Elektrofachkraft: Ausbildung allein reicht nicht
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Wie wird man eigentlich Elektrofachkraft? Eine Frage, die man immer wieder zu hören bekommt. Denn der Begriff „Elektrofachkraft (EFK)“ ist nicht mit anderen Berufsbezeichnungen zu vergleichen. Eine Ausbildung allein reicht hier nicht aus. Umfassende Fachkenntnisse und praktische Erfahrung sind unverzichtbar.
Die Antwort steht nicht klar auf einem Blatt, vielmehr wird sie durch verschiedene Richtlinien, Gesetze, Verordnungen und die VDE-Normen definiert.
Dabei unterscheidet man zwischen
- Elektrofachkräften
- elektrotechnisch unterwiesenen Personen und
- Laien
Die Norm DIN VDE 1000-10 legt „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“ fest.
Tipp der Redaktion
Sicherheitsunterweisung Elektrotechnik
- Erst- und Wiederholungsunterweisung für Elektrofachkräfte
- Modern und ohne Aufwand schulen
- Für die Elektrosicherheit in Ihrem Betrieb nach DGUV- und VDE-Vorschriften
Qualifikationen der Elektrofachkraft
Elektrotechnische Ausbildung
Eine Elektrofachkraft muss zunächst in einem Arbeitsgebiet der Elektrotechnik ausgebildet sein ‒ als Geselle/Facharbeiter, staatlich geprüfter Techniker, Industrie- oder Handwerksmeister oder Diplomingenieur. Die Anforderung kann auch durch eine nachgewiesene mehrjährige Tätigkeit mit Ausbildung in Theorie und Praxis erfüllt werden. Das muss eine Elektrofachkraft überprüfen und dokumentieren.
Fachliche Kenntnisse und praktische Erfahrungen
Doch nach einem Studium oder einer Berufsausbildung im Bereich Elektrotechnik ist man noch lange keine Elektrofachkraft. Das, so stellen Sachverständige klar, wird oft missverstanden. Dabei legt es die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ eindeutig fest:
Elektrofachkraft ist,
„wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann“.
Hier sind also besondere Kenntnisse und Erfahrungen gefragt. Und die erwirbt man sich erst in den jeweiligen Unternehmen oder in speziellen Weiterbildungen, wie zum Beispiel in dem Vorbereitungslehrgang auf die Prüfung zur „EFK für Motorgeräte“.
Arbeitsgebiete einer Elektrofachkraft
Fachliche Ausbildung bedeutet: Die Aus- oder Weiterbildung muss ein bestimmtes Arbeitsgebiet der Elektrotechnik umfassen. Denn DIE Fachkraft für alle elektrotechnischen Arbeitsgebiete gibt es nicht. Schließlich ist Elektromaschinenbau nicht gleich Fernmeldewesen, Hochspannungsanlagen erfordern andere Kenntnisse und Fähigkeiten als Niederspannungsanlagen. Und da wäre noch die „Verantwortliche Elektrofachkraft“ ‒ nach der DIN VDE 1000-10 eine Elektrofachkraft, die Fachverantwortung trägt und vom Unternehmer dafür beauftragt wurde.
Bleiben Sie auf dem Laufenden
Technische Fortschritte und geänderte Normen bringen es mit sich: Die Elektrotechnik ist ständig in Bewegung. Hier ist es besonders wichtig, auf dem Laufenden zu sein. Deshalb muss die Elektrofachkraft regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen. So steht es zum Beispiel in der TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen“ geschrieben. Die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ (ehemals BGV A1) fordert eine mindestens jährliche Schulung. Das bedeutet: Eine Elektrofachkraft, die nicht auf dem Laufenden ist, kann ihre Qualifikation verlieren. Sie kann ihren Titel aber durch entsprechende Maßnahmen wieder erwerben.
Befähigte Person
Im Dschungel der Verordnungen fällt eine Elektrofachkraft noch unter weitere Bezeichnungen: Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss sie eine „Befähigte Person“ sein.
Eine Person also,
- die durch ihre Berufsausbildung,
- ihre Berufserfahrung und
- ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt.
Die genauen Anforderungsmerkmale einer „Befähigten Person“ finden Sie in der TRBS 1203. In der Sprache der Juristen ist eine Elektrofachkraft auch als „Erfüllungsgehilfe“ definiert.
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Die Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 „Betrieb von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln“ (ehemals BGV A3) konkretisieren die Qualifikation der Elektrofachkraft. Relevant ist außerdem die DGUV Information 203-002 (ehemals BGI 548) „Elektrofachkräfte“. Für Anlagen, die an das öffentliche Elektrizitätsversorgungsnetz angeschlossen sind, gilt obendrein: Die Elektrofachkraft muss in das Installateurverzeichnis des Verteilungsnetzbetreibers (VNB) eingetragen sein.
Wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann auch als „Außenstehender“ elektrotechnisch tätig werden, natürlich nur in stark begrenztem Rahmen: Als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten oder elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP).
