Inbetriebnahmeprotokoll: Das muss drinstehen

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Das Inbetriebnahmeprotokoll dient der Dokumentation Ihrer Prüfung der elektrischen Anlage.
Das Inbetriebnahmeprotokoll dient der Dokumentation Ihrer Prüfung der elektrischen Anlage. (Bildquelle: Rostislav_Sedlacek/iStock/Thinkstock)

Bevor eine elektrische Anlage in Betrieb genommen wird, muss von einer Elektrofachkraft geprüft werden, ob sie ordnungsgemäß funktioniert und sicher ist. Die Ergebnisse müssen in einem Inbetriebnahmeprotokoll festgehalten werden. Die DIN VDE 0100-600 („Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 6: Prüfungen“) stellt Anforderungen an die Inhalte eines Inbetriebnahmeprotokolls.

Kunde, Prüfer und Errichter

In einem Inbetriebnahmeprotokoll sollten an erster Stelle die Daten des Kunden und des Prüfers stehen: Name, Firma, Anschrift und Telefonnummer. Ist der Errichter der elektrischen Anlage nicht mit dem Prüfer identisch, so müssen auch seine Daten festgehalten werden.

Informationen zur Anlage

Ein Muster für ein Inbetriebnahmeprotokoll sollte zudem Informationen zur elektrischen Anlage enthalten, die geprüft wird. Dazu gehören:

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Grundlage der Prüfung

Außerdem muss ein Muster eines Inbetriebnahmeprotokolls die Grundlagen der Prüfung enthalten:

  • gesetzliche Grundlagen (DGUV Vorschrift 3, BetrSichV oder ArbStättV)
  • entsprechende Normen für Errichtung und Prüfung
  • Grund der Prüfung (bei Inbetriebnahme: Neuanlage)

Prüfungsergebnis dokumentieren

Wichtig ist, dass Sie im Inbetriebnahmeprotokoll bestätigen, dass Sie die elektrische Anlage geprüft haben, und dokumentieren, welches Ergebnis die Prüfung hatte und wo Sie die Prüfplakette angebracht haben.

Prüfgeräte

Welche Prüfgeräte Sie zur Prüfung verwendet haben, muss ebenfalls im Inbetriebnahmeprotokoll festgehalten werden: Typ und Bezeichnung der Geräte, Inventar-Nr. und Kalibrierdatum. Grundsätzlich dürfen zur Prüfung bei Inbetriebnahme einer elektrischen Anlage nur Mess- und Prüfgeräte verwendet werden, die der Norm DIN EN 61557-10 (VDE 0413-10):2014-03 entsprechen.

Die Prüfung

Der wichtigste Teil des Inbetriebnahmeprotokolls beschäftigt sich mit der Prüfung der elektrischen Anlage selbst. Hier legen Sie die Prüfergebnisse dem Protokoll als Anhang bei und geben auf dem Muster des Inbetriebnahmeprotokolls nur an, was geprüft wurde und wie viele Seiten der jeweilige Prüfbericht umfasst.

Bei der Besichtigung der Anlage sind die nötigen Prüfungen nach DIN VDE 0100-600: Sichtkontrolle, allgemeine Sicherheit und Sicherheit gegen direktes Berühren, Schutzleiter sowie Schutztrennung und Kleinspannungen.

Bei den Messungen müssen folgende Punkte durchgeführt und protokolliert werden:

  • niederohmige Verbindung aller Schutzleiter
  • Isolationswiderstand
  • Netzspannungsmessungen Hauptstromkreis
  • Fehlerschleifenimpedanz
  • RCD-Prüfung in einem TN-Netz
  • zusätzliche Überprüfungen von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen des Typs B
  • Drehfeldprüfung

Dann folgt die Erprobung. Falls Sie einen Mängelbericht erstellen müssen, sollten Sie auch dies aufnehmen. Den Termin für die nächste Prüfung müssen Sie hier ebenfalls festhalten.

Bestätigung und Unterschriften

Im letzten Punkt des Inbetriebnahmeprotokolls bestätigt der Prüfer mit seiner Unterschrift, dass er die Prüfung fach- und normgerecht durchgeführt hat. Der Auftraggeber seinerseits bestätigt, dass er die Anlage funktionsfähig übernommen und das Inbetriebnahmeprotokoll mit Anhang erhalten hat.

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Checkliste für die Sichtprüfung

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Prüfnachweis: RCDs

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Prüfprotokoll und Übergabebericht

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Prüfbericht Erprobung

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  • Autorin:

    Birgit Adam

    freie Autorin

    Adam Birgit

    Birgit Adam ist unter anderem als freie Autorin tätig.

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