Download: „Betriebsanweisung: Baustäube aus Bearbeitungsprozessen“
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![Betriebsanweisung: Baustäube aus Bearbeitungsprozessen Betriebsanweisung: Baustäube aus Bearbeitungsprozessen](assets/images/1/betriebsanweisung-baustaeube-9538d2dd.jpg)
Zu den Grundpflichten eines jeden Arbeitgebers gehört gemäß § 3 des Arbeitsschutzgesetzes, Maßnahmen für den Arbeitsschutz seiner Beschäftigten zu treffen. Ein wesentlicher Aspekt ist die Versorgung der Beschäftigten im Notfall. Wie verhält es sich hier bei Alleinarbeiten?
Betriebsanweisung für Baustäube aus Bearbeitungsprozessen
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