„Woran liegt's, dass ständig der FI rausfliegt?“

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FI an neuer Maschine fliegt
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Frage aus der Praxis

Wir haben eine neue Maschine bekommen, bei der der FI-Schutzschalter ständig fliegt. Abgesichert 30 mA. Nun fordert der Hersteller einen FI mit 300 mA. Unter welchen Bedingungen dürfen 300 mA eingesetzt werden, wenn an dem Verteiler auch ganz nomale Schukosteckdosen und andere Maschinen hängen?

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Antwort des Experten

Maßgebend sind die Normen DIN VDE 0100-410 „Schutzmaßnahmen: Schutz gegen elektrischen Schlag“ und DIN VDE 0100-530 „Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Schaltgeräte und Steuergeräte“.

Nach DIN VDE 0100-410 Abschn. 411.3.3 müssen Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht mehr als 30 mA in folgenden Fällen vorgesehen werden:

  • Steckdosen in Endstromkreisen für Wechselstrom (AC) mit einem Bemessungsstrom nicht größer als 32 A, die für die Benutzung durch Laien und zur allgemeinen Verwendung bestimmt sind.
    Ausnahme: wenn im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Maßnahmen festgelegt wurden.
  • Endstromkreise mit fest angeschlossenen ortsveränderlichen Betriebsmitteln für Wechselstrom (AC) im Außenbereich mit einem Bemessungsstrom nicht größer als 32 A.

Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom von nicht mehr als 300 mA sind nur in elektrischen Anlagen gefordert, die in feuergefährlichen Betriebsstätten errichtet wurden (DIN VDE 0100-420 Abschn. 422.3).

Alle anderen Bedingungen (Schutzmaßnahmen) hat der Betreiber zu bestimmen.

Sie sollten erst einmal die elektrische Ausrüstung der Maschine (DIN VDE 0113-1) prüfen.

  1. Was hat der Hersteller in den Unterlagen zu Anschlussbedingungen für die Maschinen geschrieben (Betriebsanleitung, Herstellererklärung/Lieferbedingungen)?
  2. Sind Frequenzumrichter in der Maschine verbaut? Wenn ja, wurde der richtige RCD Typ B (IDN < 30 mA) verwendet?
  3. Wie viele Betriebsmittel sind im RCD-geschützen Stromkreis vorhanden? Jedes Endgerät/jeder Verbraucher darf einen Ableitstrom von 0,5 mA gegen Erde haben. Nach DIN VDE 0100-530 sollte ein ungewolltes Auslösen verhindert werden, wenn der RCD-geschützte Stromkreis nur mit Verbrauchern/Endgeräten geplant wird, deren Ableitstrom 30 % des Bemessungsdifferenzstroms der RCD nicht überschreitet. Oder anders ausgedrückt: Es dürfen nur 18 Endgeräte/Verbraucher/Betriebsmittel an den RCD-geschützen Stromkreis (RCD mit IDN < 30 mA) angeschlossen sein.

Danach sind weitere Maßnahmen erforderlich, wie z.B. Stromkreis aufteilen.

Downloadtipps der Redaktion

Prüfliste „Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD)“

Hier gelangen Sie zum Download.

„Prüfbericht Erprobung“

Hier gelangen Sie zum Download.

aktualisiert im Juli 2022

  • Autor:

    Dipl.-Ing. Sven Ritterbusch

    Geschäftsführender Gesellschafter der GAB Ingenieure GmbH

    Ritterbusch Sven

    Im Jahr 2013 gründete Dipl.-Ing. Sven Ritterbusch die GAB Ingenieure GmbH, die Unternehmen in den Bereichen Arbeitsschutz und Brandschutz berät. Dort ist er als geschäftsführender Gesellschafter und VdS-anerkannter Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen tätig.

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Kommentare

Kommentar von Thomas Fischer |

Ein sehr hilfreicher Artikel. Danke

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