Elektrofachkraft - kein Ausbildungsberuf
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Wir suchen eine Elektrofachkraft!
Betrachtet man die Seminarangebote der diversen Bildungsträger, so liegt die Vermutung nahe, dass man zumindest „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ erlernen kann. Ist Elektrofachkraft also ein Ausbildungsberuf?
Nein! Elektrofachkraft kann man nicht lernen – jedenfalls nicht im klassischen Sinne der dualen Berufsausbildung. Es gibt keine Ausbildung, an deren Ende das Zeugnis „Du bist jetzt Elektrofachkraft“ steht.
Qualifikationsstatus Elektrofachkraft
Doch man kann Elektrofachkraft werden. Elektrofachkraft ist nämlich ein Qualifikationsstatus. Dieser setzt sich (so übereinstimmend die Ansichten der gesetzlichen Unfallversicherungsträger in § 2 (3) DGUV Vorschrift 3 (frühere BGV A3) und des Verbands der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e.V. in DIN VDE 1000-10) aus den drei Komponenten
- fachliche Berufsausbildung,
- Kenntnisse und Erfahrungen im betreffenden Arbeitsgebiet und
- Kenntnisse einschlägiger Normen und Bestimmungen
zusammen.
Fachliche Berufsausbildung
Diese kann einerseits eine elektroaffine Berufsausbildung sein, andererseits erlaubt der VDE auch eine mehrjährige Tätigkeit auf dem betreffenden Gebiet. Um hier gleich die Auslegungsrichtung vorzugeben: als „mehrjährig“ sieht das Bundesarbeitsgericht einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren an.
Kenntnisse und Erfahrungen im betreffenden Arbeitsgebiet
Darauf aufbauend benötigt die zukünftige Elektrofachkraft Kenntnisse und Erfahrungen – natürlich wieder im betreffenden Arbeitsgebiet. Hier wird nun schnell klar, dass es eine allwissende und damit universell einsetzbare Elektrofachkraft nicht geben kann. Jemand, der Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Reparatur von Haushaltsgeräten gesammelt hat, wird nicht von einem Tag auf den anderen 20-kV-Transformatoren anschließen oder warten können. Für dieses Aufgabengebiet wäre er keine Elektrofachkraft – höchstens vielleicht eine elektrotechnisch unterwiesene Person, weil er die Gefahren kennt, die von einem bedrohlich schnurrenden Großtrafo ausgehen. Gerade die benötigten Erfahrungen machen das Zeitmoment deutlich – der eine hat sie eher, der andere später.
Kenntnisse einschlägiger Normen und Bestimmungen
Außerdem benötigt eine Elektrofachkraft Kenntnisse über die einschlägigen Normen bzw. Bestimmungen. Auch die richten sich ganz speziell an das Aufgabengebiet, welches die Elektrofachkraft wahrzunehmen hat: Während die Normenreihe DIN VDE 0100 bei 1.000 Volt endet, fällt der primärseitige Anschluss des Trafos in die VDE-Bestimmung 0101. Die 1 als Unterschied in der letzten Stelle macht in diesem Fall einen Faktor von bis zu 400 aus.
Im Hoch- und Höchstspannungsbereich gelten nun mal andere Spielregeln als bei Niederspannung. Und die muss man einfach gelernt haben, sonst sucht man bei 20 kV nach einem vielleicht nur größer dimensionierten Duspol. Eine Elektrofachkraft, die bislang in der Normenreihe VDE 0800 ff. zu Hause war und mit Spannungen über 40 oder 100 V nie viel zu tun hatte, wird daher einen Motorschutzschalter vielleicht nicht richtig auswählen können.
Nach Prüfung der Voraussetzungen kann der Unternehmer bei persönlicher Eignung den Mitarbeiter zur Elektrofachkraft ernennen.
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Ernennung zur Elektrofachkraft durch den Unternehmer
Allen Elektrofachkräften ist aber gemeinsam, dass ihr Status vom Unternehmer oder seiner verantwortlichen Elektrofachkraft „verliehen“ wird. Grund und Ursprung liegen ebenfalls in der DGUV Vorschrift 3. Deren § 3 (1) schreibt dem Unternehmer nämlich vor, zur Errichtung, Änderung oder Instandhaltung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ausschließlich Elektrofachkräfte einzusetzen oder die vorgenannten Aufgaben unter deren Leitung und Aufsicht ausführen zu lassen.
Der Unternehmer, der gleichzeitig der Arbeitgeber der potenziellen Elektrofachkraft ist, muss die drei Voraussetzungen und natürlich die persönliche Eignung prüfen. Kommt er zum Schluss, dass diese vorliegen, so ernennt er den jeweiligen Mitarbeiter zur Elektrofachkraft. Ein formaler Bestellungsakt ist dabei nicht vorgeschrieben. Ein bloßes Übertragen der Aufgaben einer Elektrofachkraft reicht aus – konkludentes Handeln nennt das der Jurist.
Jedoch tut der Unternehmer gut daran, trotzdem die seine Entscheidung tragenden Erwägungen zu dokumentieren. Im Fall des Falles kann so vielleicht die „im Verkehr gebotene Sorgfalt“ nachgewiesen werden. Dass der Ernennung zur Elektrofachkraft weitere, sich aus den §§ 3, 5, 7 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ergebende Überlegungen vorausgegangen sein müssten, soll in diesem Rahmen dahinstehen.
Fühlen Sie sich berufen
Elektrofachkraft ist also kein Beruf, sondern folgt aus einer Berufung. Dass diese dann auch in anderer Wortbedeutung zu einer solchen wird, ist den Elektrofachkräften nur zu wünschen.
Tipp der Redaktion
Formular zur Bestellung einer Elektrofachkraft
Formular zur Bestellung einer verantwortlichen Elektrofachkraft
DIN VDE 1000-10: Anforderungen an die in der Elektrotechnik tätigen Personen
Kommentare
Kommentar von Steffen N. |
Und wie sieht der Aktualisierungsservice im Detail aus? Wie oft kommen da Updates und was Kosten die jeweils?
Antwort von Christina Wernicke
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Sollten Sie diesen Service nicht mehr in Anspruch nehmen wollen, senden Sie die Lieferung innerhalb von 14 Tagen an uns zurück und beenden Sie den Service durch eine kurze schriftliche Mitteilung.
Kommentar von Steffen N. |
Vielen Dank für den Hinweis!
Müsste ich den Foliensatz dann jedes Jahr neu anschaffen? Oder wie halte ich mich da auf aktuellem Stand?
Antwort von Christina Wernicke
Kommentar von Steffen N. |
Vielen Dank für diesen sehr aufschlussreichen Artikel!
Wir haben in unserer Firma (Ingenieurbüro für Maschinen-Steuerungstechnik) mehrere Elektroingenieure, die auch praktische Erfahrung im Bereich Schaltschrankbau und Maschineninstallation (alles Niederspannungsbereich) haben. Wie können wir diesen effektiv und regelmäßig Kenntnis der einschlägigen aktuellen Normen vermitteln?
Antwort von Christina Wernicke
vielen Dank für Ihre Nachricht.
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