Prüfung von RCD Typ B

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Prüfen Sie FI-Schalter (RCDs) nach VDE 100-600
Prüfen Sie FI-Schalter (RCDs) nach DIN VDE 100-600. (Bildquelle: Vladimir Vydrin/iStock/Thinkstock)

Frage aus der Praxis

Nach welcher Norm sind RCD (FI-Schutzschalter) des Typ B bei neu errichteten Niederspannungsanlagen zu prüfen? Kann die DIN VDE 100-600 mit der DIN VDE 0100-410 Auslösestrom innerhalb von 15 mA bis max. 30 mA und max. 200 ms AC und DC angewendet werden?

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Antwort des Experten

FI-Schalter prüfen nach DIN VDE 0100-600

Fehlerstromschutzschalter (RCD) müssen nach den Vorgaben der DIN VDE 0100-600:2017-06 (Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 6: Prüfungen“) vor der ersten Inbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft geprüft werden. Diese Prüfung hat das Ziel, die Wirksamkeit der vereinbarten Schutzmaßnahmen der elektrischen Anlage nachzuweisen.

Abschaltzeiten nachweisen

Hierbei muss unter anderem die Abschaltzeit gemäß DIN VDE 0100-410:2018-10 („Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 4-41: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen elektrischen Schlag“), Abschnitt 411.3.2.2 und somit die Funktionsfähigkeit des Fehlerschutzes (Schutz gegen direktes Berühren) nachgewiesen werden. Die Bedingungen dieser Schutzmaßnahme gelten auch als erfüllt, wenn die Abschaltung spätestens mit dem Erreichen des Bemessungsdifferenzstroms des FI-Schutzschalters erfolgt.

Aufgrund der Tatsache, dass Ableitströme niemals komplett ausgeschlossen werden können, muss die Abschaltung eines RCD in einem definierten Bereich des Fehlerstroms stattfinden.

Im Falle des Einsatzes eines Fehlerstromschutzschalters mit einem Bemessungsdifferenzstrom von IΔN = 30 mA liegt dieser Bereich zwischen IΔN = 15 mA und IΔN = 30 mA. Die Auslösezeit liegt im Falle des Einsatzes eines RCD des Typ B bei 300 ms mit 1-fachem Bemessungsdifferenzstrom.

Verwenden Sie geeignete Messgeräte

Zur Überprüfung von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) und den genannten Bedingungen müssen gemäß DIN VDE 0100-600:2017-06 geeignete Messgeräte verwendet werden, die die Anforderungen der DIN VDE 0413-6:2008-05 (Elektrische Sicherheit in Niederspannungsnetzen bis AC 1.000 V und DC 1.500 V – Geräte zum Prüfen, Messen oder Überwachen von Schutzmaßnahmen Teil 6: Wirksamkeit von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) in TT-, TN- und IT-Systemen“) erfüllen. Erfolgt die Abschaltung der Stromversorgung wie in Ihrem Fall durch eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung des Typ B, so sind zum Nachweis der Wirksamkeit Messgeräte mit ansteigendem Gleichstrom geeignet.

Die genannten Angaben verstehen sich unter Berücksichtigung weiterer Normen sowie abweichender Netzformen. Hierbei sind insbesondere ergänzende Anforderungen an den Brandschutz gemäß DIN VDE 0100-420:2022-06 („Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 4-42: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen thermische Auswirkungen“) oder VDS 3501:2021-10 („Isolationsfehlerschutz in elektrischen Anlagen mit elektronischen Betriebsmitteln“) zu erwähnen.

Beitrag aus dem Jahr 2016, wurde geprüft und aktualisiert im September 2022

  • Autor:

    B. Eng., MBA Jörg Belzer

    Leiter der technischen Abteilung des Logistikzentrums einer Handelskette

    Belzer, Joerg

    Jörg Belzer leitet heute die technische Abteilung eines Logistikzentrums einer großen Handelskette.

    Er absolvierte eine Ausbildung zum Energieanlagenelektroniker und war anschließend mehrere Jahre in der elektrotechnischen Instandhaltung tätig. Nach dem anschließenden nebenberuflichen Ingenieurstudium konnte er die gesamttechnische Leitung des Unternehmens übernehmen.

