Elektrofachkraft: Ausbildung allein reicht nicht
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Wie wird man eigentlich Elektrofachkraft? Eine Frage, die man immer wieder zu hören bekommt. Denn der Begriff „Elektrofachkraft (EFK)“ ist nicht mit anderen Berufsbezeichnungen zu vergleichen. Eine Ausbildung allein reicht hier nicht aus. Umfassende Fachkenntnisse und praktische Erfahrung sind unverzichtbar.
Die Antwort steht nicht klar auf einem Blatt, vielmehr wird sie durch verschiedene Richtlinien, Gesetze, Verordnungen und die VDE-Normen definiert.
Dabei unterscheidet man zwischen
- Elektrofachkräften
- elektrotechnisch unterwiesenen Personen und
- Laien
Die Norm DIN VDE 1000-10 legt „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“ fest.
Tipp der Redaktion
Sicherheitsunterweisung Elektrotechnik
- Erst- und Wiederholungsunterweisung für Elektrofachkräfte
- Modern und ohne Aufwand schulen
- Für die Elektrosicherheit in Ihrem Betrieb nach DGUV- und VDE-Vorschriften
Qualifikationen der Elektrofachkraft
Elektrotechnische Ausbildung
Eine Elektrofachkraft muss zunächst in einem Arbeitsgebiet der Elektrotechnik ausgebildet sein ‒ als Geselle/Facharbeiter, staatlich geprüfter Techniker, Industrie- oder Handwerksmeister oder Diplomingenieur. Die Anforderung kann auch durch eine nachgewiesene mehrjährige Tätigkeit mit Ausbildung in Theorie und Praxis erfüllt werden. Das muss eine Elektrofachkraft überprüfen und dokumentieren.
Fachliche Kenntnisse und praktische Erfahrungen
Doch nach einem Studium oder einer Berufsausbildung im Bereich Elektrotechnik ist man noch lange keine Elektrofachkraft. Das, so stellen Sachverständige klar, wird oft missverstanden. Dabei legt es die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ eindeutig fest:
Elektrofachkraft ist,
„wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann“.
Hier sind also besondere Kenntnisse und Erfahrungen gefragt. Und die erwirbt man sich erst in den jeweiligen Unternehmen oder in speziellen Weiterbildungen, wie zum Beispiel in dem Vorbereitungslehrgang auf die Prüfung zur „EFK für Motorgeräte“.
Arbeitsgebiete einer Elektrofachkraft
Fachliche Ausbildung bedeutet: Die Aus- oder Weiterbildung muss ein bestimmtes Arbeitsgebiet der Elektrotechnik umfassen. Denn DIE Fachkraft für alle elektrotechnischen Arbeitsgebiete gibt es nicht. Schließlich ist Elektromaschinenbau nicht gleich Fernmeldewesen, Hochspannungsanlagen erfordern andere Kenntnisse und Fähigkeiten als Niederspannungsanlagen. Und da wäre noch die „Verantwortliche Elektrofachkraft“ ‒ nach der DIN VDE 1000-10 eine Elektrofachkraft, die Fachverantwortung trägt und vom Unternehmer dafür beauftragt wurde.
Bleiben Sie auf dem Laufenden
Technische Fortschritte und geänderte Normen bringen es mit sich: Die Elektrotechnik ist ständig in Bewegung. Hier ist es besonders wichtig, auf dem Laufenden zu sein. Deshalb muss die Elektrofachkraft regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen. So steht es zum Beispiel in der TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen“ geschrieben. Die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ (ehemals BGV A1) fordert eine mindestens jährliche Schulung. Das bedeutet: Eine Elektrofachkraft, die nicht auf dem Laufenden ist, kann ihre Qualifikation verlieren. Sie kann ihren Titel aber durch entsprechende Maßnahmen wieder erwerben.
Befähigte Person
Im Dschungel der Verordnungen fällt eine Elektrofachkraft noch unter weitere Bezeichnungen: Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss sie eine „Befähigte Person“ sein.
