Wer darf die elektrotechnisch unterwiesene Person unterweisen?
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Frage aus der Praxis
Mein Kollege und ich verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung mit Gesellenbrief im Elektrohandwerk seit den 70er/80er Jahren. Unser Vorgesetzter möchte, dass wir nun Mitarbeiter ohne elektrotechnischen Hintergrund als elektrotechnisch unterwiesene Personen ausbilden, unterweisen und anweisen.
Dürfen wir das?
Antwort des Experten
Das dürfen Sie als Elektrofachkraft (EFK). Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) steht grundsätzlich unter der Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft. Die elektrotechnisch unterwiesene Person muss so unterwiesen werden, dass sie die übertragenen Aufgaben sowohl fachlich als auch von der Arbeitssicherheit her sicher bewältigen kann.
Elektriker mit langjähriger Berufserfahrung sind fachlich und berufspraktisch geradezu prädestiniert für solche Unterweisungen. Wichtig ist, dass Sie der elektrotechnisch unterwiesenen Person das notwendige Wissen auch verständlich beibringen, also zum Beispiel in einer logischen Reihenfolge und in einer für Laien verständliche Sprache.
Tipp der Redaktion

Wiederholungsschulung für die elektrotechnisch unterwiesene Person
- Elektrotechnisches Wissen auffrischen.
- Die jährliche Unterweisungspflicht einfach erfüllen.
- Die EuP nachhaltig und zeitsparend unterweisen.
- Mit Wissenstest und Teilnahmebestätigung.
Noch ein Tipp dazu: Hinterfragen Sie nach der Unterweisung das geforderte Wissen. Wenn keine schriftliche Bestellung der elektrotechnisch unterwiesenen Person durchgeführt werden soll, sollten Sie sich auf jeden Fall Notizen darüber machen, wann Sie wen worin unterwiesen haben.
Mit dieser Checkliste prüfen Sie, ob die elektrotechnisch unterwiesene Person qualifiziert ist: Anforderungsprofil an die elektrotechnisch unterwiesene Person.
Weitere Beiträge zur elektrotechnisch unterwiesenen Person
→ Aufgaben und Einsatzmöglichkeiten einer elektrotechnisch unterwiesenen Person
→ Wer ist eine elektrotechnisch unterwiesene Person?
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