Unfallbericht: Arbeiten unter Spannung an Erdkabeln
- (Kommentare: 0)
- Sicher arbeiten

Arbeitsauftrag
Zwei Monteure eines Montageunternehmens sollten für einen Regionalversorger an einer Endmuffe ein weiteres Kabelstück anschließen. Dafür musste die Endmuffe durch eine Verbindungsmuffe ersetzt werden. Wegen der Vielzahl der angeschlossenen Verbraucher konnte das Kabel nicht freigeschaltet werden. Die Arbeiten sollten deshalb unter Spannung ausgeführt werden.
Unfallhergang
Nach dem Einrichten des Arbeitsplatzes und dem Anlegen der persönlichen Schutzausrüstung begannen die Monteure mit dem Entfernen der Endmuffe. An den freigelegten Außenleitern wollten sie nun die Drehfeldrichtung bestimmen. Ein Monteur hielt hierzu das aus dem Erdreich herausragende Kabelende und der andere bestimmte mit einem Spannungsprüfer die Drehfeldrichtung.
Nach der Messung entfernte sich ein Kollege, um weitere Montageteile für die Verbindungsmuffe zu holen. Kurze Zeit später hörte er einen Schrei. Er drehte sich um und sah, wie sein Kollege mit bloßen Händen die unter Spannung stehenden Aderenden umfasste. Geistesgegenwärtig entriss er ihm das Kabelende, verständigte den Notarzt und begann sofort mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung. Dank der schnellen Hilfe konnte der Kollege gerettet werden.
Unfallanalyse
Der Monteur war für das Arbeiten unter Spannung ausgebildet worden. Zudem war ihm bewusst, dass das Kabel unter Spannung stand. Trotzdem legte er die Isolierhandschuhe ab, wahrscheinlich, um „besser“ die Einzeladern für die bevorstehende Montage zurechtzubiegen.
Der Monteur verstieß eindeutig gegen § 8 der DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (ehemals BGV A3). In Punkt 2 heißt es, dass nur unter Spannung gearbeitet werden darf, wenn „durch die Art der bei diesen Arbeiten verwendeten Hilfsmittel oder Werkzeuge eine Gefährdung durch Körperdurchströmung oder durch Lichtbogenbildung ausgeschlossen ist“.
Kommentare
Einen Kommentar schreiben