Was gilt für die Prüfung von Einbaugeräten?
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Frage aus der Praxis
Ich hätte eine Fachfrage bezüglich der Prüfung von ortsveränderlichen Betriebsmitteln (VDE 0701 und 0702). Bezüglich der Prüfung und Prüffrist der klassischen Geräte wie Fernseher, PC, Wasserkocher bin ich aufgeklärt. Wie steht es aber um Einbaugeräte? Zum Beispiel: die Dunstabzugshaube, der Herd oder der Backofen. Nach welcher Norm sind diese Geräte zu prüfen?
Eigentlich sind die Geräte nicht ortsveränderlich und haben in der Regel auch keinen Stecker, sondern sind fest angeschlossen. Schutzleiter, Berührstrom und Funktion kann ich ggf. prüfen, aber spätestens beim Isolationswiderstand sind dann die Grenzen erreicht. Erfolgt eine Prüfung nach DIN VDE 0105? Aber auch hier müsste ich ggf. den Herd ausbauen/abklemmen.
Wie wäre das Prüfintervall?
Insbesondere zur Durchführung der Isolationswiderstandsmessung der elektrischen Anlage ist mir etwas unklar: Würde der Herd oder Abzugshaube (oder irgendein anderer fest angeschlossener Verbraucher) nicht den Isolationswiderstandswert der Anlage „falsch“ verschlechtern bei der Messung?
Müsste man die Geräte dann vor der Prüfung alle einzeln abklemmen?
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Antwort des Experten
Es handelt sich bei Ihrer Frage (Einbaugeräte) u.E. eindeutig um ortsfeste Geräte. Entscheidend für die Antwort ist zunächst einmal die Frage, ob es sich um Betriebs- bzw. Arbeitsmittel handelt oder um private elektrische Geräte.
Ortsfeste Betriebsmittel in Arbeitsstätten
Für ortsfeste Betriebsmittel gilt die Regelfrist der DGUV Vorschrift 3 bzw. der TRBS 1201 von vier Jahren (unter bestimmten Umständen, z.B. bei erhöhten Risiken durch Alterung, Baustellen oder das Zusammentreffen von Hochspannungs- oder Niederspannungsanlagen in einer Arbeitsstätte bzw. in einem Raum, muss mit weniger Zeitabstand geprüft werden).
Ortsfeste Betriebsmittel in Privathaushalten
Für ortsfeste Betriebsmittel in privater Hand (z.B. in Privatwohnungen) gibt es keine verbindliche Vorgabe, lediglich eine Empfehlung, die elektrische Anlage spätestens alle zehn Jahre bzw. bei einem Mieterwechsel zu prüfen. Grundlegende Bedingung ist aber immer, dass die ortsfesten elektrischen Geräte „sicher“ sein müssen. Für alle Wiederholungsprüfungen ortsfester Anlagen sind die Anforderungen der DIN VDE 0105-100/A1:2017-06 einschlägig. Aktuell wird von der DKE übrigens eine Neufassung der DIN VDE 0105-100 erarbeitet, die 2026 veröffentlicht werden soll.
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Isolationswiderstandsmessung bei Einbaugeräten
Für die Prüfung ortsfester Geräte kann neben der DIN VDE 0105-100 auch die DIN EN 50699 (VDE 0702):2021-06 angewandt werden. Elektrische Verbraucher wie Einbauherd, Dunstabzugshaube etc. können hier allerdings tatsächlich das Messergebnis der Isolationsmessung verfälschen oder das Gerät könnte sogar beschädigt werden.
In der Praxis wird so verfahren, dass der Stromkreis des Gerätes vor der Messung getrennt/abgeklemmt wird. Die neuen Verteiler haben deswegen N-Trennklemmen, um in solchen Fällen die Verbraucher vor der Isolationsmessung der elektrischen Anlage vom Netz zu trennen. Wenn eine Trennung nicht möglich sein sollte, können Ersatzverfahren angewendet werden (bspw. Differenzstrommessung oder Schutzleiterwiderstandsmessung), die aber unbedingt dokumentiert werden müssen.
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