Asbestgefährdung bei Elektroarbeiten

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In vielen Materialien wurde Asbest verarbeitet. Auch bei Elektroarbeiten können Sie Asbest ausgesetzt sein.
In vielen Materialien wurde Asbest verarbeitet. Auch bei Elektroarbeiten können Sie Asbest ausgesetzt sein. (Bildquelle: LianeM/iStock/Getty Images)

Noch mehr als 30 Jahre nach dem bundesweiten Asbestverbot 1993 beschäftigt das Thema Asbest Arbeitsschützer, Umweltschützer und Ärzte. Auch Elektrofachkräfte und andere Beschäftigte in Elektroberufen sind von Asbestrisiken betroffen.

Asbest: Permanente Gefahr im Altbau

Asbest war jahrzehntelang ein sehr beliebter Baustoff. Denn nützliche Eigenschaften wie Hitzebeständigkeit, Chemikalienresistenz und hohe Elastizität sowie thermische und elektrische Isolierfähigkeit ermöglichten vielfältige Einsatzmöglichkeiten von Asbest. Egal ob in Dachplatten oder Wandverkleidungen, in Spachtelmasse oder Rohrdämmungen – bis zum Asbestverbot 1993 wurden in Deutschland rund 4,4 Millionen Tonnen Asbest verbaut. Bei Elektroarbeiten in Gebäuden, die bis 1993 errichtet wurden, müssen Sie sich also stets bewusst sein, dass Sie Asbestgefahren ausgesetzt sein können.

Gesundheitsgefahren durch Asbest

Gesundheitsgefahren durch Asbest bestehen, wenn Fasern freigesetzt werden, beispielsweise bei Sanierungsarbeiten. Werden die Asbestfasern eingeatmet, können sie zu Asbestose führen.

Bereits seit 1936 ist Asbestose, eine Verhärtung und Vernarbung der Lunge, als Berufskrankheit anerkannt. Mittlerweile ist bekannt, dass Asbest auch verschiedene Krebserkrankungen auslösen kann. Durch Einatmen der Asbestfasern kann beispielsweise Lungenkrebs oder ein Mesotheliom, ein Tumor des Lungen- und Bauchfells entstehen. Daher sollten Sie als Elektrofachkraft bei elektrotechnischen Arbeiten in asbestbelasteten Gebäuden stets alle notwendigen Schutzmaßnahmen beachten, um sich vor den Gesundheitsgefahren des Asbests zu schützen.

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Asbestgefahr in Elektroberufen

Als Elektrofachkraft können Sie bei zahlreichen elektrotechnischen Tätigkeiten auf Asbest stoßen. Sie können den Asbestgefahren beispielsweise bei den Folgenden elektrotechnischen Arbeiten ausgesetzt sein:

  • Der überdachte Fahrradabstellplatz einer Wohnanlage soll mit einer Beleuchtung versehen werden. Schon beim Säubern der Wellplatten mit dem Hochdruckreiniger werden Fasern freigesetzt, erst recht beim Schleifen, Anbohren und dem Verlegen von Leitungen.
  • Auf dem Dach einer Scheune soll eine Solaranlage montiert werden. Dabei ist Staub kaum zu vermeiden. Bestehen die Dachplatten aus Asbestzement, enthalten die Stäube krebserregende Asbestfasern.
  • Bei Umbauarbeiten in einem Gewerbebetrieb wird eine nicht mehr benötigte Abstellkammer zum neuen Serverraum. Hinter der abgehängten Zwischendecke müssen jede Menge Strom- und Datenleitungen verlegt werden. Enthalten die Deckenplatten Asbest, werden bei jeder Bearbeitung oder Beschädigung Fasern freigesetzt.

Auch bei Arbeiten an elektrischen Leitungen, die durch asbesthaltige Brandabschottungen geführt sind, müssen Sie mit Asbestrisiken rechnen. Selbst die Verkleidungen älterer Elektroschränke oder Nachtspeicheröfen können Asbest enthalten.

Elektrofachkraft: Das müssen Sie über Asbest wissen

In manchen Fällen ist das Bewusstsein für Asbestrisiken inzwischen gewachsen, so etwa bei Wellplatten aus Eternit. Allerdings sind viele asbesthaltige Materialien nicht ohne Weiteres zu erkennen. Denn Asbest wurde in über 3.500 Produkten verarbeitet. Gerade bei einem Putz oder Wandbelag lassen sich ohne Laboruntersuchung asbesthaltige Materialien kaum von ungefährlichen Materialien unterscheiden. Es ist also oft nicht ersichtlich, dass in einem Gebäude Asbest verbaut wurde.

