Qualifikationen für das Arbeiten unter Spannung (AuS)

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Arbeiten unter Spannung dürfen nur mit spezieller Ausbildung ausgeführt werden
Arbeiten unter Spannung dürfen nur mit spezieller Ausbildung ausgeführt werden (Bildquelle: pichitstocker/iStock/Getty Images)

Nur speziell ausgebildetes Fachpersonal darf Arbeiten unter Spannung (AuS) ausüben. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Arbeiten unter Spannung nur Mitarbeitern übertragen werden, die für diese AuS-Tätigkeiten ausgebildet wurden und dafür befähigt sind.

Was braucht man, um Arbeiten unter Spannung durchführen zu können?

Voraussetzungen für die Befähigung zum Arbeiten unter Spannung sind nach DGUV Regel 103-011 (ehemals BGR A3):

  • Elektrofachkraft, im Ausnahmefall auch elektrotechnisch unterwiesene Person
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Gesundheitliche Eignung – diese kann z.B. durch die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach dem BG-Grundsatz G 25 „Fahr-, Steuer. und Überwachungstätigkeiten“ nachgewiesen werden.
  • Erste-Hilfe-Ausbildung inkl. Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW).
  • Entscheidend für die Eignung ist, ob in Abhängigkeit vom beabsichtigten Grad der Befähigung zum Arbeiten unter Spannung ausreichende Grundkenntnisse und Erfahrungen zum Erkennen und Vermeiden von Gefahren durch Elektrizität vorhanden sind.
  • Hierzu gehört, dass die Elektrofachkraft die vorgesehenen Arbeits- und Montageverfahren im spannungslosen Zustand beherrscht und mit den elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, an denen Arbeiten unter Spannung durchgeführt werden sollen, technisch vertraut ist.

Qualifikationen und Aufgaben des Personals

Die befähigte Person

Befähigte Person ist, wer aufgrund einschlägiger fachlicher Ausbildung, Kenntnis und Erfahrung bei den jeweiligen Arbeiten die auftretenden elektrischen Gefährdungen erkennen und die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes treffen kann.

Die Elektrofachkraft

Elektrofachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

Um die Befähigung für die Durchführung von Arbeiten unter Spannung zu erlangen, müssen Elektrofachkräfte eine Spezialausbildung absolvieren.
Um die Befähigung für die Durchführung von Arbeiten unter Spannung zu erlangen, müssen Elektrofachkräfte eine Spezialausbildung absolvieren (Bildquelle: Rebecca Grabill/iStock/Getty Images)

Die elektrotechnisch unterwiesene Person

Elektrotechnisch unterwiesene Person ist, wer durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde.

Der Anlagenverantwortliche

Anlagenverantwortlicher ist eine Person, die beauftragt ist, die unmittelbare Verantwortung für den Betrieb der elektrischen Anlage zu tragen. Erforderlichenfalls kann diese Verantwortung teilweise auf andere Personen übertragen werden. Der Anlagenverantwortliche erteilt die Arbeitserlaubnis zum AuS.

Der Arbeitsverantwortliche

Arbeitsverantwortlicher ist eine Person, die beauftragt ist, die unmittelbare Verantwortung für die Durchführung der Arbeiten unter Spannung zu tragen. Erforderlichenfalls kann diese Verantwortung teilweise auf andere Personen übertragen werden. Der Arbeitsverantwortliche holt die Arbeitserlaubnis zum AuS vom Anlagenverantwortlichen ein und meldet ihm Beginn und Ende der AuS.

Erforderliche Kenntnisse für Arbeiten unter Spannung

Für das Arbeiten unter Spannung muss die befähigte Person folgende Kenntnisse haben:

Anlagenverantwortlicher (Elektrofachkraft)

  • Er muss die Grundsätze des Arbeiten unter Spannung kennen.
  • Er muss die Arbeitsverfahren so weit beurteilen können, dass er die Auswirkungen der AuS auf Anlagen in seinem Zuständigkeitsbereich abschätzen kann.

Vorgesetzter des Arbeitsverantwortlichen (verantwortliche Elektrofachkraft)

  • Er muss die Grundsätze des Arbeiten unter Spannung kennen.
  • Er muss die Qualifikation der Mitarbeiter kennen.

Arbeitsverantwortlicher (Elektrofachkraft)

  • Er muss einen Befähigungsnachweis AuS haben (Grund- und Spezialausbildung für AuS).
  • Er muss die Qualifikation der Mitarbeiter kennen.

Ausführender der AuS (Elektrofachkraft, für einzelne Tätigkeiten elektrotechnisch unterwiesene Person)

  • Er muss einen Befähigungsnachweis AuS haben (Grund- und Spezialausbildung für Arbeiten unter Spannung).

Je nach Schwierigkeitsgrad der Arbeiten unter Spannung können die oben genannten Verantwortlichen auch ein und dieselbe Person sein.

Autoren: Dr.-Ing. Peter Hasse, Dipl.-Ing. Walter Kathrein

Beitrag aus dem Jahr 2018, wurde geprüft und aktualisiert am 16.11.2020

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Kommentare

Kommentar von Dirk Meschke |

muss der Arbeitgeber/VEFK den Ausfuehrenden berufen?
Wenn ja, zu einer befaehigten Person oder zu einer EFK fuer AuS oder was auch immer

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