Eine Person also,
- die durch ihre Berufsausbildung,
- ihre Berufserfahrung und
- ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt.
Die genauen Anforderungsmerkmale einer „Befähigten Person“ finden Sie in der TRBS 1203. In der Sprache der Juristen ist eine Elektrofachkraft auch als „Erfüllungsgehilfe“ definiert.
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Die Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 „Betrieb von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln“ (ehemals BGV A3) konkretisieren die Qualifikation der Elektrofachkraft. Relevant ist außerdem die DGUV Information 203-002 (ehemals BGI 548) „Elektrofachkräfte“. Für Anlagen, die an das öffentliche Elektrizitätsversorgungsnetz angeschlossen sind, gilt obendrein: Die Elektrofachkraft muss in das Installateurverzeichnis des Verteilungsnetzbetreibers (VNB) eingetragen sein.
Wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann auch als „Außenstehender“ elektrotechnisch tätig werden, natürlich nur in stark begrenztem Rahmen: Als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten oder elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP).
Die elektrotechnisch unterwiesene Person
Eine elektrotechnisch unterwiesene Person kann für Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln eingesetzt werden, wenn es unter der Leitung und Aufsicht der zuständigen Elektrofachkraft geschieht. Dazu gehört eine elektrotechnische Unterweisung über die jeweiligen Aufgaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten, über erforderliche Schutzeinrichtungen und -maßnahmen. Der Umfang der Leitung und Aufsicht richtet sich nach den Kenntnissen und Erfahrungen der elektrotechnisch unterwiesenen Person. Auch hierzu informieren die DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) und die DGUV Information 203-002 (BGI 548).
Elektrotechnische Laien
Eine Person, die weder Elektrofachkraft noch EuP ist, gilt als elektrotechnischer Laie ‒ übrigens auch ein Student der Fachrichtung Elektrotechnik, da er weder als Elektrofachkraft noch als elektrotechnisch unterwiesene Person betrachtet werden kann.
Beitrag aus dem Jahr 2015, zuletzt aktualisiert am 29.06.2021
Tipp der Redaktion
Sicherheitsunterweisung Elektrotechnik
- Erst- und Wiederholungsunterweisung für Elektrofachkräfte
- Modern und ohne Aufwand schulen
- Für die Elektrosicherheit in Ihrem Betrieb nach DGUV- und VDE-Vorschriften
Kommentare
Kommentar von Steffen N. |
Und wieder einmal muss ich die Frage stellen:
Wie soll es denn für die (angehende) EFK möglich sein, die vielzitierte "Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen" zu erlangen, aktuell zu halten und ganz nebenbei noch wirtschaftlich zu arbeiten?
Wir reden hier (auch wenn man es fachgebietsspezifisch einschränkt) über tausende Seiten von Normen und technischen Regeln, von denen jedes Jahr hunderte Seiten neu oder überarbeitet rauskommen und dann natürlich meist gegen gutes Geld erworben werden müssen.
Wie bitte soll das praktisch funktionieren?
In gewissem Maß kann ich Rübes Pessimismus schon nachvollziehen.
Kommentar von Jürgen Busch |
Hallo,
gibts es gesundheitliche Vorraussetzungen um Elektrofachkraft zu werden?
Mit welchen Vorerkrankungen ist das nicht möglich?
Danke für ihr Bemühen.
Kommentar von Detlef Busch |
Guten Tag, eine Frage,darf ein Laie vom Gesetzgeber Elektriker Bereitschaft machen?
Vielen Dank
Kommentar von Christopher |
Hallo.
Ich habe ein berufsgrundschuljahr in Elektrotechnik gemacht.
Anschließend eine 3 1/2 jährige Ausbildung zum karosseriebauer.
Meine Frage ist, darf ich an 230 volt arbeiten,
Und falls Nein, was kann ich machen damit ich es darf?
Ich arbeite als Maschinenbauer und möchte auch gerne die schaltkästen für die Maschinen machen.
