Schutz bei Fehlerströmen

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Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) nach VDE 0100-530 unterweisen
Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) nach VDE 0100-530 unterweisen (Bildquelle: vydrin/iStock/Getty Images)

Auswahl von RCDs unter Berücksichtigung der Schutzziele

Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen als Schutzmaßnahme „automatische Abschaltung der Stromversorgung“

gemäß DIN VDE 0100-410:2018-10 („Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 4-41 Schutzmaßnahmen — Schutz gegen elektrischen Schlag“) Abschn. 411

In TN-Systemen und in TT-Systemen sind Schutzeinrichtungen zu verwenden, die die Abschaltbedingungen unter Berücksichtigung der Abschaltzeit nach Tabelle 41.1 erfüllen. Dabei ist zu beachten, dass in TN-C-Systemen keine Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) verwendet werden.

Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen als zusätzlicher Schutz

gemäß DIN VDE 0100-410:2018-10 („Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 4-41 Schutzmaßnahmen — Schutz gegen elektrischen Schlag“) Abschn. 415.1

Das Verwenden von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom, der 30 mA nicht überschreitet, hat sich in Wechselstromsystemen als zusätzlicher Schutz bewährt:

  • beim Versagen von Vorkehrungen für den Basisschutz (Schutz gegen direktes Berühren) und/oder von Vorkehrungen für den Fehlerschutz (Schutz bei indirektem Berühren) oder
  • bei Sorglosigkeit durch Benutzer. Das Verwenden solcher Einrichtungen ist nicht als alleiniges Mittel des Schutzes gegen elektrischen Schlag anerkannt.

Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen zum Brandschutz

gemäß DIN VDE 0100-530:2018-06 („Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 530 Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel — Schalt- und Steuergeräte“) Abschn. 532.2

Sind Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) als Maßnahme für den vorbeugenden Brandschutz gefordert, müssen solche mit einem Bemessungsdifferenzstrom von nicht größer als 300 mA eingesetzt werden.

Downloadtipps der Redaktion

Prüfliste „Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD)“

Hier gelangen Sie zum Download.

„Prüfbericht Erprobung“

Hier gelangen Sie zum Download.

Besonderheiten bei der Errichtung von elektrischen Anlagen auf Baustellen

gemäß DIN VDE 0100-704:2018-10 („Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 7-704 Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art — Baustellen“) Abschn. 704.410, Abschn. 704.411 und Abschn. 704.531.3

Für Stromkreise zur Versorgung von Steckdosen mit Bemessungsströmen bis 32 A müssen Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom, der nicht größer als 30 mA ist, eingesetzt werden. Bei Stromkreisen zur Versorgung von Steckdosen mit Bemessungsströmen über 32 A müssen Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer 500 mA als Abschalteinrichtung verwendet werden. Drehstrom-Steckdosen auf Baustellen bis einschließlich 63 A müssen mit einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) vom Typ B geschützt werden.

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Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) für den Fehlerschutz

Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) müssen den Fehlerschutz nach DIN VDE 0100-410 Abschn. 411.3 sicherstellen. Die Auswahl der Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) hat nach dem System der Art der Erdverbindung zu erfolgen.

Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) im TN-System

  • Sie sind am Anfang des zu schützenden Teils der Anlage zu errichten.
  • Anforderungen bezüglich unerwünschten Abschaltens sind zu berücksichtigen.
  • Die Aufteilung des PEN-Leiters darf nur auf der Versorgungsseite erfolgen.
  • RCDs dürfen in TN-C-Systemen nicht verwendet werden.

Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) in TT-Systemen

  • Sie sind am Anfang des zu schützenden Teils der Anlage zu errichten.
  • Anforderungen bezüglich unerwünschten Abschaltens sind zu berücksichtigen.
  • Der Bemessungsdifferenzstrom IΔN darf den jeweiligen Stromwert nicht überschreiten, der sich aus dem maximalen Erdungswiderstand RA der Körper des zu schützenden Teils der Anlage ergibt, damit im Fehlerfall die zulässige Berührungsspannung von 50 V nicht überschritten wird.
  • Autor:

    Dipl.-Ing. Sven Ritterbusch

    Geschäftsführender Gesellschafter der GAB Ingenieure GmbH

    Ritterbusch Sven

    Im Jahr 2013 gründete Dipl.-Ing. Sven Ritterbusch die GAB Ingenieure GmbH, die Unternehmen in den Bereichen Arbeitsschutz und Brandschutz berät. Dort ist er als geschäftsführender Gesellschafter und VdS-anerkannter Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen tätig.

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Kommentare

Kommentar von Schmid M |

Ein Hinweis auf die Abweichungen / Toleranzen bei der Fertigung der RCD sollte nicht fehlen.

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