Errichten und Betrieb elektrischer Anlagen – rechtliche Grundlagen

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Elektrische Anlagen sicher errichten und betreiben – aber welche rechtlichen Grundlagen gelten hier?
Elektrische Anlagen sicher errichten und betreiben – aber welche rechtlichen Grundlagen gelten hier? (Bildquelle: lilu_foto/iStock/Getty Images)

Beim Errichten und Betreiben elektrischer Anlagen sind zahlreiche Verordnungen, Gesetze und VDE-Bestimmungen zu beachten. Kommt der Betreiber den Forderungen nicht nach, ist dies ein klarer Verstoß gegen seine Pflichten wie der fachgerechten Prüfung und Wartung.

Die diesbezüglichen Anforderungen an Generalunternehmer, Planer, Elektroinstallateure und Sachverständige sind derzeit so hoch wie nie zuvor und setzen neben der genauen Kenntnis von Brandschutzrichtlinien der entsprechenden Landesbauordnungen, Behörden und Berufsfeuerwehren auch die genaue Kenntnis der allgemein anerkannten Regeln der Technik, wie z.B. der VDE-Bestimmungen und der VdS-Richtlinien des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), voraus.

Rechtlicher Hintergrund

Die gesetzliche Grundlage der Regelung für das Errichten und Betreiben elektrischer Anlagen ist im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) verankert.

In der aktuell gültigen Fassung vom 7. Juli 2005 wird in § 49 EnWG eindeutig Bezug auf die Bestimmungen des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) genommen worden, womit diese Bestimmungen im Rahmen der allgemein anerkannten Regeln der Technik Gesetzescharakter erhalten. Mit der gesetzlichen Verankerung wird des Weiteren eine rechtliche Grundlage für die strafrechtliche Verfolgung bei Zuwiderhandlung gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik durch den Gesetzgeber geschaffen.

Downloadtipps der Redaktion

Arbeitsanweisung „Niederspannungsanlagen – AuS nach VDE 0105-100“

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E-Book: „Prüfprotokolle für die Elektrofachkraft“

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Checkliste für die Sichtprüfung ortsfester elektrischer Arbeitsmittel und Anlagen

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Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Neben dem Energiewirtschaftsgesetz, stellt die bundesweit geltende Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine erhebliche Eigenverantwortung an den Betreiber elektrischer Anlagen dar. Mit Einführung der BetrSichV im September 2002, ist der Betreiber gesetzlich gefordert Prüfungen, Wartungen und Instandhaltungen angemessen selbst durchzuführen oder durchführen zu lassen und zu verantworten.

Dies bedeutet entgegen der allgemeinen Meinung keine Erleichterung im Hinblick auf die fachgerechte Prüfung, Wartung und Instandhaltung sondern vielmehr eine individuelle, notwendige Pflicht elektrische Anlagen regelmäßig fachgerecht zu prüfen, fachgerecht zu warten und fachgerecht instandzuhalten.

VDE-Bestimmungen

Die VDE-Bestimmungen befassen sich mit Festlegungen für das Errichten und Betreiben elektrischer Anlagen, einschließlich der zugehörigen elektrischen Betriebsmittel, so dass Personen, Geräte und die Anlagen selber bei ordnungsgemäßem Gebrauch bestmöglich geschützt werden.

So beschreibt die Normenreihe DIN VDE 0100 "Errichten von Niederspannungsanlagen" Anforderungen an die Errichtung sicherer und zuverlässiger Anlagen. Einige der wichtigsten Normen dieser Reihe sind z.B.:

  • DIN VDE 0100-420 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-42: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen thermische Auswirkungen“
  • DIN VDE 0100-530 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 530: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Schalt- und Steuergeräte”
  • DIN VDE 0100-600 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 6: Prüfungen”

Die Norm für den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen, die DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen – Teil 100: Allgemeine Festlegungen” ist eine der wichtigsten Normen für die Elektrofachkraft. Sie gilt für das Bedienen von und allen Arbeiten an, mit oder in der Nähe von elektrischen Anlagen aller Spannungsebenen. Die DIN VDE 0105-100 bildet die Grundlage für die wiederkehrende Prüfung elektrischer Anlagen.

Was gilt bei einer Normenberichtigung?

Am 01.10.2020 ist eine berichtigte Version der DIN VDE 0105-100 in Kraft getreten: die DIN VDE 0105-100/A1:2017-06. Bei Berichtigungen von Normen gibt es keine Übergangsfrist. Die Berichtigung gilt seit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung, da bei wesentlichen und gravierenden Fehlern in einer Norm die Korrektur unmittelbar greifen muss.