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Kommentare

Kommentar von Koyo Takki |

Keine DiN-Vogabe darf eine juristisch zwingende Eigenschaft besitzen, hat eine empfehlende verallgemeinernde! Erst mit dem Bezug auf eine solche DiN im Auftrag wird sie bindend für den Installateur/Planer/Techniker!
Zu jedem Betriebsmittel ist das Wissen/die Kenntnis seiner Daten erforderlich, um deren korrekte Funktionen zu messen/testen. So werden nach der Fertigung jedes RCDs/RCBOs sie mit dem halben (!) Nenn-Strom getestet, bei dem es innerhalb einer 50-Hz-Halbwelle – also viel kürzer als 20 ms – auslösen muss, jedoch nicht unter ⅙, damit kapazitive Ströme unwirksam bleiben.

Kommentar von Ludger Gödde |

Hallöchen, ich beabsichtige eine Wallbox von SolarEdge zu kaufen Typ: SE-VEK22Cxx-01.
In dem Datenblatt steht das ein Gleichstrom-Fehlerstromerfassungsgerät (RDC-DD) verbaut ist.
Meiner Ansicht nach benötige ich keinen separat vorgeschalteten Fi- Schutzsch. Typ B oder ähnlich.
Ist das so? Ich bin selbst Elektroinstallateur, aber seit kurzen nicht mehr im Arbeitsleben.
Mfg ludger Gödde

Kommentar von Braun Matthias |

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung mit Analyse der Ausfallraten wurde die Prüffrist der RCD Messungen (Auslösestrom, Auslösezeit) auf 2 Jahre ermittelt. Gemäß Herstellerangaben wird die mech. Prüftaste zudem jährlich betätigt und dokumentiert. Ist diese Vorgehensweise konform den Forderungen der BetrSichV und DGUVV3 ?

MfG
Matthias Braun

Kommentar von Hamann |

Sehr geehrte Damen und Herren, wenn ich die Messung von RCD Typ A nach dem Messverfahren mit positiver und negativer Halbwelle (Automatik Messfunktion IT 130) nutze werden mir im Prüfprotokoll z.B. bis 1,4 x _Nennfehlerstrom angezeigt (bis 42mA). Wie mache ich das dem Kunden am besten ersichtlich das hier bei diesem Messverfahren und TYP RCD Werte von über 30mA immer noch als Prüfung bestanden gelten? Ich nutze das beim Messgerät mitgelieferte ZVEH Protokoll, bei dem ich nicht so viele Möglichkeiten habe extra Einträge zu machen oder das Formular selber zu bearbeiten. Meine eigene Lösung war bisher in der letzten Seite in der Anlagenstruktur den Hinweis in die unersten Zeilen bei Elektroinstallationsgeräte mit einzufügen:
“RCD Typ A
Messverfahren:
AUTO Halbwellen.
Max Id = 1,4xI dn.“
Im Protokoll ist unter den Messwerten bei RCD bereits I dn = 30mA angegeben.
Wenn ich ein Protokoll z.B. der Erstprüfung eines Kollegen bei der Wiederholugsprüfung begutachten möchte ist mir aufgefallen das ich nicht erkennen kann ob nur eine einfache Messung I F Rampe für RCD wie Typ AC gemacht wurde oder die Halbwellen gemessen wurden wie bei RCD Typ A gefordert um die Abschaltbedingungen nachzuweisen.
Freue mich auf Ihre Lösungen oder Ratschläge.

Kommentar von elemeister |

Hallo,
durch immer mehr elektronische Geräte und zur Ladung und Betrieb von den Teilen entstehen ja daduch in der Summe immer mehr Gleichfehlerströme im Netz. Nun arbeite ich in einem öffentlichen Krankenhaus, daher meine Frage:
Ist es hier sinnvoll und auch vorgeschrieben FI (RCD) vom Typ B zu verbauen.

Kommentar von Hans-Peter Görlich |

Bei RCD Typ darf die Auslösung mit ansteigendem Gleichstrom bis max. 2 x I_Nennfehlerstrom (z.B. bei 30mA bis max. 60mA) erfolgen.
Bei pulsierendem Wechselstrom liegt dieser Wert übrigens bei 1,4 x I_Nennfehlerstrom.

Kommentar von Andreas Waldner |

Sehr geehrte Damen und Herren,
ist es richtig das ein RCD vom Typ B innerhalb von 300mS abschalten muss? Laut VDE 0100-410 Tabelle 41.1. ist im TN-Systhem eine max. Abschaltzeit von 400mS vorzusehen.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Waldner

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