Wer darf die elektrotechnisch unterwiesene Person unterweisen?

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Manchmal unterschätzen die Elektrofachkräfte ihre Möglichkeiten und Verantwortung.
Manchmal unterschätzen die Elektrofachkräfte ihre Möglichkeiten und Verantwortung. (Bildquelle: monkeybusinessimages/iStock/Getty Images)

Frage aus der Praxis

Mein Kollege und ich verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung mit Gesellenbrief im Elektrohandwerk seit den 70er/80er Jahren. Unser Vorgesetzter möchte, dass wir nun Mitarbeiter ohne elektrotechnischen Hintergrund als elektrotechnisch unterwiesene Personen ausbilden, unterweisen und anweisen.

Dürfen wir das?

Antwort des Experten

Das dürfen Sie als Elektrofachkraft (EFK). Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) steht grundsätzlich unter der Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft. Die elektrotechnisch unterwiesene Person muss so unterwiesen werden, dass sie die übertragenen Aufgaben sowohl fachlich als auch von der Arbeitssicherheit her sicher bewältigen kann.

Elektriker mit langjähriger Berufserfahrung sind fachlich und berufspraktisch geradezu prädestiniert für solche Unterweisungen. Wichtig ist, dass Sie der elektrotechnisch unterwiesenen Person das notwendige Wissen auch verständlich beibringen, also zum Beispiel in einer logischen Reihenfolge und in einer für Laien verständliche Sprache.

Tipp der Redaktion

Wiederholungsschulung EuP

Wiederholungsschulung für die elektrotechnisch unterwiesene Person

  • Elektrotechnisches Wissen auffrischen.
  • Die jährliche Unterweisungspflicht einfach erfüllen.
  • Die EuP nachhaltig und zeitsparend unterweisen.
  • Mit Wissenstest und Teilnahmebestätigung.

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Noch ein Tipp dazu: Hinterfragen Sie nach der Unterweisung das geforderte Wissen. Wenn keine schriftliche Bestellung der elektrotechnisch unterwiesenen Person durchgeführt werden soll, sollten Sie sich auf jeden Fall Notizen darüber machen, wann Sie wen worin unterwiesen haben. Das Formular zur Bestellung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person finden sie hier.

Mit dieser Checkliste prüfen Sie, ob die elektrotechnisch unterwiesene Person qualifiziert ist: Anforderungsprofil an die elektrotechnisch unterwiesene Person.

  • Autor:

    Dipl.-Ing. Hans-Jörg Bauer

    Trainer, Dozent und Prüfer in der Aus- und Weiterbildung von Elektrofachkräften

    Hans-Jörg Bauer

    Hans-Jörg Bauer ist Elektromeister und Betriebswirt mit langjähriger Berufserfahrung in der Industrie als Trainer, Dozent und Prüfer in der Aus- und Weiterbildung von Elektrofachkräften in Theorie und Praxis.

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Kommentare

Kommentar von Victoria |

Passend dazu noch eine Frage: Darf eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in dem Bereich ihrer festgelegten Tätigkeit ebenfalls eine EuP anweisen, unterweisen und beaufsichtigen?

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