Besteht eine Umrüstpflicht beim Inkrafttreten neuer Normen?

Elektrische Anlagen, die bis zur Veröffentlichung (zum Gültigkeitsdatum der Inkraftsetzung) einer neuen VDE-Bestimmung fertig gestellt sind, dürfen in Betrieb bleiben. Eine Umrüstpflicht besteht zunächst nur dann, wenn in einer neueren Bestimmung auf die Notwendigkeit einer Anpassung hingewiesen wird.

Werden allerdings bei einer Prüfung Mängel festgestellt, die aufgrund der Belassung des alten Zustandes eine Gefahr für die Personen- und Anlagensicherheit darstellen, so kann auch von dem zuständigen Sachverständigen eine Entscheidung über die Notwendigkeit der Anpassung an die derzeit gültige(n) VDE-Bestimmung(en) getroffen werden.

Eine Anpassung ist immer erforderlich, wenn Teile der elektrischen Anlage umgerüstet oder neu errichtet werden. Der elektrotechnische Speisepunkt der umgerüsteten oder neu installierten elektrischen Anlage gilt hierbei als Orientierungshilfe, ab wo die elektrische Anlage den zum Zeitpunkt der Umrüst- oder Neuerrichtungsmaßnahme geltenden VDE-Bestimmungen genügen muss.

In besonderen Fällen kann es auch notwendig werden, die vor dem Speisepunkt bestehende elektrische Anlage anzupassen, z.B. falls durch die durchgeführten Änderungen der Schutz gegen elektrischen Schlag – und damit die elektrische Sicherheit – nicht mehr gewährleistet ist.

Harmonisierung der VDE-Bestimmungen

Die VDE-Bestimmungen können grundsätzlich nicht alle Eventualitäten und Sonderfälle berücksichtigen. Daher ist nach derzeitiger Rechtsauffassung, derjenige, der sich mit der Errichtung und dem Betrieb elektrischer Anlagen befasst, in jedem Einzelfall für die Einhaltung der „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ selbst verantwortlich. Im Rahmen der europaweiten Harmonisierung der VDE-Bestimmungen erhielten einige neue Haupttitel. So erhielt die VDE 0100 mit dem früheren Haupttitel "Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 Volt" den neuen Haupttitel „Errichten von Niederspannungsanlagen“.

Besonders die neue Struktur der europaweit harmonisierten VDE-Bestimmungen haben in letzter Zeit immer wieder Verständnisdiskussionen ausgelöst. Eine europaweit harmonisierte VDE-Bestimmung besitzt zwei wichtige Teile, zum einen die europaweit gültigen Mindestanforderungen der Europäischen Norm und zum anderen die ausschließlich für Deutschland geltenden Anforderungen des nationalen Vorwortes.

VdS-Richtlinien

Die technischen Publikationen (VdS-Richtlinien) des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) gelten streng juristisch gesehen als Regelungen einer rein privatrechtlichen Institution, womit ihre Anwendung jedem freisteht. Dies hat in der Vergangenheit oftmals dazu geführt, dass sie nicht berücksichtigt wurden.

Doch bei genauerer Betrachtung dieser Richtlinien, ist festzustellen, dass fast alle Erläuterungen und Forderungen dieser Richtlinien durch Querverweise auf die entsprechenden VDE-Bestimmungen begründet sind. Ein Außerachtlassen der in den VdS-Richtlinien festgelegten Anforderungen ist damit gleichbedeutend mit einer Außerachtlassung der entsprechenden Bestimmungen. Juristisch wird dies als eine Vernachlässigung oder Nichtbeachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes ausgelegt und kann somit im Schadensfall zu zivil- oder strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Weiterhin ist zu beachten, dass Objekte, die nach ihrer Fertigstellung versichert werden müssen, in der Regel nur dann in den Genuss von spürbaren Rabatten der Versicherungsprämien kommen, wenn Sie auch den Anforderungen der VdS-Richtlinien genügen. Somit schafft der Blick von Planern, Errichtern und Betreibern elektrischer Anlagen auf geltende VdS-Richtlinien, auch nach der Bauphase und Endabnahme potenziell zufriedene Kunden, was in unserer Dienstleistungsgesellschaft in der Regel zu attraktiven Folgeaufträgen führt.

Autor: Dipl.-Ing. Holger Bluhm, VdS-anerkannter Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen

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Kommentare

Kommentar von DiSaMiJo |

Guten Tag,
mich würde interessieren, wie eine Energieanlage abgegrenzt wird. In den beschriebenen Gesetzen ist das nicht geregelt, wobei die Normenreihe VDE 0100 durchaus mit seinen Teilen einen Rahmen absteckt.

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