Der elektrotechnische Laie – Was er tun darf und was nicht

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Was darf ein elektrotechnischer Laie?
Was darf ein elektrotechnischer Laie? (Bildquelle: Kateryna Kukota/iStock/Getty Images)

Die DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“ definiert den Begriff „elektrotechnischer Laie“. Dieser darf elektrotechnische Arbeiten nicht selbstständig ausführen. Es gibt aber Aufgaben, die er trotzdem übernehmen darf. Erfahre hier, welche Aufgaben das sind.

Wer ist ein elektrotechnischer Laie?

Ein „elektrotechnischer Laie“ hat keinerlei elektrotechnische Ausbildung oder Qualifikation. So beschreibt auch die DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“ einen elektrotechnischen Laien als jemanden, der weder Elektrofachkraft (EFK) noch elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) ist. Alle Vorschriftenwerke stimmen darin überein, dass ein elektrotechnischer Laie keinerlei elektrotechnische Arbeiten selbstständig ausführen darf.

Aufgaben eines elektrotechnischen Laien

Trotzdem gibt es eine Vielzahl von Arbeiten, die ein elektrotechnischer Laie durchführen darf. Dazu gehören z.B.:

  • elektrische Betriebsmittel benutzen (Ein-/Ausschalten von elektrischen Geräten und Maschinen)
  • Verlängerungsleitungen benutzen (Verbinden und Trennen von Anschlussleitungen von Geräten, Verlängerungsleitungen und Kabeltrommeln)
  • erkennbare Mängel feststellen (Sichtkontrollen an Verteilungen und Geräten, Prüfen der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) durch Betätigen der Prüftaste)
  • Leuchtmittel bei Nennspannungen bis 250 V auswechseln
  • Schraubsicherungen einsetzen und auswechseln
  • Leuchtstoffröhren und Starter im spannungsfreien Zustand tauschen
  • einfache Reinigungsarbeiten durchführen (äußerliches Reinigen geschlossener Anlagen)

Welche elektrotechnischen Arbeiten darf ein elektrotechnischer Laie durchführen?

Nur Lampenwechsel bis 200 W durch Laien zulässig

Ein elektrotechnischer Laie darf keinerlei elektrotechnische Arbeiten selbstständig ausführen.
illusart/Getty Images

Ein elektrotechnischer Laie darf keinerlei elektrotechnische Arbeiten selbstständig ausführen, da er weder Elektrofachkraft noch elektrotechnisch unterwiesene Person ist.

Ausgenommen ist das Auswechseln von Lampen bis 200 W bei Nennspannungen bis 250 V. Soweit erforderlich, muss das Auswechseln von Lampen und herausnehmbarem Zubehör, wie z.B. Startern, im spannungsfreien Zustand durchgeführt werden. Wenn in Niederspannungsanlagen vollständiger Schutz gegen direktes Berühren besteht, dürfen diese Arbeiten durch Laien unter Spannung ausgeführt werden.

Lampen mit Nennleistungen bis 200 W kommen praktisch in allen Bereichen vor. Sie haben üblicherweise einen Sockel mit Edisongewinde E 27 oder kleiner. Derartige Lampen dürfen auch von Laien ausgewechselt werden. Besondere Gefahren sind dabei in der Regel nicht zu erwarten. Denn selbst wenn die Leuchte eingeschaltet ist,  müssen die Fassungen bis F 27 so gebaut sein, dass der Lampensockel erst unter Spannung gesetzt wird, wenn er nicht mehr zufällig berührbar ist.

  • Autor:

    Udo Mathiae

    Leiter für elektrische Instandhaltung

    Udo Mathiae

    Udo Mathiae ist Leiter für elektrische Instandhaltung bei einem internationalen Elektrotechnik-Unternehmen (Glasfaserproduktion) in Augsburg.

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Kommentare

Kommentar von Reinhard Thom Breslauer |

Hallo, dürfen Laien oder EuP Leitungen verlegen die in Bereich der Schutzkleinspannung liegen oder auch Trafos sekundär anklemmen. Ich beziehe mich auf Anlagen die zwar mit 24Volt geführt sind, die aber durch ihre hohe Leistung zB. 2000W bis 80A Stromaufnahme führen? Wenn "nein" dann würde mich die Vorschrift interessieren wo es verneint ist?

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