Kommentar von Flo H. |
Hallo Herr Breitenscheidt,
Dass ein Elektroniker, Elektriker, Mechatroniker usw. direkt nach der Ausbildung keine Elektrofachkraft ist, macht definitiv Sinn. Hier geht es auch mehr um den Schutz der Person, als des Unternehmens. Ja richtig, der Geselle kann sich nicht gleich Elektrofachkraft nennen, jedoch schützt ihn dieses auch davor in das kalte Wasser geschubst zu werden. So muss er zunächst Erfahrung sammeln und zwar auf dem Gebiet auf dem er auch arbeiten wird und ihm kann nicht von Anfang an die Verantwortung für sein und anderer Leute Leben anvertraut werden.
Ich finde das sehr sinnvoll.
Die Bürokratie, Nachweise... usw. das ist ein anderes Thema.
Grüße,
Flo
Kommentar von Martin Mönius |
Hallo zusammen,
natürlich gibt es gewisse Checkliste die helfen seiner Auswahlverantwortung gerecht zu werden. Bei der Bestellung zur EfK geht es um das tatsächliche Arbeitsgebiet in dem die EfK tätig ist, und um die Tätigkeiten die ausgeübt werden, dies spiegelt sich letztendlich in der Bestellung wieder.
Allgemein zur Thematik EfK:
EfK ist kein Berufsabschluss.
Der Berufsstatus einer EfK wird durch
-die elektrotechnische Ausbildung
-Kenntnissen und Erfahrung im ausgeübten Tätigkeitsbereich
-Normenkenntnis zum ausgeübten Tätigkeitsbereich
plus der persönlichen Eignung erreicht.
Kommentar von Gregor Schmitz |
Hallo, gibt es ein Formular bzw. einen bestimmten Text, den eine Bestellung zur EFK beinhalten muss? Beste Grüße Gregor Schmitz
Kommentar von Rübe |
"Eins aber haben alle Elektrofachkräfte gemeinsam: Regelmäßige Weiterbildung und Aktualität sind zwei unabdingbare Größen für ihre Qualifikation"
Auch das haben sie gemeinsam: sie werden schlecht bezahlt, stehen ständig unter Zeitdruck, kommen vor lauter Bürokratie nicht mehr zum Kern ihrer Arbeit. Wer soll eigentlich den ganzen Irrsinn bezahlen? Der "Verbraucher/Endkunde"? Ausgerechnet die "Generation E-Bay"? Heute steht fast jeder Unternehmemer schon bei der Gewerbeanmeldung mit mehr als "einem Bein im Knast", wenn er nicht umgehend sämtliche "Befähingungsnachweise", Steuernummern, Kammerzugehörigkeiten, Versicherungen... nachweisen kann und die rasant wachsenden Forderungen des Gesetzgebers (und der vorgeschobenen Fachgremien und Verbände) fortlaufend erfüllt.
Dass es vielen anderen Berufsfeldern ähnlich geht, ist hierbei nur ein schwacher Trost. Auswandern hilft auch nicht, denn leider scheint ein Spruch aus dunkler Vergangenheit: "Am deutschen Wesen wird die Welt (zumindest aber die EU) genesen" in gewisser Weise immer noch zu gelten. Wer dies bezweifelt sollte mal (vorsichtig) eine Umfrage in Athen zu diesem Thema starten:-). Was kann man tun? Den Kopf in den Sand stecken? Alle ein bis zwei Jahre "umfirmieren", wie dies zur "Risikobegrenzung" viele Konzerne mit der Gründung und "Abwicklung" immer neuer Tochergesellschaften vormachen?
Was soll die ständige Weiterbildung, wenn der vermittelte Stoff schon überholt ist, während die Tinte unter all den sinnfreien Zertifikaten noch nicht mal trocken ist?
Ich gebe zu, dass meine Fragen ein düsteres Bild zeichnen, glaube aber auch, dass viele Unternehmer noch nicht realisiert haben, was für eine Lawine von immer neuen Vorschriften und Änderungen bestehender Vorgaben da auf sie zurollt. Die Bürokratie hat sich längst verselbständigt und erdrückt zunehmend die wirtschaftliche Entwicklung.
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