Mittlerweile wurden zwar viele Gebäude bereits aufwändig saniert, das betrifft allerdings immer noch nur einen Bruchteil des Asbests, der damals in Deutschland verbaut wurde. Nun rollt eine Asbest-Welle auf Deutschland zu, da an immer mehr Gebäuden Sanierungen durchgeführt werden sollen, etwa um diese energieeffizienter zu machen oder seniorenfreundlicher zu gestalten. Dabei kann und wird es oft zur Freisetzung von Asbest-Fasern kommen.

Jede mechanische Bearbeitung wie Bohren oder Mauernutfräsen setzt auch in starkgebundenem Asbest Fasern frei. Genau diese Tätigkeiten fallen vor allem im Altbau häufig an, etwa wenn eine Elektroinstallation erneuert werden muss. Aus schwachgebundenen Asbestformen lösen sich Asbestfasern noch leichter, auch ohne mechanische Bearbeitung. Hier können Sie als Elektrofachkraft schon beim Inspizieren eines Kabelschachts den Asbestrisiken ausgesetzt sein.

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Asbest: besondere Schutzmaßnahmen erforderlich

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verbietet das „Arbeiten an asbesthaltigen Teilen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen.“ Sie regelt jedoch auch einige Ausnahmefälle wie Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI).

Grundlage aller Schutzmaßnahmen ist die Gefährdungsbeurteilung. Bei Arbeiten, bei denen Sie mit dem Gefahrstoff Asbest in Berührung kommen können, müssen Sie allerdings noch viele weitere Voraussetzungen erfüllen, wie die Anzeigepflicht gegenüber der Behörde, Anforderungen an die Sachkunde, Absaugung, Personenschleusen, Duschen usw. Wegen dieses Aufwands kommen Elektrobetriebe in eine Zwickmühle. Denn Asbest ist weit verbreitet, schwer zu erkennen und elektrotechnisches Personal muss vor Asbestgefährdungen geschützt werden. Andererseits wären Elektrosanierungen nur noch schwer durchführbar, wenn jeder elektrotechnischer Mitarbeiter für das Setzen einer neuen Steckdose in umfangreicher Schutzkleidung durch Schleusen und Duschen zu seinem Arbeitsplatz muss.

Hier ist die TRGS 519 „Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ hilfreich. Sie konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung und definiert unter anderem ASI-Arbeiten sowie „Tätigkeiten mit geringer Exposition“ und „Arbeiten geringen Umfangs“. Nicht bei allen Elektroarbeiten mit Asbestrisiko wird das gesamte Spektrum der Schutzmaßnahmen notwendig. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Erleichterungen vorgesehen. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie emissionsarme Verfahren nutzen.

In der DGUV Information 201-012 „Emissionsarme Verfahren nach TRGS 519 für Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien“ finden Sie Standardverfahren für Arbeiten mit geringer Asbest-Exposition. Hier sowie in der Liste der neu aufgenommenen anerkannten Verfahren bei der Asbestsanierung werden viele verschiedene Tätigkeiten wie Bohren, Schleifen, Ausstanzen oder Abstemmen aufgeführt, die auch im Rahmen von Elektroarbeiten notwendig werden können.

Wichtig zu wissen als Elektrofachkraft

In der TRGS 519 geht es allein um den Umgang mit Asbest bei ASI-Tätigkeiten. Andere Arbeiten, die keine Instandhaltungsmaßnahmen sind, wie beispielsweise das Montieren einer Solaranlage (egal ob Photovoltaik oder Solarthermie, ob mit Unterkonstruktion oder aufgeständert), fallen nicht unter die in der Gefahrstoffverordnung genannten Ausnahmen. Sie dürfen also auf einem Asbestzementdach grundsätzlich keine Solaranlage anbringen. Es bleibt nur der Rückbau und die Entsorgung des Asbests durch eine Fachfirma und das Anbringen der Solartechnik auf einem neu eingedeckten Dach.

  • Autor:

    Dr. Friedhelm Kring

    freier Lektor und Redakteur

    Kring, Friedhelm

    Dr. Friedhelm Kring ist freier Lektor, Redakteur und Fachjournalist mit den Schwerpunkten Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

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