
Auch wenn heute kein Unternehmen ohne Elektrogeräte, elektrische Betriebsmittel und Anlagen funktionieren könnte, benötigt nicht jeder Betrieb eigene elektrotechnisch qualifizierte Mitarbeiter. Das ist nämlich nur dann der Fall, wenn es sich um einen elektrotechnischen Betrieb oder um ein Unternehmen mit einem sogenannten elektrotechnischen Betriebsteil handelt. Wesentliche Vorgaben für die erforderliche Qualifikation dieser Fachleute formuliert die Norm DIN VDE 1000-10:2021-06 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“.
Der Unterschied zwischen einem elektrotechnischen Betrieb bzw. einem Unternehmen mit einem elektrotechnischen Betriebsteil und einem „normalen“ Unternehmen ist simpel: Alle genannten Unternehmen nutzen elektrische Geräte, Maschinen und Anlagen. In den beiden erstgenannten Betriebstypen aber werden außerdem Arbeiten u.a. zum Planen, Konstruieren, Errichten, Betreiben, Instandhalten, Prüfen, Messen, Erproben, Auswechseln, Ändern oder Erweitern elektrischer Betriebsmittel und Anlagen durchgeführt. Solche Tätigkeiten gelten als elektrotechnisch relevante Sicherheitsaufgaben, die voraussetzen, dass der Betrieb ein Organisationskonzept für die Elektrotechnik erstellt hat. Die Erstellung eines solchen Konzepts aber erfordert eine elektrotechnische Qualifikation und damit eine Elektrofachkraft (EFK) oder verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK).
Verantwortung für die rechtskonforme Organisation der Elektrosicherheit
Für elektrotechnische Betriebe oder Betriebsteile ist wegen der grundsätzlichen Gefährdung durch elektrischen Strom hoch qualifiziertes elektrotechnisches Personal unverzichtbar. Die DIN VDE 1000-10 fordert deshalb u.a. die Bestellung einer verantwortlichen Elektrofachkraft, sofern der Unternehmer die verantwortliche Leitung seines elektrotechnischen Betriebs oder eines Betriebsteils nicht selbst übernehmen kann oder will.
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