Wiederholungsprüfung: Das müssen Sie wissen!

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Für Wiederholungsprüfungen sind die Anforderungen der DIN VDE 0702 zu beachten.
Für Wiederholungsprüfungen sind die Anforderungen der DIN VDE 0702 zu beachten. (Bildquelle: AlexGul/iStock/Thinkstock)

Eine Wiederholungsprüfung soll sicherstellen, dass sich elektrische Betriebsmittel trotz der Beanspruchungen durch den Betrieb nach wie vor in ordnungsgemäßem Zustand befinden. Außerdem soll die Wiederholungsprüfung – auch wiederkehrende Prüfung genannt – nachweisen, dass Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag oder andere Gefährdungen noch wirksam sind.

Regelungen für Prüfungen

Wie eine Wiederholungsprüfung abzulaufen hat, ist in verschiedenen Normen festgelegt. Ortsveränderliche oder steckbare Geräte werden bisher nach DIN VDE 0701-0702 „Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte – Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte“ geprüft.

Hinweis der Redaktion

Die Norm DIN VDE 0701-0702 wurde getrennt!

Seit Februar 2021 ist die Norm DIN EN 50678 VDE 0701:2021-02 gültig. Sie trägt den Titel „Allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach der Reparatur“.

Im Juni 2021 ist außerdem die Norm DIN EN 50699 VDE 0702:2021-06 mit dem Titel „Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte“ erschienen.

Die DIN VDE 0701-0702 gilt noch bis zum Ende der Übergangsfrist am 21.09.2023.

Informieren Sie sich auf elektrofachkraft.de über die beiden neuen Normen:

Lesen Sie hier mehr zur DIN EN 50678 (VDE 0701).

Lesen Sie hier mehr zur DIN EN 50699 (VDE 0702).

Geräte, die für eine feste Verbindung mit einer Anlage vorgesehen sind, können entweder getrennt von der Anlage nach DIN VDE 0702 geprüft werden oder gemeinsam mit der Anlage nach DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“. Wer sich für die Prüfung nach DIN VDE 0105-100 entscheidet, sollte jedoch bedenken, dass hier nur die Anlage im Gesamten geprüft wird. Auskunft über den Zustand der Einzelteile erhalten Sie durch diese Prüfung nicht.

Hilfestellung durch DGUV Information 203-070

Die DGUV Information 203-070 „Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel – Fachwissen für den Prüfer" befasst sich mit der praktischen Seite des Prüfens nach dem aktuellen Stand der Technik. Sie gibt hilfreiche, aber auch mahnende Hinweise zum Umgang mit Normen, deren Grenzwerten und Interpretation.

Zu diesem "Must-have" für Wiederholungsprüfungen gibt es jetzt ein Fachbuch mit dem Titel „DGUV Information 203-070 – Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel". Die Autorin, Marika Höwing, geht Schritt für Schritt durch die DGUV Information und erklärt ihren Inhalt für die Praxis.

Tipp der Redaktion

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Verfahren bei Wiederholungsprüfungen

Welche Verfahren bei einer Wiederholungsprüfung angewendet werden, hängt von der Konstruktion der Geräte ab. Unterschieden wird zwischen Prüflingen mit und ohne Schutzkontaktstecker/Schutzleiter. Die Schutzklasse des Prüflings spielt heute keine Rolle mehr.

Der richtige Einsatz von Personal

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt vor, dass nur eine „befähigte Person“ diese Prüfungen durchführen darf. Darunter versteht die Vorschrift eine erfahrene Elektrofachkraft, die die Prüfung entweder selbst durchführen oder leiten und beaufsichtigen muss.

Häufigere Wiederholungsprüfungen bei besonderen Beanspruchungen

Bei Geräten, die besonderen Beanspruchungen ausgesetzt sind, können zusätzliche Prüfungen nötig sein. Auch müssen eventuell häufiger Wiederholungsprüfungen durchgeführt werden. Damit die Sicherheit für den Anwender auch weiterhin gewährleistet ist, muss hier die zuständige Elektrofachkraft entscheiden, ob weitere Prüfungen erforderlich sind.

Dies kann z.B. bei Geräten, die auf dem Bau eingesetzt werden, der Fall sein, denn sie sind häufig Nässe, aggressiven Materialien oder Schwingungen ausgesetzt. Auch landwirtschaftliche Geräte, Geräte mit Elektronik, Drehstromgeräte oder Betriebsmittel ohne CE- oder Prüfzeichen müssen eventuell ausführlicher oder öfter geprüft werden.

Ergebnisse immer dokumentieren

Am Ende der Wiederholungsprüfung müssen die Messwerte dokumentiert werden. In welcher Form dies geschieht, kann der Prüfer selbst entscheiden. Dokumentiert werden sollten vor allem die Messwerte, die für zukünftige Prüfungen wichtig sind. Unwichtige Werte dagegen müssen nicht festgehalten werden.

  • Autorin:

    Birgit Adam

    freie Autorin

    Adam Birgit

    Birgit Adam ist unter anderem als freie Autorin tätig.

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Kommentare

Kommentar von Maik Hartleb |

Zum Thema Wiederholungsprüfungen:
Wo findet man den Umfang der Prüfungen an Maschinen und Fertigungsanlagen.
Hierzu streiten sich immer die Götter und niemand gibt eine ordentliche Richtlinie für den
Umfang bekannt (z.B. Wieviele Messungen an Steckdosen, Iso-Messungen an Motoren, RLO-Messungen in Schaltschränken, Messungen an aktiven und passiven Baugruppen, RLO-Nachweise auch an Niedervolt- Anlagen / -Schaltschränken, ....)
Der Kunde will so wenig wie möglich Messungen, denn an hand derer er die Prüfung bezahlen muss. Wo gibt es einen rechtlich festgelegten Umfang, welche Messungen zwingend in einer Wiederholungsprüfung vorhanden sein sollten/müssen.

Danke für eine umgehende Antwort Ihrer Redaktion

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