Die elektrotechnisch unterwiesene Person
Eine elektrotechnisch unterwiesene Person kann für Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln eingesetzt werden, wenn es unter der Leitung und Aufsicht der zuständigen Elektrofachkraft geschieht. Dazu gehört eine elektrotechnische Unterweisung über die jeweiligen Aufgaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten, über erforderliche Schutzeinrichtungen und -maßnahmen. Der Umfang der Leitung und Aufsicht richtet sich nach den Kenntnissen und Erfahrungen der elektrotechnisch unterwiesenen Person. Auch hierzu informieren die DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) und die DGUV Information 203-002 (BGI 548).
Elektrotechnische Laien
Eine Person, die weder Elektrofachkraft noch EuP ist, gilt als elektrotechnischer Laie ‒ übrigens auch ein Student der Fachrichtung Elektrotechnik, da er weder als Elektrofachkraft noch als elektrotechnisch unterwiesene Person betrachtet werden kann.
Beitrag aus dem Jahr 2015, zuletzt aktualisiert am 29.06.2021
Tipp der Redaktion
Sicherheitsunterweisung Elektrotechnik
- Erst- und Wiederholungsunterweisung für Elektrofachkräfte
- Modern und ohne Aufwand schulen
- Für die Elektrosicherheit in Ihrem Betrieb nach DGUV- und VDE-Vorschriften
Kommentare
Kommentar von Giebel |
Verstehen kann man dieses Prozedere erst wenn man sich mit der sich massiv veränderten Gesetzeslage beschäftigt hat. Der Gesetzgeber zieht sich immer mehr aus der Affäre. Hier werden kaum noch klare Aussagen gemacht und diese widersprechen sich oftmals auch noch. Heute wir immer mehr Verantwortung auf den aktuellen AG abgewälzt. Der AG muss letztlich verantworten, wer wo eingesetzt wir. Dazu recht es nicht mehr aus, das er sich Zertifikate und Zeugnisse vorlegen lässt. Der AG muss nach einer eingehenden Prüfung die Ernennung zur EFK verfassen. Das kann er tun - auch wenn der MA vorher Becker gelernt hat. Nach 40 Berufsjahren stelle ich fest, das ein erlernter Beruf und jahrelange Berufspraxis nicht mehr wichtig ist. Bürokratische Absicherung ist die Zauberformel. Eigenverantwortung wird dem MA immer mehr aberkannt. Manchmal gut - aber nicht immer!
Kommentar von Schmid Manfred |
Hallo Herr B,
dazu gibt es in der VDE 0105 Teil 100 Abs.: 3.2.3 eine genaue Aussage.
Kommentar von Michael B. |
Was mich auch interessieren würde: Wie werde ich denn eine Elektrofachkraft, bzw. ab wann kann ich als solcher bezeichnet werden?
Ich bin gelernter Physiklaborant und habe meinen staatlich geprüften Techniker in Elektrotechnik gemacht. Bei meiner letzten Stelle war ich hin und wieder dabei , als Schaltschränke aufgebaut wurden und die 3-phasigen Prüfschränke aufgebaut und angeschlossen wurden.
Ein Unternehmen fragte mich, ob ich selbst denn Schaltschränke bauen dürfte. Wahrscheinlich nicht, aber was kann ich machen, damit ich das darf?
Kommentar von N.Poggenwisch |
Die Anregung von Herrn Breitenscheidt, sich ins Ausland zu orientieren, finde ich sehr gut. Das schont unsere Unfallstatistik.
Kommentar von Schmid Manfred |
Hallo Herr von Breitenscheidt,
ich denke das Sie mit Ihrer Kritik über das Ziel gehen.
Tatsächlich wird hier , insbesondere bei sensiblen Arbeiten wie eben z,B. Prüfen von Anlagen usw. ein gewisses Maß an Erfahrung. die sich nun mal erst mit den Berufsjahren ansammelt- benötigt.
Keinesfalls sollte dies zur Abwertung der in der BRD sehr gute Dualen Ausbildung führen.
Im Gegenteil kann ich Ihnen versichern das diese Art der Ausbildung im weiten Umfeld Europas sehr hoch eingeschätzt wird.
Kommentar von Julius von Breitenscheidt |
Ein ausgebildeter Elektroniker ist also keine "Fachkraft"?
So einen Blödsinn habe ich bisher selten gelesen. In der Ausbildung erlangt man keine Berufserfahrung? Wozu werden dann noch Elektroniker ausgebildet? Warum sollen die Jugendlichen noch eine technische Ausbildung machen, wenn sie sich danach noch beweisen müssen?
Man darf sich nicht wundern, wenn irgendwann gar kein Jugendlicher mehr eine betriebliche Ausbildung absolvieren will. Da lernt ein Mensch 3 1/2 Jahre seines Lebens, was er für den Beruf braucht und ist am Ende ... was denn? Der Idiot, der eine Elektro-Ausbildung machen wollte?
Das BESTE ist, wenn man sich im Ausland orientiert, wo ausgebildete Kräfte noch geschätzt werden.
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