Blitzeinschläge sind mit erheblichen Gefährdungen verbunden. Sie können Menschen und Tiere gefährden, Brände und Explosionen auslösen, elektrotechnische Anlagen und Geräte beschädigen sowie Überspannungen in leitfähigen Strukturen verursachen. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) wurden 2024 rund 220.000 Blitz- und Überspannungsschäden gemeldet, die bei den Versicherern einen Schadensaufwand von rund 350 Millionen Euro verursachten – der höchste Wert seit mehr als zwei Jahrzehnten.
Neufassung ersetzt 14 Jahre alte Vorgängerversion
Vor diesem Hintergrund gewinnt der Schutz von Menschen, Tieren und technischen Anlagen vor Blitzeinwirkungen zunehmend an Bedeutung. Eine zentrale Regelsetzung bildet hierbei die DIN EN IEC 62305-3 (VDE 0185-305-3) „Blitzschutz – Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen“, die Teil der vierteiligen Normenreihe DIN EN IEC 62305 (VDE 0185-305) ist (vgl. unten). Im Oktober 2025 hat die DKE (Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE) eine Neufassung der Norm veröffentlicht, die die bislang geltende Fassung aus dem Jahr 2011 ersetzt und gegenüber dieser mehrere wesentliche Änderungen aufweist. Der Anwendungsbeginn der Neufassung datiert auf den 01.10.2025. Für die Vorgängerversion besteht eine Übergangsfrist bis zum 31.10.2027.
Systematik und Anwendungsbereich der Normenreihe DIN EN (IEC) 62305 (VDE 0185-305)
Die Normenreihe DIN EN (IEC) 62305 (VDE 0185-305) umfasst insgesamt vier Teile:
- DIN EN 62305-1 (VDE 0185-305-1) „Blitzschutz – Teil 1: Allgemeine Grundsätze“
- DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305-2) „Blitzschutz – Teil 2: Risiko-Management“
- DIN EN IEC 62305-3 (VDE 0185-305-3) „Blitzschutz – Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen“
- DIN EN 62305-4 (VDE 0185-305-4) „Blitzschutz – Teil 4: Elektrische und elektronische Systeme in baulichen Anlagen“
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