Energieeffizienzgesetz (EnEfG) beschlossen
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Klare Energieeffizienzziele, konkrete Effizienzmaßnahmen sowie Effizienzstandards – das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ist beschlossen und verpflichtet Behörden, Unternehmen und Rechenzentren zum Energiesparen.
Das Energieeffizienzgesetz und seine wichtigsten Regelungen
Der Energieverbrauch muss dauerhaft sinken. Mit dem EnEfG („Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes“) wurde nun erstmals ein sektorübergreifender gesetzlicher Rahmen zur Steigerung der Energieeffizienz geschaffen. Die Ziele für 2030 entsprechen den Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) für Deutschland.
Primär- und Endenergieverbrauch senken
Bis 2030 sollen in Deutschland der Primär- und Endenergieverbrauch sinken. Für den Endenergieverbrauch bedeutet das eine Reduzierung um 500 TWh gegenüber dem aktuellen Niveau. Für eine frühzeitige Planungs- und Investitionssicherheit ist ein Endenergieverbrauchsziel für das Jahr 2045 vorgesehen, welches man 2027 überprüft und bei Bedarf anpasst.
Die Bundesregierung wird dem Bundestag künftig berichten, wie gut das Energieeffizienzgesetz wirkt und wo Deutschland steht, um eventuell nachzusteuern zu können.
Die öffentliche Hand als Vorbild
Ab 2024 sind Bund und Länder verpflichtet, Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen und sollen so 45TWh bzw. 3 TWH Endenergie bis 2030 einsparen.
Insgesamt sollen Bund, Länder und Kommunen mit Energie- oder Umweltmanagementsystemen ihrer Vorbildfunktion bei der Steigerung der Energieeffizienz nachkommen und jährlich 2 % der Gesamtendenergie einsparen. Über die zu ergreifenden Maßnahmen entscheiden die öffentlichen Einrichtungen selbst.
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Energie- oder Umweltmanagement-Systeme in Unternehmen
Nach dem EnEfG sollen Unternehmen ab einem Gesamtendenergieverbrauch von 2,5 GWh wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen in Umsetzungsplänen erfassen und veröffentlichen. Über die Umsetzung geeigneter Maßnahmen entscheiden die Unternehmen selbst. Die Veröffentlichungen schaffen Transparenz über die Energieverbräuche, gleichzeitig bleibt das Ermessen, welche Schlussfolgerungen daraus zu ziehen sind, beim Unternehmen.
Außerdem verpflichtet das Energieeffizienzgesetz Unternehmen mit einem Energieverbrauch von durchschnittlich mehr als 7,5 GWh dazu, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen.
Weiter müssen Unternehmen künftig die Entstehung von Abwärme aus Produktionsprozessen vermeiden. Ist es nicht möglich, soll diese sinnvoll verwendet werden.
EnEfG stellt Anforderungen an Rechenzentren
Für Rechenzentren gelten Energieeffizienzstandards; in Zukunft muss auch hier die Abwärme genutzt werden. Alle Betreiber von großen Rechenzentren sollen zudem
- Strom aus erneuerbaren Energien nutzen,
- Informationen zu ihrem Energieverbrauch in ein öffentliches Register eintragen sowie
- ihre Kunden über den spezifischen Energieverbrauch informieren.
Quellen:
- www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/09/20230921-bundestag-beschliesst-energieeffizienzgesetz.html
- www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/energieeffizienzgesetz-2184812
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