständig weiterentwickelt und wie wichtig es ist, mit diesen Veränderungen Schritt zu halten. Der Artikel hebt hervor, dass regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen Teil des Berufslebens einer Elektrofachkraft sind. Das bestärkt mich in meinem Vorhaben, auch nach meiner Ausbildung Kurse und Zertifizierungen zu verfolgen.

Kommentar von Andreas Helmut |

Als Elektrofachkraft mit 10 Jahren Erfahrung kann ich die im Artikel beschriebenen Anforderungen voll und ganz bestätigen. Die Ausbildung ist nur der Anfang; die ständige Weiterbildung ist das, was uns auf dem neuesten Stand hält. Ich habe viele Kurse besucht und festgestellt, dass die Technologie nie stillsteht. Dieser Artikel sollte von jedem gelesen werden, der eine Karriere in der Elektrotechnik in Betracht zieht. Es ist ein hartes, aber lohnendes Feld, und die Anforderungen sind real. Danke für diesen ehrlichen und aufschlussreichen Artikel!

Kommentar von Alex Finsterbusch |

Vielen Dank für den Artikel über die Bedeutung einer Elektrofachkraft-Ausbildung. Es ist wichtig zu erkennen, dass allein die Ausbildung nicht ausreicht, um als Elektrofachkraft erfolgreich zu sein. Es bedarf kontinuierlicher Weiterbildung und praktischer Erfahrungen, um das Wissen und die Fähigkeiten zu festigen.

Ich stimme dem Artikel zu, dass regelmäßige Schulungen und Seminare eine wichtige Rolle spielen, um auf dem neuesten Stand der Technik und Vorschriften zu bleiben. Als Elektrofachkraft habe ich selbst erlebt, wie wichtig es ist, mein Wissen und meine Fertigkeiten zu erweitern, um den sich ständig ändernden Anforderungen gerecht zu werden.

In Zukunft werde ich mich weiterhin um meine berufliche Weiterbildung bemühen und aktiv nach Möglichkeiten suchen, mein Fachwissen zu vertiefen. Ich möchte sicherstellen, dass ich immer auf dem aktuellen Stand der Elektrotechnik bin und meine Aufgaben als Elektrofachkraft sicher und effizient erfüllen kann. Vielen Dank für die Erinnerung an die Bedeutung der kontinuierlichen Weiterbildung in diesem Artikel.

Kommentar von Lörer |

Hallo.
Habe mal kurz die Kommetare überflogen... Zusammengefasst: nach einer 3,5-jährigen Ausbildung (incl. Überbetrieblicher Ausbildung) bin ich also noch keine Elektrofachkraft und darf gar nix? Entweder habe ich meine Ausbildung und Beruf verfehlt oder irgendwer denkt sich immer neue tolle Sachen aus. Allerdings sind mir auch schon diverseste Schulungen in allen Firmen angetragen worden, wie z.B. wie benutze ich einen Tuspol und für was! Aber mal Butter bei die Fische: Wenn ich solche Vorgehensweisen (mir fällt gerade kein besserer Ausdruck ein) höre, sehe oder erlebe, dann muss ich mich ernsthaft fragen: "Was hat diese elektrotechnische Fachkraft [die ich ja nach der Ausbildung sein soll!] in den 3,5 Jahren getrieben?" Von Arbeitsbeginn zur Pause über Jugendschutzgesetz bis Mittag, und was ich bis Mittag nicht schaffe, schaffe ich heute gar nicht mehr! Und vor was soll man diese Fachkräfte noch schützen? [Ah, vor sich selbst!] Doch wer darf denn dann noch arbeiten?
Hoffentlich nimmt das hier keiner zu persönlich.

Grüße Der Lörer

Kommentar von MM1 |

Die Universal-EFK gibt es nicht
Der Gesellenbrief allein reicht hier eben noch nicht aus.
Bedingt durch die Vielfalt der unterschiedlichen Aufgaben einer Elektrofachkraft kann es auch nicht „die EFK“ geben, die umfassend für alle elektrotechnischen Arbeitsgebiete ausgebildet
und qualifiziert ist.
Der Mitarbeiter muss in der Regel zunächst Praxiserfahrung auf dem übertragenen Aufgabengebiet sammeln und sich die nötigen Kenntnisse über die betreffenden Vorschriften
aneignen, um als Elektrofachkraft zu gelten und arbeiten zu können.
Für neue Mitarbeiter in einem Unternehmen gilt dies ebenfalls:
Erst nach erfolgreicher Einarbeitung in das neue Aufgabengebiet können sie als Elektrofachkräfte angesehen werden.
Auszug VDE 1000-10 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“
Elektrofachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen*) die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen
und mögliche Gefahren erkennen kann.
*) Hier ist unter dem Begriff der „einschlägigen Normen“ nicht nur der enge Begriff
der DIN Normen oder DIN VDE Normen zu verstehen,
sondern auch Vorschriften und Bestimmungen anderer Regelsetzer,
z.B. die Betriebssicherheitsverordnung und die dazugehörigen TRBSen,
Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Räumen, Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, Bergverordnung.
Der Status der Elektrofachkraft wird nicht automatisch per Gesellenbrief erworben
und es gibt nicht „die EFK“ generell für alle Arbeitsgebiete der Elektrotechnik.
Es ist allein die Aufgabe des Unternehmers/Arbeitgebers und seiner bestellten VEFK zu
entscheiden, für welche Arbeitsgebiete die Mitarbeiter als Elektrofachkräfte eingesetzt
werden können. Diese Entscheidung ist tragfähig zu begründen und sollte ebenfalls mit
einer schriftlichen Beauftragung/Bestellung dokumentiert werden.

Kommentar von Arena |

Hallo,
Ich habe eine 35 Jährige Praktische Berufserfahrung im Elektrobereich unterandrem Hauptsächlich Brandmelde, Sprechanlagen, Modular IT und Strom von Verlegung bis Anschlüsse und Messungen natürlich alles nach VDE.
Meine Frage! Wie komme ich in der Form zu einem Elektroschein ohne 3 Jahre die Schulbank zu drücken.

Kommentar von Gab |

Hallo,
Ich habe eine 3,5 Ausbildung zum Elektroniker für Geräte und Syteme erfolgreich abgeschlossen.
Jedoch ist mir jetzt nicht bewusst bis zu welcher Spannung ich arbeiten darf.
Dürfte ich arbeiten bis 1000 Volt ausüben?

Einen Kommentar schreiben

Bitte addieren Sie 4 und 4.